dms ist OK habe ich nicht gelesen. Damit wäre meine Frage beantwortet.
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dms so wie Du das hälst, wenn etwas geschrieben wird, auch anzugeben wo was steht, ist sehr gut. Oft ist es wesentlich besser zu dem was man meint oder schreibt, auch die Angaben zu Geben wo das dann steht. Dann finde ich ist es einfacher Diskussionen zu Führen. Es ist nicht möglich alle Gesetze auswendig zu kennen.
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Beispiel man würde solch einen Antrag Stellen zum 01.06.2012 für den Monat Juni 06. wie wird denn das Geld für den Monat Juni 06 gesehen als vorauszahlung ?. Demnach müssten doch für den Monat Juni die Zahlung erfolgen, im Juni, ( Mai noch kein Antrag ) und im voraus im Juni für Juli.
Demnach 2 Zahlungen im Juni die erste für Juni, und die zweite im Juni für Juli.
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....
Demnach 2 Zahlungen im Juni die erste für Juni, und die zweite im Juni für Juli.Wie definierst Du monatlich im voraus und monatlich nachträglich?
Wann muss die Zahlung (Geld) für den Juli verfügbar sein - am 30.06. oder am 01.07. ?
Zu deiner Frage, welche sich jährlich im Dezember stellen wird,
es kann durchaus vorkommen, dass es zwei Zahlungen im Monat geben kann (z.B. Wochenende).dms
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Wie definierst Du monatlich im voraus und monatlich nachträglich?
Das Definiere ich wie folgt. die Leistung gezahlt im mai für Juni ist im voraus, die Leistung am 01 Juli für Juni ist nachträglich.
Die Leistung im Juni für Juni ist gegenwärtig. -
Wie definierst Du monatlich im voraus und monatlich nachträglich?
Das Definiere ich wie folgt. die Leistung gezahlt im mai für Juni ist im voraus, die Leistung am 01 Juli für Juni ist nachträglich.
Die Leistung im Juni für Juni ist gegenwärtig.So eine Antwort habe ich erwartet.
Monatlich im voraus bedeutet, dass die Leistung am 1. d.M. zur freien Verfügung stehen muss
es gibt davon eine abweichende Definition, dass die Leistung am Monatsletzten zur Verfügung stehen muss
(betrifft z.B. Fahrkosten für den folgenden Monat)
Monatlich nachträglich müsste dann bedeuten, dass die Leistung am Tag nach dem Monatsletzten zur freien Verfügung stehen solltefreie Verfügung = Geld steht auf dem gewählten Konto frei zur Verfügung
....Das Definiere ich wie folgt. die Leistung gezahlt im mai für Juni ist im voraus,....
Da die Maizahlung am ersten Mai zur Verfügung stehen sollte, also im Mai zugegangen, ist die doch nicht die Zahlung für Juni
....Die Leistung im Juni für Juni ist gegenwärtig.
ne, ist eine Nachzahlungdms
PS: diesmal ohne Quellenangabe ! -hab keine Lust das rauszusuchen- -
Wenn die Leistung am 31.05 auf dem Konto eingeht für den Monat Juni, ist das nicht in diesem sinne im voraus. Das wird nur so ausgelegt weil diese Zahlung nicht eingeht am 01.01.06 im Juni für den Juni.
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Monatlich im voraus bedeutet, dass die Leistung am 1. d.M. zur freien Verfügung stehen muss
Die Leistung steht auch zur Verfügung wenn sie am ersten eingeht ?Würde die am ersten eingehen, für den Monat, wäre das mit dem im voraus erledigt. am 01.01.07 für den ganzen Monat 07 Juli ( Gegenwertig. )
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Wenn wer gearbeitet hat ein Monat Beispiel Juni, erhält er für den Monat Juni sein gehalt entweder am 30 Juni oder am 1 Juli. ohne berücksichtigung der zahlungen am jeden 15zenten eines Monats.
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Zitat von Kai N
....Das Definiere ich wie folgt. die Leistung gezahlt im mai für Juni ist im voraus,....Da die Maizahlung am ersten Mai zur Verfügung stehen sollte, also im Mai zugegangen, ist die doch nicht die Zahlung für Juni
Wenn die Zahlung am 31.05.2012 eingeht ist diese Zahlung für den Monat Juni und nicht für den mai. ansonsten wäre es nicht im voraus. Die Zahlung für Mai geht ein im oder am 30.04.2012
Geht die Zahlung ein am 01.06.2012 für den Monat Juni ist das gegenwertig. Würde die Zahlung am 01.07.2012 eingehen für Juni ist das nachträglich
Ist die Zahlung im Voraus im Mai für Juni zu wenig, und der Fehlende Betrag für Juni wird erstattet im Juli ist das eine Nachzahlung aus dem Monat Juni
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Wenn die Leistung am 31.05 auf dem Konto eingeht für den Monat Juni, ist das nicht in diesem sinne im voraus. Das wird nur so ausgelegt weil diese Zahlung nicht eingeht am 01.01.06 im Juni für den Juni.
