Hallo miteinander
Folgenner Tatbestand:
bis 31.03.2011 habe ich in der Schwedt (Uckermark) gewohnt und gelebt.
2 Raumwohnung.
Danach Umzug nach Berlin beruflich.
Bis zum 31.03.2011 war ich beim Jobcenter Uckermark in Schwedt gemeldet.
Meine zugesandte Betriebskostenabrechnung läuft laut Datum vom 01.10.2010 - 31.03.2011
Ablehnungsgrund: Eine Übernahme kann nur erfolgen, wenn ein Bedraf enstanden ist und Anspruch auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB Ii besteht.
Nun ich war bis zum 31.03.2011 Hartz 4 - Empfänger, da ich eine zweijährige Umschulung absolvierte.
Außerdem wurde mir geschrieben, das das Jobcenter Steglitz dafür zuständig ist ab 01.04.2011.
So jetzt will ich wissen mit welchen Recht oder Grund das Jobcenter Uckermark das ablehnt ?
Und was ich jetzt machen kann außer einen Widerspruch ?
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen