Liebe Wissende,
ich bin selbständig und zahle mtl. die knapp 80,- in die freiwillige AL-Vers. ein.
Nun zeichnet sich ein massiver und dauerhafter Umsatzeinbruch ab, voraussichtlich nächsten Monat gehts bergab und ich werde dann wohl die Leistungen aus der AL-Vers. in Anspruch nehmen müssen.
Dazu entstehen bei mir 2 Fragen:
1. Zusätzlich zur reinen ALG-Leistung (dürfte bei mir bei € 1.116,90 (vglb. Fachhochschulabschluß und Wohnort = West-DE) liegen), zahlt die Arb-Agentur auch meine private Krankenvers.? Ich bin befreit von der Vers.-Pflich tund KANN nicht mehr in die GKV zurück. Wenn ich früher mal arbeitslos war, hat das ArbAmt neben dem ALG auch die PKV-Beträge gezahlt. Ist das in der freiwilligen AL-Vers. für Selbständige insofern auch so?
2. Bis 31.7.2010 war ich im Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig und viele Jahre) beschäftigt und hatte ein flottes Gehalt. Nun meine ich, dass die o.g. € 1.116,90 nur dann als Grundlage genommen werden, wenn der Bezieher des ALG zwei Jahre zuvor nicht mehr versicherungspflichtig beschäftigt war. Angenommen, ich melde mich AL z.B. Mitte Juli 2012, würde dann mein letztes netto-Gehalt als Bemessungsgrundlage für das ALG herangezogen werden? Dauerhaft (für die 6 Monate, die diese Vers. m.E. gezahlt wird, bis Hartz4 ansteht)?
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe, Auskunft.
Viele Grüße
Epi