Ist monatlich im voraus, weil die Leistung spätestens am 01. zur freien Verfügung steht.
Wir reden jetzt aber nicht mehr über den Gesetzestext
Zitatsondern über die Prüfung, ob einzelne Zahlungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
dms
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Im gesetzestext steht Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
Das heißt nach dem, das die Zahlung zum 30 oder 31 am ende des laufenden Monats erfolgen soll, für den folgemonat.
Am 31.05.2012 eingang auf dem Konto, für den Monat Juni . Das ist dann im Voraus.
Würde das Geld am 01.06 eingehen für den Monat Juni, wäre das gegenwärtig und nicht mehr im Voraus.
Würde das Geld am 01.07 eingehen für den Monat juni wäre das rückwirkendStellst Du einen Antrag am 01.06 in dem Monat Juni, und nach diesem Gesetz soll die Zahlung in Voraus gezahlt werden, hätte man 2 Zahlungen im Juni
Die erste im Juni für Juni, gegenwärtig ( Im Mai wurde kein Antrag gestellt ) und die zweite Zahlung im Juni am 30.06 im Voraus für Juli.
Stellt man den Antrag am 01.06 und dieser soll 6 Monate Laufen demnach bis zum 30.11.2012. D.h heißt wenn diese Bewilligung am 30.11.2012 ausläuft, kann auch nur im Oktober die Letzte Zahlung erfolgen für November ( Im Voraus ) 6 Monate bleiben 6 Monate.
Juni, Juli. August, September, Oktober, November.
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Wenn die Leistung am 31.05 auf dem Konto eingeht für den Monat Juni, ist das nicht in diesem sinne im voraus. Das wird nur so ausgelegt weil diese Zahlung nicht eingeht am 01.01.06 im Juni für den Juni.
richtig, monatlich im voraus
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Monatlich im voraus bedeutet, dass die Leistung am 1. d.M. zur freien Verfügung stehen muss
Die Leistung steht auch zur Verfügung wenn sie am ersten eingeht ?
....Da frag mal deine Bank, ob Sie dir am Geldeingangstag sofort den Betrag zur Verfügung stellt, oder erst am Tag danach und evtl zwei tage danach auf dem Kontoauszug.
Zu der ganzen Geschichte gab es vor kurzem eine Rechtsänderung, um Banklaufzeiten zu verringern.
....
Würde die am ersten eingehen, für den Monat, wäre das mit dem im voraus erledigt. am 01.01.07 für den ganzen Monat 07 Juli ( Gegenwertig. )
Je nachdem wie Du die obige Frage beantworten kannst.
dms
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Wenn wer gearbeitet hat ein Monat Beispiel Juni, erhält er für den Monat Juni sein gehalt entweder am 30 Juni oder am 1 Juli. ohne berücksichtigung der zahlungen am jeden 15zenten eines Monats.
Reden wir über SGB II oder über Arbeits- bzw. Tarifrecht?
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I....
Stellt man den Antrag am 01.06 und dieser soll 6 Monate Laufen demnach bis zum 30.11.2012. D.h heißt wenn diese Bewilligung am 30.11.2012 ausläuft, kann auch nur im Oktober die Letzte Zahlung erfolgen für November ( Im Voraus ) 6 Monate bleiben 6 Monate.
Juni, Juli. August, September, Oktober, November.
wir haben zwar die Begriffe zahlungseingang und Verfügbarkeit noch nicht endgültig übereinstimmend geklärt,
aber ich sag mal jaund schaue gleich mal auf die 2.Seite von diesem Thread zu dem Beitrag von HG
dms -
G e f u n d e n
Zitat -
Wir Reden über SGB II . Das mit der Bank richtig das ist das Problem. Wann Schreiben die das Gut. Das kommt darauf an wann wer überweist. Damit das geld am letzten Tag eines Monats auf der bank gutgeschrieben wird. ist die Überweisung in der Regel unter Berücksichtigung von 3 Tagen zu Überweisen. Wenn die BA die Überweiseungen so tätigen das es am 3 Tag gutgeschrieben wird, am 01 eines Monats, ist das auch am 01 auf dem Konto. Würde die BA die Zahlung nicht rechtzeitig Übweisen. wäre sie auch nicht am letzten Tag des Monats gutgeschrieben.
