Hi,
ich wohne mit meiner Freundin seit ein paar Jahren zusammen und bin seit Januar arbeitslos(ich war vorher Student) (meine Freundin arbeitet mit rund ~1350 netto vollzeit),
also hin zum Amt mit allen Unterlagen und ausgefülltem Antrag.
In Anlage habe ich dann auch erklärt das wir keine eheähnliche Gemeinschaft sind und eine eidestaatliche Erklärung von uns Beiden unterschrieben das wir:
Nicht mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
nicht Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen,
nicht befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen,
nicht gewillt sind im Bedarfsfall finanziell füreinander einzustehen.
Nach 2 Monaten hat es dann unangekündigt geklingelt an der Tür und eine fröhliche Stimme rief mir Jobcenter entgegen und ob ich sie in die Wohnung lassen könne.
Das hab ich sofort verneint. Einige Tage später sollte ich zum Gespräch beim SB kommen wo dann die 2 vom Ermittlungsdienst dann auch anwesend waren.
Die hab ich dann erstmal zu ihren belegbaren Verdachtsmomenten befragt und sie auf den Paragraphen für Nötigung und falsche Verdächtigung hingwiesen und gefordert, dass man mir die belegbaren Verdachtsmomente schriftlich auszuhändigen habe woraufhin mir nichts ausgehändigt wurde.
Daraufhin wollte der Ermittlungsdienst noch das ich verschiedene sehr persönliche Fragen beantworte, die nicht relevant sind für den Antrag, was ich verneint habe.
Kurz darauf kam die Aufforderung, dass meine Freundin doch bitte den Antrag ausfüllen solle woraufhin ich eine einstweilige Verfügung beantragt habe, mir Leistungen nach dem SGB II zu zahlen, da ich schon lange geung auf meinen Bescheid warte und mir einfach keiner vom Amt ausgehändigt wurde und jetz Unterlagen gefordert werden auf die ich keinen Zugriff habe.
Kurz darauf kam ein Brief von der Richterin, dass ich die Fragen doch zu beantworten habe die mir der Ermittlungsdienst stellt, was ich auch getan habe und zusätzlich dazu habe ich ausführlich die Argumentation von
http://www.behindertemenschen.de/PDF/Info-Blatt_ueber_eheaehnliche_Gemeinschaft.pdf übernommen habe.
Dann wurde eine Gerichtsverhandlung zur Beweisaufnahme, zu der ich als auch meine Freundin als Zeugin geladen wurde, angesetzt.
Im Laufe der Verhandlung habe ich immer wieder darauf hingewiesen, dass
Jeder Bürger jederzeit unbefristet mit einem anderen Menschen zusammenleben kann ohne für diesen finanziell Sorge tragen zu müssen, also nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Weder ein bestimmtes Verhalten noch die Dauer des Zusammenlebens kann dabei den freien Willen der Partner nicht gegenseitig füreinander finanziell ein zu stehen ersetzen kann. Ob der gegenseitige Einstandswille vorhanden ist, entscheiden einzig und allein die Betroffenen.
Die Richterhin erklärte mir, dass mein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat, da meine Freundin die Miete bezahlt (wir stehen beide im Mietvertrag und ich habe kein Einkommen, also gewährt sie mir ein Darlehen als Nothilfe). Und mein Vater mir noch 184Euro überweist, damit ich nicht verhunger und somit in keiner besonderen Notlage lebe(da ich offensichtlich noch nicht verhungert bin? und die Schulden bei meiner Freundin irrelevant sind?).
Dann erklärte mir die Richterin noch das alle Urteile auf die ich mich bezogen habe (die hier hauptsächlich)
http://www.behindertemenschen.de/PDF/Info-Blatt_ueber_eheaehnliche_Gemeinschaft.pdf
Vor der Umkehr der Beweislast zum Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und somit nicht relevant sind.
