Zwei 400€ Jobs

  • Hallo,


    ich weiß nicht ob ich hier genau richtig bin. Ich blick irgendwie nicht durch in meinem Fall.
    Ich bin verheiratet und habe mit meiner Frau ein Kind zusammen. Momentan arbeitet meine Frau in einen Minijob wo sie zwischen 250€ und 300€ verdient. Nun hat Sie noch einen Minijob gefunden wo se zusätzlichs 300€ verdienen könnte. Nun sagte die Dame vom 2ten Minijob, das man nicht mehr als einen 400€ Jobs haben könnte. Dies hab ich schon rausgefunden das das so nicht stimmt weil es ja die Midi-Job gibt wo man zwischen 400€ und 800€ verdienen darf. Ich habe eher das Gefühl das die Dame vom 2ten Minijob irgendwelche Nachteil wegen der Besteuerung befürchtet oder hat? Mich würde interresieren ob es überhaupt von der Arbeitgeberseite Sinn macht jemanden noch einzustellen der schon einen 400€ Job hat?


    Gruß
    Peter

  • @ peter 2000 - Du kannst zig 400e Jobs machen nur ist das dann tatsächlich so wie es die Dame erklärt hat bis 400€ muss der AG nur mit 30% Abgaben pauschal das Einkommen versteuern, damit aber nicht ein AG auf die Idee kommt einen Mitarbeiter der 1200 oder 1600 € verdient in 3 oder 4 mal die Kategorie 400€ Job aufzugliedern, was für Ihn natürlich günstiger kommt hilt ab einem Einkommen ab 401 € dann eine andere Abgabenbesteuerung und der ganze Spass bringt ihm nichts, der AG hat somit nur noch die Möglichkeit für den 1200 oder 1600 € Mitarbeiter 3 bzw.4 Mitarbeiter einzustellen was ja auch viele machen, das führt letztlich dazu das die Vollzeit-Jobs immer weniger werden weil für jeden Unternehmer die Lohnnebenkosten einen Teil der Kalkulation im Wettbewerb mit anderen AG ausmacht, altenativ lasst man wenn Deutschland diese Möglichkeiten dicht macht dann die Produktion im Ausland an, da kann man je nach Land mit den AG auch noch ganz anders umspringen !


    Wenn ich höre das eine Person 3 unterschiedliche 400 € Jobs macht und ich hatte so eine Dozentin bei der TERTIA jener Einrichtung die ALG II Bezieher wieder in Arbeit bringen soll, dann fällt mir dazu gelinde gesagt nichts mehr ein, dann bleibt mir eigentlich nur noch zu sagen: Dämlicher kann man nicht sein und solche Dozenten müssen mir sicherlich nichts über Qualifikationen erzählen !


    400€ waren ursprünglich nur für Rentner, Hausfrauen und Studenten gedacht und sind heute leider in Deutschland Standard und dies Dank der FDP !!!!


    ab dem 2. Job dieser Art musst Du Deinen AG sowieso darüber informieren denn der muss dann andere Abgaben leisten !

  • Hallo,


    erstmal Danke Horst für deine Erläuterung. Wieviel höher ist denn die Versteuerung für die AG ab der 400€ - Grenze?


    Ich dachte immer die SPD hat diese 400€ Jobs eingeführt?


    Also wie du ganz am Schluss schreibst, zahlt dann der 1 AG auch schon andere Abgaben wenn man über 400€ verdient. Spricht beide AG haben mehr Abgaben zu zahlen?


    Wenn das so ist, möchte ich aber wissen wie das Funktionieren soll das meine Frau mehr verdient. Momentan hat sie einen 400€ Job bei dem sie nichtmal die vollen 400€ verdienen kann und so geht es auch vielen Kollegen meiner Frau. Einen 2ten 400€ Job geht auch net weil dann die AG auf blöd machen, zwecks höhere Abgaben. In Ihren alten Job als Krankenpflegehelferin ist es auch schlecht was zu bekommen wegen der Arbeitszeiten, des kann man schlecht abdecken wegen Kindbetreuung weil ich ja auch noch Vollzeit arbeite + 400€ Job. Weil des Geld nicht reicht. Kann man nichts gegen die AG machen, die viel Mitarbeiter über 400€ Job anstellen und dies schamlos ausnutzen?


    Gruß
    Peter

  • Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 € nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich.[1] Ein solches Beschäftigungsverhältnis ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das gilt nicht, wenn zwei oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 400 € beträgt. In so einem Fall liegt für keine dieser Beschäftigungen mehr Geringfügigkeit vor. Für die versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse muss der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen trotz der Versicherungsfreiheit Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zahlen.


    Zudem man nehme an einer würde bei dem Arbeitgeber A solch einen Job Umsetzen. Und einen zweiten bei Arbeitgeber B somit sind das zwei Einkommen zu einem 400,00 EUR Job also 800,00 EUR. Ist das nicht gemeldet, stellt das nach Steuerrecht eine Steuerhinterziehung dar.