Bitte um Hilfe

  • Hallo, toll das es so ein Forum gibt, ich hoffe sehr, dass man mir hier helfen kann, ich bin nämlich total verwirrt.


    Ich hatte vom Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, gegen diesen ich Widerspruch eingelegt habe. Nach Wochen bekam ich dann einen Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren. In diesem stand, dass meinem Widerspruch auf dem Verwaltunswege in vollem Umfang entsprochen wird und dass der Bescheid aufgehoben wird.


    Ich ging davon aus, dass ich gewonnen habe. Stimmt das denn nicht?


    Heute bekam ich Post vom Jobcenter wo diese mich auffordern, den Betrag von diesem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu überweisen.


    Ich verstehe jetzt momentan so überhaupt nichts mehr.


    Vielleicht könnt ihr mir helfen, ich wäre echt dankbar.

  • Hallo Manu33,


    da haben sich Forderungsmanagement und Widerspruchstelle noch nicht ausgetauscht. Wenn Aufhebungsbescheid und Zahlungsaufforderung zeitnah beieinander liegen, kann das passieren. Am Besten Du schickst eine Kopie Deines Aufhebungsbescheids an das Jobcenter.


    Gawain

  • @ Manu33 - so wie Gawain es schon geschrieben hat wird es wohl sein, denn man muss wissen, zwecks Bearbeitung Deines Widerspruchs wird in vielen Job-Centern die Akte übersandt, heisst der SB hat einige Tage im Grunde nur den Überblick, der in seinem PC festgehalten ist, da muss aber noch nicht die Entscheidung der Widerspruchsstelle enthalten sein, denn das erfolgt nicht automatisch per Datenübermittlung sondern muss vom SB dann vor Ort in seinem PC vermerkt werden. Diese Umständlichkeit, des Nichtzugriffs von den Sachbearbeitern der Widerspruchsstelle auf die Akten der LB schafft nicht nur einen Mehraufwand an Arbeit und sichert in der Verwaltung im Grunde völlig überflüssige Arbeitsplätze weil uneffektive Arbeitsabläufe sondern dient im wesentlichen der Einhaltung des Datenschutzes! In der Verwaltung stellt man so sicher das der Arbeitsplatz erhalten wird. Ist das gleiche mit dem kopieren von Unterlagen an einem zentralen Platz, Scanner an jedem Arbeitsplatz sollen angeblich teurer sein und die Programme sind zudem auch nicht darauf ausgelegt ! Peinlich aber wahr - und in der freien Wirtschaft undenkbar!


    Aber der Steuerzahler hat's ja und die Notwendigkeit kann man dann immer auf die vielen ALG II Bezieher abwälzen! Effizienz ist in der öffentlichen Verwaltung noch nie ein Thema gewesen !

  • Danke für die Antworten, doch zeitnah liegen die zwei Dinge nicht. Der Abhilfebescheid kam am 24.01. und heute kam der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nochmals, gegen den ich ja Widerspruch eingelegt habe. Kann es trotzdem sein, dass die sich noch nicht kurzgeschlossen haben.


    Ich bin es echt leid mit dem Jobcenter. Habe immer Ärger mit denen, z.B. war es schon zweimal so, dass die meine Unterlagen verschlampt haben und ich drei Monate ohne jegliches Geld dagestanden bin. Einen Vorschuss wollten die mir damals auch nicht gewähren.


    Immer wieder Probleme.....hoffe einer meiner zahlreichen Bewerbungen fruchten....dann können die mich mal :-)