Hallo,
ich lebte seit vor kurzem noch in einer Bedarfsgemeinschaft ( aus der Familie 1 Monat her) und bin immernoch gemeldet in dieser Wohnung, sodass die Kosten für Unterkunft und Heizung für meine wenigkeit auch noch bezahlt werden (ca.158€). Meine Frage lautet nun, ob ich Anspruch auf dieses Geld habe, weil ich bei Freunden übernachte und keine feste Wohnung habe (Wohnungssuche). Also kann ich das Geld von meiner Mutter verlangen ?
MfG