Guten Abend,
ich habe eine kurze Frage zum Hartz4 Regelsatz. Meine Tochter und ich, beziehen seit ca. 2 Jahren Einkünfte aus Hartz4. Ich bin geringfügig beschäftigt und meine Tochter besucht die Grundschule. Nun beabsichtigen wir, mit meinem Freund zusammen zu ziehen. Die Whg sollte dann ein Kinderzimmer mehr aufweisen, da er selbst alle 14 Tage seine Kinder aus einer anderen Ehe zu besuch hat. Er ist somit auch unterhaltspflichtig und hat nur einen Selbstbehalt von 950,00 €. Mein Ex Mann bezahlt leider keinen Unterhalt. Nun meine Frage, muss mein Partner mit dem "zusammen ziehen" für mich und meine Tochter aufkommen? Mit 950,00 € Gehalt und einer Miete von 760,00 € inkl. NK bald nicht möglich. Oder wie wird das geregelt? Krankenversicherung? Was steht mir und meiner Tochter noch zu? Kann man sowas auch direkt beim Amt erfragen oder macht man damit schon einen Fehler?
LG