Guten Tag,
ich habe mich heute hier registriert, weil ich so langsam den Überblick verliere und fürchte, nicht wieder gutzumachende Fehler zu begehen.
Also folgendes Problem, ich bin fast 59 Jahre alt, vor ca. 4 Jahren ist mein Arbeitgeber nach 35 Beschäftigungsjahren in die Insolvenz gegangen. Da ich seit 1997 60 % Schwerbehinderung (unbefristet) anerkannt bekommen habe, konnte ich mich bisher mit Krankengeldbezug und ALG 1 über Wasser halten, allerdings läuft Ende Juli 2012 mein ALG 1 aus und ich habe in dieser Woche Kontakt aufgenommen und die erforderlichen Anträge für Hartz 4 abgeholt. Bin dort mehr als freundlich und verständnisvoll behandelt worden, aber so richtig traue ich der Sache noch nicht.
Nun zu dem Sachverhalt, der die Lage evtl. schwierig machen könnte:
Vor gut 3 Jahren haben die 3 Kinder meiner Frau, also meine Stiefkinder (zwischen 26 und 30 Jahre alt) ein grosses Haus mit 3 abgetrennten Wohnungen gekauft. In einer dieser Wohnungen (ca. 110 m2) leben meine Frau und ich mit einem Sohn zusammen, wobei wir ca. die Hälfte der Wohnung benutzen, die andere Hälfte bewohnt besagter Sohn. Natürlich zahlen wir unsere monatliche Miete in Höhe von 380 Euro, die zu 100% in die Finanzierung des Hauses geht. Diese Miteinnahme war auch Grundlage zur Vollfinanzierung der entsprechenden Darlehen, ohne wären die Kredite nicht vergeben worden.
Von der Sachbearbeiterin wurde uns bei den Anträgen auch das Formular HG (Haushaltsgemeinschaft) ausgehändigt. In diesem Formular wird beim Punkt Unterkunft darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen grundsätzlich zu versteuerndes Einkommen sind, die beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mit anzugeben sind. Da absolut kein Gewinn vorliegt, weil, wie gesagt, die komplette Miete in die Finanzierung des Hauses einfliesst, wurde in der Vergangenheit diese Mieteinnahme bei den Steuererklärungen nicht angegeben.
Meine Sorge deshalb, was kann uns/mir dadurch passieren, bzw., wie verhalten wir uns jetzt richtig? Ich versichere, dass an meinen Angaben absolut nichts geschummelt ist, wir haben in der Vergangenheit eigentlich angenommen, dass es doch egal ist, wer in der Familie (Eigentümergemeinschaft) was vom Kredit tilgt.
Bin für jeden kompetenten Tipp dankbar, hoffentlich haben wir uns nicht in der Vergangenheit schon falsch verhalten.
Liebe Grüße und 1000 Dank für evtl. Antworten
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Hallo Hobin Rood,
wie ihr die Mietzahlungen in der Vergangenheit familienintern geregelt habt, war eure ureigenste Angelegenheit. Für die Zukunft, in welcher Du dann wahrscheinlich ALG II beziehen wirst, empfehle ich Dir mit dem/den Hausbesitzer(n) einen Mietvertrag zu schließen, welcher Deinen Anteil an der Darlehenstilgung als Kaltmiete beinhaltet, aber auch alle Nebenkosten. In wie weit eure Wohnung als angemessen zu betrachten ist, richtet sich nicht nur nach der Größe (60 m² für 2 Personen, bzw. 75m² für 3 Personen) sondern auch nach den Kosten. Diesbezgl. kannst Du Dich hier http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html mal selber schlau machen.
Idealerweise solltet ihr nicht mit einem der Söhne in Haushaltsgemeinschaft wohnen, da die Wohnung dann unangemessen groß ist. Besser man vermietet euch nur diese besagten 60m²!Wie der/die Hausbesitzer ihre Einkommensteuererklärung gestalten, muss weder Dich noch den Sachbearbeiter belasten. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Hausbesitzern und dem Finanzamt! Ob Du Deine Miete in bar (Mietbuch) oder Überweisung bezahlst, spielt keine Rolle und wenn diese direkt auf das Darlehenskonto läuft, so ist dies auch in Ordnung, es muss eben nur kaufmännisch üblich und korrekt (belegbar) sein!
