Frage zum Bewilligungszeitraum

  • Hallo!


    Ich besuche zurzeit die Fachoberschule und bekomme dafür bis Juni 2012 Bafög und Kindergeld.


    Im April stellte ich einen Antrag auf ALG2. Ein Wohnkostenzuschuss sowie ein Schwangerenmehrbedarf


    wurde mir bewilligt bis zum 31.5.2012.


    Der Juni wurde abgelehnt aufgrund meines anrechenbaren Einkommens. Das Einkommen im Juni ist doch


    aber identisch mit April und Mai! :confused: Wieso wird das dann nicht bewilligt?


    Ich freue mich über viele Antworten.


    Schönen Sonntag!:rolleyes:

  • Zitat

    Im April stellte ich einen Antrag auf ALG2. Ein Wohnkostenzuschuss sowie ein Schwangerenmehrbedarf


    wurde mir bewilligt bis zum 31.5.2012.

    raus aus der Schule - rein ins ALG II - Bravo, wenn man sonst nichts auf die reihe bekommt, Braten in die Röhre und weiter kassiert ! Traurig, trauig, da hätte Papa sich früher besser einaml mit dem Gesicht zur Wand gedreht, den Rest spar ich mir hier auszuführen !

  • Ja,richtig..wobei zu erwähnen wäre, dass ich 27 Jahre als bin.Bereits eine Ausbildung + Berufserfahrung habe und diese


    Maßnahme aufgrund des Totes meines Partners leider nicht umgangen werden kann..Ich wollte niemals Hartz 4 beantragen.


    Mir ist diese Frage hier im höhsten Maße peinlich.Ich entschuldige mich..

  • ....
    Mir ist diese Frage hier im höhsten Maße peinlich.Ich entschuldige mich..


    Hallo,
    muss nicht sein !
    JEDER kann aufgrund von Umständen ganz schnell ins HartzIV reinrutschen.
    Verschuldet oder unverschuldet sei mal dahingestellt, und spielt nur bei manchen Fragestellungen eine Rolle;
    was ich jedoch derzeit bei Dir nicht erkennen kann.


    Eine meiner Fragen ist noch offen:


    Aus dem Bescheid lässt sich anhand der Berechnung nicht erkennen, was im Juni gegenüber Mai anders ist?


    Ist evtl. im Juni Entbindungstermin - Wegfall Mehrbedarf?
    Wenn das Einkommen in der Berechung in allen 3 Monaten identisch ist, kann sich der Bedarf im Juni verändert haben?
    Bedarf abzgl. anzurechnendes Einkommen = ALG II


    dms

  • Manchmal frage ich mich was hier eigentlich in letzter Zeit los ist. Über andere Foren in denen die Fragesteller abgestempelt und beschimpft werden wird sich aufgeregt und hier ist es langsam genauso. Es gibt sicher manchmal Anfragen und Leistungsvorstellungen wo man sich seinen Teil denkt aber ich finde es etwas unverschämt gleich von vornherein die Leute hier zu beleidigen und in eine gerade passende Schublade zu stecken.Außerdem bellen hier die am lautesten die bereits seit einigen Jahren nichts auf die Reihe bekommen weder in beruflicher noch in familiärer Hinsicht.

  • @ dms


    Dem Bescheid ist kein Berechnungsbogen beigefügt.
    Es steht geschrieben:"Leider muss Ihr Antrag für den
    Zeitraum von 1.6.-30.6., aufgrund der Höhe Ihres anrechenbaren
    Einkommen ,abgelehnt werden.
    Allerdings ist es so,dass ich im Mai 350€ Nebenkosten
    erstattet kriege.Aber da muss mir doch im Mai das Geld
    gestrichen werden,oder?
    Ich rufe dort morgen an.
    Danke für die Bemühungen!

  • Ist das angerechnete Einkommen in allen drei Monaten gleich hoch?
    dms


    Ja,es handelt sich immer um die gleiche Höhe Bafög und Kindergeld..


    @ dms
    ...Allerdings ist es so,dass ich im Mai 350€ Nebenkosten
    erstattet kriege.
    Aber da muss mir doch im Mai das Geld
    gestrichen werden,oder?
    Ich rufe dort morgen an.
    Danke für die Bemühungen!


    Da haben wir doch des Rätsels Lösung.
    Evtl. stellt sich noch heraus, dass die Nachzahlung mit der Mietzahlung im Juni verrechnet wird ???


    @ dms
    .....
    Ich rufe dort morgen an.
    Danke für die Bemühungen!


    Dann mach das.
    dms