Da man hier selten etwas zum Thema "Renovierungskosten" lesen kann, und dies dann meist nur in Verbindung mit dem Thema "Umzug" hier einmal die Frage:
Wie sieht es eigentlich mit dem möglichen Zuschuss (Kann -Bestimmung) aus wenn man seit mehreren Jahren im Leistungsbezug steht und eine Auffrischung sprich Tapetenwechsel in den dann doch gelegentlich schon sehr verwohnten Räumen, vor allem wenn Kinder in der Familie sind, aus?
Es soll ja sogar Mietverträge geben in denen festgeschrieben steht das allle 5 Jahre neu zu tapezieren sei!
Muss diese Investition wirklich aus dem Regelsatz beglichen werden, ist unter der dafür vorgesehenen Rücklagenbildung wirklich diese Wohn-Qualitätsverbesserung vorgesehen und / oder steht einem Langzeit-ALG II Bezieher hier auch nach z.B. 5 Jahren der Zuschuss zur Renovierung erneut zu ???