Gawain
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Zitat
wir haben in der Vergangenheit eigentlich angenommen, dass es doch egal ist, wer in der Familie (Eigentümergemeinschaft) was vom Kredit tilgt.
Zunächst einmal hat Gawain da alles wichtige schon zu gesagt, mir ist nur aufgefallen das Du Eingangs von den 3 Kindern Deiner Frau sprichst die Eigentümer sind andererseits aber hier im Zitat erklärst wie Ihr euch das so gedacht habt - dabei fällt mein Augenmerk auf Eigentümergemeinschaft ! Wenn Ihr dieser nicht angehört also weder Du noch Deine Frau dann seit Ihr nur Mieter in einem Haus !
Bezüglich der Mietwohnung besteht ansonsten eine HG also keine WG mit dem Sohn der würde er auch ALG II beziehen müssen dann aber als eigenständige BG, genau wie Ihr auch aber eben als Paar, zu bewerten ist. Somit muss er einen Mietanteil an der Wohnung leisten und die eigene Versorgung sollte von ihm ebenso sicher gestellt sein! Er darf euch diesbezüglich auch nichts zufließen lassen denn das wird oft bei einer HG unterstellt . Es wirtschaftet quasi jeder für sich in der HG - ähnlich wie in einer WG - aber halt mit verwandschaftlichem Bezug! Hast Du denn alle Möglichkeiten unter ALG 1 ausgenutzt - z:B. Zeiten des ALG 1 Bezuges mal abgescheckt ob da nicht sogar noch ein paar Monate länger drin sind !?
Am besten Mietverträge machen, a) mit der Eigentümer Gemeinschaft und b) mit dem Sohn in der Haushaltsgemeinschaft! ansonsten alles andere was Gawain da bereits gepostet hat beachten!
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Danke für die schnellen und kompetenten Antworten.
Folgendes muss ich wohl noch ergänzen, der Sohn, der mit in unserer Wohnung lebt, ist berufstätig, leider nur als Leiharbeiter und verdient dementsprechend im Durchschnitt 1000 Euro netto, eher noch weniger. Die Eigentümergemeinschaft sind die 3 Kinder und auch so im Grundbuch vermerkt, meine Frau und ich sind lediglich Mieter und zahlen auch unsere Miete, was auch alles per Bankbelege etc. nachvollziehbar ist.
Alles in allem ist unser Anteil an der Wohnung auch nur knapp 60 m² und ich denke, die Kaltmiete von 380 Euro sollte auch halbwegs angemessen sein.Zitat von Gawain:
"Wie der/die Hausbesitzer ihre Einkommensteuererklärung gestalten, muss weder Dich noch den Sachbearbeiter belasten. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Hausbesitzern und dem Finanzamt!" Zitat EndeDie Hausbesitzer sind eben die Kinder, die ich bei Ihrer Steuererklärung tatkräftig unterstütze, deswegen ist mir dieser Punkt absolut nicht gleichgültig. Im Gegenteil, ich denke, am besten nehme(n) wir/ich baldmöglichst mal Kontakt mit dem Finanzamt auf, um Schlimmeres zu vermeiden, oder was meint Ihr?
Alle Möglichkeiten des ALG 1-Bezuges habe ich sicherlich ausgeschöpft, allerdings besteht wieder ein neuer 3-Jahres-Zeitraum für den Krankengeldbezug, was natürlich auch eine Lösung darstellt, zumal über die Klage des Rentenverfahrens noch nicht entschieden wurde.
Den Hartz 4 - Antrag habe ich nur zur Absicherung gestellt, um auf jeden Fall ab Ende Juli nicht ganz ohne Einkommen dazustehen. Mit dem neuen Krankengeldbezug ist das aber so eine Sache, normalerweise müsste ich dem Arbeitsmarkt wieder 6 Monate zur Verfügung gestanden haben, bis Anfang Januar 2012 war ich aber wegen einer anderen Krankheit mehrere Monate aus dem Leistungsbezug. Da ich aber Anfang Juni erneut auf meine 'Hauptkrankheit' arbeitsunfähig sein müsste, haut das mit den 6 Monaten nicht ganz hin und wenn die Sachbearbeiter der Krankenkasse aufpassen, könnte es kritisch werden.
