Zitatalso einer Anweisung für das Fachpersonal, so hält man die Otto-Normal-Bevölkerung doof
Wieso doof?
Du hast doch den 16b SGB II selbst zitiert. Und da steht drin:
Zitat(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.
Lesen muss der mündige Bürger (du) schon allein. Die VOs findet man im Netz genauso wie die Gesetze selbst.