Hallo, ich schildere schnell den Sachverhalt.
Die Ausbildung meiner Freundin ist Ende 2011 fristlos gekündigt worden. Sie hat sich daraufhin einen Anwalt genommen und ist dagegen vorgegangen. Das Ganze ist in einem Vergleich geendet und das Ausbildungsverhältnis ist mit Wirkung zum 29.02.2012 gekündigt worden. Zur Zeit ist sie auf der Suche nach einem Platz um ihre Ausbildung (3. Lehrjahr) zu beenden.
Da meine Freundin noch offene Zahlungen am 29.02 bekam, hat sie erst Mitte April 2012 einen Antrag auf ALG1 gestellt. Sie hat vor ein paar Tagen Antwort bekommen, dass ihr ab dem 23.05.2012 etwa 220€ ALG1 zustehen. Über den Zeitraum vom 01.03-23.05 müsse noch entschieden werden (ggf. Sperrzeit), hierzu hat sie aber bereit schriftlich Stellung genommen.
In dem Anhang des ALG1 - Antrags stand folgender Satz: "Hinweis: Wenn ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sollten Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen!" - Das wollten wir heute tun!!!
Die erste Mitarbeiterin fragte meine Freundin nach ihrem Alter - sie ist 19! Daraufhin fragte sie, ob meine Freundin noch zu Hause wohnt! Meine Freundin verneinte die Frage, da sie seit dem 01.11.2011 mit bei mir wohnt (als Untermieterin). Daraufhin sagte uns die Sachbearbeiterin das wir "Glück hätten", da wir ja schon länger als 6 Monate zusammen wohnen!
Wir wurden für die Antragstellung zu einem Kollegen geschickt!
Wir schilderten ihm den Fall erneut! Freundin (19) - seit 6 Monaten nicht mehr zu Hause lebend, bekommt zwar ALG1 kann damit ihren Lebensunterhalt aber nicht decken.
Der 2. Mitarbeiter war total anderer Meinung.
Es bestehe "definitv" kein ALG2-Anspruch, da meine Freundin ja schließlich wieder nach Hause ziehen könne.
Ein Anspruch würde "vielleicht" bestehen, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen hätte und in ihrem Job arbeitet und dann arbeitslos werden würde. Zudem müsste sie "MINDESTENS" 12 Monate von zu Hause weg sein - eine derart kurze Zeit (wie bei uns 6 Monate) wäre nicht ausreichend.
Er sagte uns, dass man innerhalb der Ausbildung nur ausziehen dürfe, wenn extreme familiäre Probleme auftreten würden. Man müsste - falls dem so ist - den Fall vom Jugendamt überprüfen lassen.
Zudem seien vorrangig die Eltern unterhaltspflichtig. "ALG2 sei das Ende der Kette."
Der Vater meiner Freundin befindet sich in einem Beschäftigungsverhältnis, die Mutter bekommt Krankengeld - zudem wohnen noch der Bruder meiner Freundin (14) und ihre Schwester (21) zu Hause. Ob Unterhaltszahlungen da überhaupt möglich sind stelle ich einfach mal in Frage.
Es ist ja definitiv legitim mit 19 von zu Hause auszuziehen, wenn man sein eigenes Geld bekommt! Wenn man dann allerdings - auch noch zu Unrecht - von seiner Chefin gekündigt wird und deshalb arbeitslos wird kann einem die ARGE doch eigentlich nicht "zwingen" wieder nach Hause zu ziehen ... Mir kommt das Ganze in wenig spanisch vor...
Im Endeffekt geht es bei der ALG2-Zahlung um einen Differenzbetrag in Höhe von etwa 180€, dieser würde uns beiden aber dennoch sehr helfen.
Meine Fragen wäre nun:
- Wie lange muss man als U25 von zu Hause ausgezogen sein um ALG2 bezahlt zu bekommen? 6 Monate, 12 Monate? oder länger?
- Wenn meine Freundin ihre Ausbildung im August abschließt, würde sie "direkt" danach ALG2 bekommen, da ihre Eltern nach der 1. Ausbildung ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Oder müsste sie dann trotzdem wieder zurück nach Hause ziehen?
- Sind ihre Eltern, gegeben dem Fall, dass das Jugendamt sagt es liegt ein Härtefall vor, trotzdem unterhaltspflichtig oder würde dann sofort ein ALG2 Einspruch eintreten?
Vielleicht kann uns ja hier jemand helfen, bevor wir das Gespräch mit einem Anwalt suchen.