Abschließend kann ich nur sagen, nicht, dass man als chronischer Schmerzpatient genug gestraft ist, muss man sich noch (fast) Sorgen um das nackte Überleben machen...Du bist Deutschland! -
Zitat
Folgendes muss ich wohl noch ergänzen, der Sohn, der mit in unserer Wohnung lebt, ist berufstätig, leider nur als Leiharbeiter und verdient dementsprechend im Durchschnitt 1000 Euro netto, eher noch weniger
- Mit dem Einkommen kann Dein Sohn auch für seinen Lebensbedarf selbst sorgen, er stellt somit eine eigene BG da, dies wird öfters noch von den SB's auf den JC anders gesehen wenn sie noch recht neu auf dem Posten sind, daher ist ein Wohnen mit den Eltern zusammen nur als HG zu bewerten. Ein Bekannter von mir bewohnt mit seinen Eltern ein Haus, ihm habe ich damals dazu geraten eine zweite Klingel einen extra Briefkasten und im Eingangsbereich eine weitere abschließbare Tür zu den Wohnräumen der Eltern einzubauen. somit gibt es nach dem Eingang einen gemeinsamen Flur aber 2 völlig unabhängige Wohnbereiche. Der Vater ist inzwischen aufgrund einer Krebserkrankung in Rente und der Sohn stellt eine eigenständige BG da, überlegt mal ob das bei eurer Wohneinheit auch möglich ist! Ne Herdplatte und ein Kühlschrank sind sicherlich in den Räumen ebenso unterzubringen, Geschirr wird im Bad gespült! Wäsche im Waschsalon oder gegen Zahlung auch anderweitig gewaschen, z.B. im Keller mit Waschmaschiene für jede Mietpartei!
ZitatAbschließend kann ich nur sagen, nicht, dass man als chronischer Schmerzpatient genug gestraft ist, muss man sich noch (fast) Sorgen um das nackte Überleben machen...Du bist Deutschland!
- Falsch - muss heissen, Du warst Deutschland, bist nur noch nicht Tod, so ist es doch letztlich! Kann Dich gut verstehen, jeden Tag ein angeschwollenes Fußgelenk in dem es sticht!
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- Ein Bekannter von mir bewohnt mit seinen Eltern ein Haus, ihm habe ich damals dazu geraten eine zweite Klingel einen extra Briefkasten und im Eingangsbereich eine weitere abschließbare Tür zu den Wohnräumen der Eltern einzubauen. somit gibt es nach dem Eingang einen gemeinsamen Flur aber 2 völlig unabhängige Wohnbereiche. Der Vater ist inzwischen aufgrund einer Krebserkrankung in Rente und der Sohn stellt eine eigenständige BG da, überlegt mal ob das bei eurer Wohneinheit auch möglich ist! Ne Herdplatte und ein Kühlschrank sind sicherlich in den Räumen ebenso unterzubringen, Geschirr wird im Bad gespült! Wäsche im Waschsalon oder gegen Zahlung auch anderweitig gewaschen, z.B. im Keller mit Waschmaschiene für jede Mietpartei!
Nun gut, im Prinzip wäre alles möglich, allerdings mit erheblichem Kostenaufwand. Hat eine HG denn solch gravierenden Nachteile? Die Wahrheit ist, wir haben nur ein Badezimmer und eine kleine Küche, der Junge kann überhaupt nicht kochen, wird natürlich von uns mitversorgt, zahlt aber auch dafür einen kleinen Obolus, glaube 100 oder 150 Teuros im Monat. Die Sache mit dem gemeinsamen Essen hatte ich beim ersten Besuch dort nicht erzählt, nur dass wir eben zusammen in einer Wohnung leben und der Sohn 2 eigene, relativ grosse Zimmer hat und somit die Hälfte der Wohnfläche benutzt. Ich bin mal davon ausgegangen, dass Räume, die man gemeinsam nutzt/nutzen muss, hälftig angerechnet werden...falsch gedacht ?