Wo wir beim eigentlichen Problem wären:
ZitatAlles anzeigen
Feststellung und Beweispflicht der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
Seit August 2006 regelt § 7 IIIa SGB II, in welchen Fällen das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vermutet wird. Diese Vermutung kann jedoch durch entgegenstehende Beweise vom Leistungsempfänger widerlegt werden.
Für die Widerlegung ist die bloße Behauptung, eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft läge nicht vor, jedoch nicht ausreichend. Die nach den nachfolgenden Regeln aufgestellte Vermutung ist durch die Darstellung konkreter Umstände zu entkräften.
In jedem Fall ist der Leistungsträger aufgrund des Ermittlungsgrundsatzes des § 20 SGB X verpflichtet, die konkreten Umstände des Einzelfalls von Amtswegen zu ermitteln.
Eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wird vom Leistungsträger regelmäßig angenommen, wenn die Partner
länger als ein Jahr zusammenleben
Neben dieser abschließenden Aufzählung, deren Punkte zum Vorliegen der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft führen, können auch andere Umstände eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft belegen.
Die Richterin war vorallem der Auffassung, dass der gemeinsame Einkauf von Drogerieartikeln, fehlende Haushaltsbuchführung und nichtaufteilung der Wohnung in eine Wohngemeinschaft(jeder eigenes Zimmer) Indizien dafür sind das eine Einstandsgemeinschaft vorliegt und eine schriftliche Erklärung, dass die "Partner" der eheähnlichen Gemeinschaft nicht füreinander einstehen wollen irrelevant ist, da man das Gegenteil beweisen muss.
Kann man das Gegenteil überhaupt beweisen? Ich habe vor zum Familiengericht zu gehen und meine Freundin auf Unterhalt zu verklagen und das in den Widerspruch gegen den Bescheid vom Amt einzuarbeiten.
Scheinbar wurde ich heute Zwangsverheiratet in eine Eheähnliche Gemeinschaft die man jederzeit formlos kündigen kann, einem aber permanent unterstellt wird? Meiner Freundin wird ihr freier Wille für mich finanziell aufzukommen zu wollen aufgezwungen und sie kann ihn nicht abstreiten?
Für mich ist die Beweislastumkehr und die Begründung das Gegenteil zu behaupten sei nicht ausreichend verfassungswidrig?
Irgendein Vorschlag ? Ideen?
(btw die Richterin und der SB haben mir empfohlen die Einkünfte/Konten von meiner Freundin offenzulegen um zu prüfen, ob ich als gemeinsame BG nicht einen kleinen Anspruch auf ALGII damit wenigstens die Krankenversicherung bezahlt wird, ich habe es Durchgerechnet und ich denke, da mein Vater mich atm nicht verhungern lässt (weil 184 euro zum kompletten bestreiten des Lebens vollkommen ausreichen (scheinbar?)) habe ich keinen Anspruch auf ALGII als Bedarfsgemeinschaft)
Nach der Gerichtsverhandlung stehen mir nun 2 Möglichkeiten offen, entweder meine Freundin gibt die Auskünfte, oder sie schreibt an das Jobcenter das sie keine Auskünfte gibt und mein ALG II wird aufgrund fehlender Bedürftigkeit abgelehnt da ich meine Mitwirkungspflicht nicht erfülle (Da ich nicht kriminell die Unterlagen von meiner Freundin stehle um die Angaben beim Jobcenter zu machen) und ich soll dann meine Krankenversicherung selber bezahlen von meinem Einkommen (was ich nicht glaube was mir mein Vater noch sehr lange weiter zahlen wird...)
Ich tendiere dazu keine Auskunft zu geben, da ich nicht gewillt bin die Unterlagen meiner Freundin zu stehlen um dann ne Ablehnung zu bekommen und dagegen keinen Widerspruch einlegen zu können, da meine Freundin die Angaben freiwillig macht und somit die Einstandsgemeinschaft bestätigt (???).