ZitatIch habe am 01.05. angefangen zu arbeiten habe dann am 16.06. mein erstes Gehalt bekommen und brauchte das Geld (H.IV) was ich für 05. bekommen habe nicht zurück zu zahlen. Dann habe ich noch eine Einmalzahlung bekommen die ich auch nicht zurückzahlen brauchte. War für Reisekosten und Umzug.
wi das im JC hausintern umgestrickt wurde ist mir und vermutlich Dir auch nicht bekannt. Fakt ist seit dem 01.05. liegt bei Dir erst mal kein ALG II Bezug mehr vor sondern nur noch der Anspruch auf Einstiegsgeld lies mal §16b SGB II durch, es soll bei der Zahlung berücksichtigt werden Dein ALG II Leistungsbezug, dadurch sehen die Leistungen natürlich gleich aus, nur weil Du aber auf die Tüte ALG II schreibst ist da noch lange nicht der berechtigte Anspruch drin, sondern vermutlich das Einstiegsgeld entsprechend deklariert! Ansonsten kann das JC theoretisch auch für den Zeitraum 01.5.- 16.06. die ALG II Leistungen Bedarf zurück fordern, Das Kind muss seit dem 01.05. - 16.06. somit unmissverständlich Einstiegsgeld heissen !