War mir auch relativ sicher, dass er uns mit seinem kleinen Einkommen nicht unterstützen muss.
Hoffe, ich habe noch nicht zu viele Fehler gemacht, auch wenn die junge Frau dort mehr als nett war, gilt doch die alte Regel: " Mach die nicht schlau, die kriegste nie wieder dumm!"
Von daher habe ich ohnehin die Einstellung, dass dort meine Feinde sitzen, vielleicht irre ich mich in diesem Fall, aber man kann wohl nicht vorsichtig genug sein und jeder Euro zählt. Zumindest möchte ich meine tatsächlichen Kosten erstattet bekommen, habe schliesslich fast 40 Jahre ganz schön hohe Steuern gezahlt, weil ich immer sehr gut verdient habe.
Stelle fest, hier kann ich noch eine Menge lernen...vielen Dank dafür! -
Zitat
zahlt aber auch dafür einen kleinen Obolus, glaube 100 oder 150 Teuros im Monat.
Das stellt dann auf Deiner BG Seite eine Einnahme da genau wie der Mietanteil wenn Ihr als eine Mietparetei auftretet. Warum sollte Dein Sohn nicht bei einem seiner anderen Geschwister mitessen ??? Ist der Weg zu denen an den Mittags und Abendtisch denn soviel weiter !? Zudem, kann wenn die Wohnfläche nicht genau definiert ist hinsichtlich der Aufteilung immer jemand kommen und sagen eure Fläche ist zu groß und daher sind die Heizkosten dann unangemessen hoch ect. Wenn man das klar regeln und aufteilen kann sollte man das tunlichst machen! Jeder Cent der von den Kindern an Euch fließt Geburtstage Jubiläum Feierlichkeiten, Essen sind Einnahmen die euren Leistungsanspruch mindern ! Lässt sich denn euer Wohnbereich von dem des Sohnes grundsätzlich trennen z.B. auch durch einen Vorhang, kostet nicht soviel wine Zwischentür und erfüllt in einem Mietverhältnis wo ein gegenseitig gutes Vertrauensverhältnis besteht ja auch evtl.den Zweck
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Zitat
Die Hausbesitzer sind eben die Kinder, die ich bei Ihrer Steuererklärung tatkräftig unterstütze, deswegen ist mir dieser Punkt absolut nicht gleichgültig. Im Gegenteil, ich denke, am besten nehme(n) wir/ich baldmöglichst mal Kontakt mit dem Finanzamt auf, um Schlimmeres zu vermeiden, oder was meint Ihr?
Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass das Jobcenter weder Dir noch den 3 Söhnen Deiner Frau bzgl. der Einkommensteuer an die Jacke kann!Der Nachteil der HG besteht in Deinem Fall darin, dass das Jobcenter dann die 110 m², wie auch die Gesamtmiete mit 1 Drittel zu 2 Drittel aufteilt. Damit wäre für Dich und Deine Frau die Wohnung zu groß (nämlich 73 statt 60m² = 17,80%). Entsprechend könnte das Jobcenter die von Dir bezahlten € 380 mit diesen 73m² gleichsetzen und nur noch 82,20% für 60m² davon übernehmen.
Ich hoffe Du kannst mir folgen!Wenn also die Möglichkeit besteht, wie, so meine ich, es auch Horst darstellte, die Wohnung in 2 Wohneinheiten aufzuteilen und an euch max. 60m² zu vermieten, so würde ich dieser Variante den Vorzug geben!
Gawain
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Der Nachteil der HG besteht in Deinem Fall darin, dass das Jobcenter dann die 110 m², wie auch die Gesamtmiete mit 1 Drittel zu 2 Drittel aufteilt. Damit wäre für Dich und Deine Frau die Wohnung zu groß (nämlich 73 statt 60m² = 17,80%). Entsprechend könnte das Jobcenter die von Dir bezahlten € 380 mit diesen 73m² gleichsetzen und nur noch 82,20% für 60m² davon übernehmen.
