Nur 115 € ?!?

  • Hallöchen,


    Ich bin neu hier und schreib einfach mal drauf los. Ist zwar etwas kompliziert bei mir, aber ich versuchs mal.


    Also, ich bin mit 14 gezwungener maßen bei meiner Mutter ausgezogen und wurde in eine WG gesteckt. Dort war ich 2 Jahre und zog danach zu meiner Tante. Dort gab es aber Komplikationen, weswegen ich zu meinem Freund gezogen bin. Nach ner Weile gabs dort Stress und ich bin übergangsweise für 6 Wochen wieder zu meiner Mutter. Sie bezieht selbst ALG II und hat somit nicht soviel Geld gehabt, mich auch noch mit durchzufüttern. Also ist sie zur ARGE gegangen und hat mich in ihre Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, aber nur bis ich wieder ausgezogen bin (konnte nich bei ihr bleiben wegen Platzmangel und anderen Gründen). Nach den 6 Wochen bin ich wieder zu meiner Tante gezogen, weil sie ganz in der Nähe meiner Schule wohnte und ich dort auch Platz hatte, es war auch alles mit der ARGE abgesprochen. Als ich dann bei meiner Tante war, habe ich ALG beantragt, was ich dann auch bekam. Nun bei der Tante hats aber beim 2. Mal genauso "gut" funktioniert wie beim 1. Mal, also bin ich wieder zu meinem Freund. So. Das ganze blabla musste sein, denn: Die ARGE behauptet jetzt, ich bin ohne Einwilligung und jeglichen Grund bei meiner Mutter ausgezogen. Ich bekomme monatlich nur 115 € und Miete (würde ein Zimmer bei den Eltern meines Freundes vermietet bekommen) wollen sie erst garnicht zahlen. Ich weiß echt nicht wie ich von 115 € leben soll und weiß mir auch keinen Rat.


    Habt ihr irgendwelche Tips für mich? Soll ich den Gang zum Anwalt wagen oder es nochmal versuchen?
    Ich weiß echt nichmehr was ich machen soll. :(

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du U25 bist. In diesem Falle kannst Du selbst noch keine eigene BG bilden und hättest bei Deiner Mutter wohnen bleiben müssen. Zu klagen, wo Du ohnehin keinen Anspruch hast, wird wohl keinen Sinn machen, also bleibt nur der Rückzug zur Mutter, insofern sich diese das antun möchte :confused:.


    Wie alt bist Du denn aktuell?

  • Ich bin aktuell 18..


    Nein eben nicht, es war ja mit der ARGE ausgemacht, dass ich nur übergangsweise bei meiner Mutter bleibe, auch der soziale Dienst war informiert und hat zugestimmt, sie hat auch nur für 6 Wochen Geld für mich bekommen. Ich habe auch einen Bekannten, der nur 1 Jahr älter ist als ich ist und fast das Gleiche durchgemacht hat, der eine eigene Bedarfsgemeinschaft hat und den vollen Regelsatz von 374€ bekommt, also kann da wohl was nicht stimmen.

  • Das geht nur, bei Vorliegen schwerwiegender sozialer Gründe (siehe § 22 SGB II).
    Ich nehme an, dass man Dir das Folgende zur Last legt:


    Zitat

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


    Mit anderen Worten: Du hast zuletzt bei Deiner Mutter gewohnt und hast durch Deinen Auszug Deine eigene Hilfebedürftigkeit erzeugt. Wenn Du die Genehmigung für den Auszug nicht schriftlich hast, sehe ich schwarz.

  • Wenn sich doch schon der soziale Dienst einmischt, bin ich wohl kaum einfach so ausgezogen. Die ARGE will nur von der ganzen Sache angeblich nichts wissen, hab aber alles Schwarz auf Weiß. Ich hab jetzt nen neuen Sachbearbeiter, werde mal mit ihm drüber reden. Mal schauen was bei rauskommt

  • Zitat

    hab aber alles Schwarz auf Weiß


    Na das ist doch gut, nur reden solltest Du weniger, denn was Dein SB heute sagt, davon will er morgen schon nichts mehr wissen. Lass Dir einfach die Antragsformulare und einen Abgabetermin geben und mache künftig alles schriftlich.
    Wichtig ist: Angemessene Wohnung suchen, aber Mietvertrag erst unterschreiben, wenn Du das OK vom Jobcenter hast. Eine Wohnungserstausstattung kannst Du auch beantragen, brauchst ja Möbel und Hausrat. Wenn Du das alles schriftlich beantragst, muss man Dir auch schriftlich antworten. Nur so hast Du dann was in Händen, falls Dein Anliegen abgelehnt werden sollte und erst dann macht es Sinn, sich weiterführende Schritte zu überlegen.


    Gawain