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@ Kai - sag mal meinst Du das so eine diskussion über das wann was zur Verfügung stehen muss wirklich so sinnvoll ist !? Einzig wenn es um Rückerstattungen geht mag das Datum von Wichtigkeit sein, Mieten müssen bis zum 03. eines Monats beim Vermieter eingehen, somit ist zB. bei einem Dauerauftrag dann eigentlich auch das garantiert und wenn jetzt das Argument kommt das man seine fahrkarte am 01. eines Monats zur Verfügung haben muss weil.....??? Was weis ich Du Dir dann für Gründe aus den Fingern saugen wirst, sei dazu einfach auch mal bemerkt, das es irgendwo auch zu einer vernünftigen Haushaltsplanung gehört auch unter HARTZ IV das man am 30. oder 31. immer noch einen Notgroschen zur Verfügung hat, bzw. wiederkehrende Kosten auch verplant sind. Sich hier in ellenlangen Treads über einen Zahlungseingang aufzuregen sagt mir eigentlich nur eines, das man nicht alles Tassen beieinander hat! Sorry aber das muss auch einfach mal dazu gesagt werden ! Du kannst Dich doch, wenn dem nicht so ist das Dein Geld Deiner Meinung nach nicht korrekt auf dem Konto eintrifft einfach mal schriftlich bei Frau von der Leyen darüber beschweren das es überhaupt Vorschriften geben muss in denen so etwas geregelt ist. Für mich ist es doch nur eine ganz schlechte Sozialpolitik, wenn der Staat auf Kosten der Schwächsten einer Gemeinschaft versucht Gelder so knapp zur Auszahlung zu bringen das es zu Unstimmigkeiten und gänzlich überflüssigen Rechtsstreitigkeiten mit Verwaltungen kommt. Entweder haben dann besagte Verantwortliche Ihren Laden nicht ihm Griff, sprich Mutti von der Leyen ist bei der BA so überflüssig wie der Kropf bei einem Pelikan oder aber man will bewusst die Leistungsbezieher mit einer schlechten Serviceleistung davon abhalten als Kunde weiterhin diese unzulänglichen Leistungen eines Dienstleisters in Anspruch zu nehmen! Bei letzterem machen gesetzliche Regelungen dann sicherlich einen Sinn, sei es nur um die Scheinheiligkeit eines Systems zu wahren! Dies ist wohl unter der Schwarz-Gelben Regierung der übliche Ablauf und weil das Wort Christlich auch noch bei den Regierungverantwortlichen eine Signalegebende Wirkung hat wird hier wohl das Prinzip "Heuchler" aus althergebrachten Kirchenbeständen in gepflegter Tradition zu bewerten sein!
Auf gut Deutsch, es wird in den Amtsstuben keine Sau interessieren ob Du am 1. oder erst am 2. eines Monats was zu fressen auf den Tisch bringen kannst, sie die erst vorgestern gezwungener Maßen genehmigten Gehaltserhöhungen unser lieben Politiker / Minister und Kanzlerin, die pfeifen sich jetzt mtl. mal eben einen kompletten HARZT IV Monats-Bedürftigkeitssatz als zusätzliche Erhöhung rein! Das ist Deutschland - nicht Du bist Deutschland, so müsste es richtig heissen! Du bist als ALG II höchsten die arme Sau in Deutschland, weil jeder meint er könne Dir sagen wie faul und unqualifiziert Du bist! Ich scheiss drauf ob meine Kohle am 30./31. oder am 01.oder 02.auf dem Konto ist Hauptsache es ist drauf und die deppen lassen mich in Ruhe, die wollten mich bisher nicht freiwillig unterstützen und immer vor den Wahlen muss ich das Thema dann auch nicht auf dem Tablett präsentiert bekommen mit den netten Erklärungen das sich eventuell noch was verändern wird, meist wird's nach der Wahl dann doch nur in ganz bescheidener Form realisiert!
Ach so: Überweisungstermine der BA immer Di + Fr zumiondest was die Zuständigkeit meiner Haus_ARGE / JC betrifft Sonderzahlungen täglich bei Scheckaustellung bis 09.: ab 12:30h nach 09:00 Uhr - ab 17:00 Uhr -wird einem zumindest so mitgeteilt und meist nur möglich bei der Postbank!
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Horst , das was Du hier über die Gute Frau//// sprich Mutti von der Leyen ist bei der BA so überflüssig wie der Kropf bei einem Pelikan ///// , schreibst Du mir im vollen Umfang aus der Seele. Diese Frau ist so was von Überflüssig. Wie Recht wie Recht Du hast. Genau so vertrete ich ich Die Ansicht mit Muttis selbst ernannten Lohnerhöhung die in Höhe von Leistungsbezügen zu Vergleichen ist, eine Unverschämtheit. Mit Den Zahlungseingängen bezwecke ich eine Vollkommen andere Absicht. Nicht weil ich nicht mehr alle Tassen im Schrank habe, sondern die Scheiße mit dem Zuflussprinzip damit Angreifen will.
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