Ich hoffe Du kannst mir folgen!Klar kann ich Dir da folgen und ein Vorhang oder eine Tür zu seinen beiden Räumen wäre auch überhaupt kein Problem, Vorhang in 10 Minuten, Tür wäre natürlich wesentlich aufwendiger und müsste auch erst komplett mit Zarge gekauft werden. Dass er bei den Geschwistern isst, ist ja nunmal überhaupt kein Problem, zumal sowohl meine Frau und auch ich aus gesundheitlichen Gründen spezielle Kost benötigen. Habe heute im www gelesen, dass man auch da die Messlatte wieder sehr hoch gelegt hat, bei den Kleinen sind sie da sehr erfinderisch, aber so eine Diätenerhöhung von 500 Euro monatlich ist in 20 Minuten durchgewunken und da hält das komplette Pack zusammen wie Pech und Schwefel. Selbst, wenn es für den Mehrbedarf für die Kost nix mehr geben sollte, wäre das zumindest ein Top-Argument, warum er nicht bei uns mitessen kann.
Aber wie verhält es sich denn mit dem Badezimmer, er muss praktisch durch einen Teil unserer Räume, um auf die Toilette zu kommen; und wie verhält es sich mit der (gemeinsamen) Küche, kochen kann er nicht, aber er macht sich doch seine Brote selbst oder kocht sich mal einen Kaffee oder so. Und Kühlschrank haben wir auch nur einen Großen, der gemeinsam genutzt wird. Kommen die SS-Schergen (sorry, musste mal sein) echt persönlich raus und kontrollieren? Und wenn ich Ihnen ohne richterlichen Beschluss den Zugang verwehre, oder habe ich als 'Sklave' keinerlei Rechte mehr, die im Grundgesetz verankert sind?
Ich merke schon wieder, ich könnte garnicht soviel essen, wie ich jeden Tag k**en könnte.
Trotzallem noch toll, was hier abgeht und nur, wenn wir zusammenhalten, haben wir überhaupt eine Chance, zu überleben.P.S.: Mir ist da grade noch eine Frage eingefallen und bei Google finde ich nichts passendes. Und zwar läuft der Strom für unsere Gasheizung mit über unseren normalen Stromzähler, gibt es da anteilige Prozentsätze oder Pauschalbeträge? Die Heizkosten könnten ohnehin noch zum Kampf führen, aus Kostengründen haben wir uns vor einem Jahr einen Holzofen eingebaut, somit zahle ich nur eine Pauschale von 83 Euro monatlich für Warmwasser. Der Betrag ist sehr hoch, aber da der Ofen noch nicht den ganzen Winter über betriebsfertig war, habe ich lieber etwas höheren Verbrauch beim Gaslieferanten angegeben. Richtig wäre also 83 Euro Gas plus Nachzahlung (kommt garantiert, weil sich die Ofeninbetriebnahme länger hinausgezögert hat) plus ca. 50 Euro monatlich für feste Brennstoffe. Dafür gibt es zum Glück eine Rechnung, weil wir 3 Tonnen Holzbriketts im Angebot bei einem Baumarkt bestellt hatten und auch angeliefert bekamen, ist also auch zum Glück alles nachweisbar.
Denke mal, das könnte ein langer Kampf mit dem Jobcenter (oder wie soll ich es nennen) werden, kenne ich aber schon, habe Anfang November 2009 Erwerbsminderungsrente beantragt und die Sache liegt seit einem Jahr bei Gericht, rechne da nochmal mit einem Jahr...Du warst Deutschland (bin lernfähig, seht Ihr!!!) -
Wenn man dazu was Schreiben darf, und ich das richtig verstehe sind die Kinder Eigentümer, und beziehen durch Dich eine Mieteinnahme. D.h Die Kinder haben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die im normalfall gegenüber der Finanzbehörde bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Ich hoffe mal das die Finanzbehörde hier nichts anderes zu Bemengängeln haben weil es nicht angegeben wurde. Da aber kein Mietvertrag vorliegt wenn man das richtig versteht, kann es durchaus sein, dass das Jobcenter Sagen wird, hier besteht eine Bedarfsgemeinschaft. Was die Übernahme der Unterkunftskosten betrifft hoffe ich mal, das Du keine Probleme erhalten wirst, dass das Jobcenter diese Kosten nicht Übernehmen will, weil diese durch euch zur Tilgung des Darlehens benutzt werden, und keine Tatsächliche Kosten der Miete Darstellen.
