Hallo,
ich wollte mich mal in diesem Forum an die breite Meute mit einem sehr speziellen Fall wenden.
Ich bin Bezieherin von Hartz 4, habe 2 Töchter (4 Jahre und 4 Monate). Wir sind in diese Situation gekommen, da mein Mann eine Straftat begangen hat und wegen dem Haftantritt seine Stelle verloren hat.
Ich bekomme nun 134,00 € direkt vom Hartz 4 Amt, 700,00 € bekommt mein Vermieter direkt. Dann bekomme ich noch 300,00 € Elterngeld und die 368,00 € Kindergeld.
Mein Mann ist nun im offenen Vollzug und wird bald eine Stelle als Leiharbeiter mit einem Nettoverdienst von 850,00 € antreten. Da er noch länger als 6 Monate hat, ist er auch in der JVA als Hauptwohnsitz gemeldet, somit nicht direkt in der Bedarfsgemeinschaft. Er muss dort 180,00 € für seinen Haftraum bezahlen, sowie monatlich 75,00 € an die Staatsanwaltschaft, desweiteren muss er sich selbst verpflegen. Weiter werden 10% seines Lohns (90,00 €) fürs Überbrückungsgeld nach Haftentlassung angespart.
Meine Fragen lauten nun, inwieweit das nun angerechnet werden kann, da er nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Weiter habe ich die Befürchtung das unter dem Strich viel weniger zum Leben bleibt. Die finanzielle Situation ist schon besch... genug. Nicht falsch verstehen, ich möchte nicht als Sozialschmarotzer dastehen, sonder habe nur Angst um unsere Existenz. Bevor ich mich nun ans Amt wende, und diese Nachteilig für mich ggf. eine falsche Berechnung durchführen und ich mir keine Rechtsvertretung leisten kann, möchte ich diesen Weg nutzen.
Ich danke allen schon vorab für diverse Info´s.
DANKE