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Ansosnten könnte jeder der Eigentum hat mit seinen Familienmitgliedern einen Mietvertrag Abschließen, die Eigentümer verdienen gutes Geld der Mieter ist Hartz IV Empfnger macht die Kosten der Unterkunft geltend das Jobcenter Zahl die, und der Mieter leitet das weiter um das Darlehen zu Tilgen LÖL Ok kann man Versuchen. Wenn die das so Machen blos eine Info Geben. Tolles Finanzierungsmodell das Zukunft hat
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@ Robin Hood -
ZitatDafür gibt es zum Glück eine Rechnung, weil wir 3 Tonnen Holzbriketts im Angebot bei einem Baumarkt bestellt hatten
und es gibt sogar noch mehr im Netz nämlich einen Schlüssel mit dem sich z.B. der Anteil an der Gasheizung sowie der eigene Kostenanteil am Holz errechnen lässt und zwar für jeden Haushalt auch in Mehrfamilienhäusern. weis dies deshalb so genau weil mein Nachbar eine Eigentumswohnung besitzt die zuvor mit Öl betrieben wurde nun hat er sich im letzten Frühjahr oder sogar noch ein ja davor einen Holzofen zugelegt um die Heizkosten zu senken und dann ist seine Hausmiteigentümerin etwas aufbrausend geworden hatte sie doch die Jahre zuvor immer schon nach Personenzahl die Heizölkosten umgelegt und im Grunde einen guten Schnitt gemacht. Jetzt bekam sie erst einmal noch fett Kohle zu beginn des Jahres wegen Heizöl nach der Abrechnung stand dann da aber etwas von Rückzahlung, da war die gute Laune plötzlich im Keller und es wurde nach Argumenten gesucht, alles schitt egal denn der Rechner basiert auf einem richtig guten Grundlagen ! Ich schau mal das ich den Link zur Seite von Nachbarn bekomme!
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Zitat
Ansosnten könnte jeder der Eigentum hat mit seinen Familienmitgliedern einen Mietvertrag Abschließen, die Eigentümer verdienen gutes Geld der Mieter ist Hartz IV Empfnger macht die Kosten der Unterkunft geltend
lol @ Kai N - kann man doch oder was meinst Du warum so viele Mitarbeiter vom Sozialamt so gerne die Vermieter von Sozialwohnungen sind. Insider-Handel ist gegenwärtig nur im Börsengeschäft etwas anrüchig. Den Bänker interessiert bei der Darlehnsvergabe für so ein Haus wie z.B. alte Bundeswehr Kasernen letztlich doch nur wie hoch die Tilgung ist, wer dann wie als Darlehnsnehmer die Kohle dafür zusammen bekommt interessiert bei der Bank keine Sau. Als Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung bist Du doch eh Kreditwürdiger wie Du als erfolgreich gewesener Unternehmer. In USA sind Pleite gegangen Unternehmer gesuchte Leute bei der Stellenbesetzung - haben die doch die Erfahrungen mit dem Umfeld gemacht! In Deutschland bist Du doch gleich geächtet und für immer aus dem Verkehr! -
Horst klar, mit den Amis kann man das Machen. Man besorgt den zuerst ne tolle Clo Wohnung, dann regt man das Interesse an zu einer neuen Gründung einer Firma, Maier Karussell GmbH. Und wenn die Geschäfte gut gelaufen sind hat natürlich ordentlich seine Steuern angemeldet, und kann sich über rentable Geschäft Freuen, lässt dann den Maier übern Jordan Gehen. LÖL Und hier wie war biste geächtet LÖL
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Also, wenn ich das so lese, komme ich mir langsam richtig schäbig vor.
Aber der Reihe nach, natürlich gibt es einen Mietvertrag und ein Mietbuch, zumindest bei Abgabe der Anträge. Was mir hier (keine Sorge, ich verstehe das nicht falsch) unterstellt wird, so schlecht kann ja noch nicht mal ich denken und das heisst schon was. Ne, aber mal Spass beiseite, die ganze Geschichte ist echt so gelaufen, bzw. läuft so und die Bank wollte vor 3 Jahren wirklich ausgefüllte Mietverträge (auch von uns) sehen, weil die (Voll)finanzierung aus wackeligen Beinen stand. Das Darlehen wurde nur vergeben, weil wir nicht als Eltern oder gar Miteigentümer in Erscheinung getreten sind, sondern als ganz normale Mieter, die monatlich ihre Miete bezahlen und so ist es letztendlich ja auch bisher gelaufen. An Hartz 4 hat damals noch Niemand gedacht und es war auch nicht absehbar. Uns da zu unterstellen, wir würden auf Kosten der Sozialkassen unser Haus finanzieren, dass dürfte (hoffentlich) auch dem Jobcenter schwer fallen. Im Prinzip ist alles, worüber hier diskutiert wurde, auch in Papierform nachweisbar, insbesondere durch Bankbelege, sprich Überweisungen.
Wenn man mir da einen Strick drehen will, werde ich notfalls bis zum BGH gehen, weil man mich dann echt beschei**en würde. Notfalls müssten wir dann sogar die Wohnung wechseln, damit die Kinder durch neue Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen können, dann müsste das Jobcenter die (angemessene) Unterkunft auf jeden Fall bezahlen, aber umziehen wollen wir ja eigentlich nicht.
Was mir aber garnicht in den Kopf will, ist die Sache mit dem Kostgeld. Grade dieser Sohnemann ist so ein über 2 Meter Riese mit ca. 150 KG, wenn der 100 Euro Kostgeld im Monat abgibt, das verfrisst der in einer Woche. Aber darauf lassen wir es nicht ankommen, durch unsere spezielle, krankheitsbedingte Kost, isst er grundsätzlich bei seinen Geschwistern und die 100 Euro Kostgeld gibt es auch nicht...aus...schluss...basta.
Ich schwanke nur, ob ich einen Mietvertrag über, sagen wir mal 58,9 bis 62,4 m2 vorlegen soll oder lieber bei der Variante von 110 m2 bleibe und denen genau die Zimmer zeige, die der Sohn bewohnt. Ausschlagend dafür ist aber meine eine Frage, die bisher leider niemand beantwortet hat, nämlich die Sache mit nur einem Badezimmer und einer Küche. Unser Sohn muss zwangsläufig immer durch einen Teil unserer Räume zur Toilette oder durchs Fenster. Hat da Jemand eine Ahnung, ob dieser Umstand die Sache mit einer abgetrennten Wohnung erschwert? Es gibt ja in Altbauten auch heute noch Wohnungen mit Etagenklo.
Was die Sache mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeht, werde ich schnellstmöglich beim Finanzamt persönlich vorsprechen (im Auftrag der Kinder) und kleine Brötchen backen, denke mal, den Kopf abreissen werden die wohl Keinem von uns.
Vielen Dank für Euer reges Interesse. -
Zitat
Ansosnten könnte jeder der Eigentum hat mit seinen Familienmitgliedern einen Mietvertrag Abschließen, die Eigentümer verdienen gutes Geld der Mieter ist Hartz IV Empfnger macht die Kosten der Unterkunft geltend das Jobcenter Zahl die, und der Mieter leitet das weiter um das Darlehen zu Tilgen LÖL Ok kann man Versuchen. Wenn die das so Machen blos eine Info Geben. Tolles Finanzierungsmodell das Zukunft hat
Was erzählst Du denn da für einen Mist? Das ist doch alles völlig legitim! Wenn Du da nicht durchsteigst, dann halte Dich doch einfach raus. Warum sollten denn die Söhne nicht die Mutter und deren Lebensgefährten in ihrem Haus wohnen lassen? Ich kenne mindestens 5 Fälle, wo dies so geregelt ist! Was die Vermieter mit ihren Mieteinnahmen machen, ist einzig und allein deren Angelegenheit! Das geht das Jobcenter ebenso wenig an wie die Einkommensteuer der Söhne und keiner davon gehört mit der Mutter in eine BG!
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