Kein Geld bei Arbeitsaufnahme?

  • Guten Morgen,


    ich habe da mal eine Frage. Mein Schwager geht jetzt seit dem 30.03.12 wieder arbeiten. Nun hat er vom Jobcenter für den Monat Mai 605 € überwiesen bekommen. Sein Gehalt bekommt er jetzt aber erst am 15.05.12. Von den 605 € ist jetzt natürlich schon die Miete runter und jetzt ist bis zum 15. kein Geld mehr da. Die beiden und ihre Kinder müssen ja auch was essen. Vor einem Jahr hatte er schonmal genau die selbe Situation, da wurde ihm aber der Monat komplett bezahlt, heute heißt es das er nicht mehr vom Jobcebter bekommt. Das kann doch so nicht richtig sein? Danke schonmal fürs lesen!


    LG
    likeanangel

  • Da er im Mai ja Geld erhält hat er für den Monat auch keinen Anspruch mehr auf Leistungen bzw. nur eben im Aufstockungsbereich wenn sein Gehalt zu niedrig wäre.Er müßte doch auch Kindergeld bekommen.Mit diesem und dem Betrag vom JC müßte er doch bis zur Mitte des Monates hinkommen.

  • Danke für deine Antwort. Wie im ersten Beitrag schon geschrieben, hatte er die selbe Situation ja schonmal und da wurde es bezahlt. Ich hab im letzten Jahr selbst die Erfahrung gemacht und da wurde es auch bezahlt. Deshalb frag ich, weil mal so mal so. Und das Kindergeld kommt ja nicht unbedingt zum ersten. Ich und auch mein Schwager bekommen das erst Mitte des Monats, meist auch um den 15ten rum.

  • @ likeanangel - grundsätzlich ist das so auch richtig gehandthabt, was das Job-Center da macht, denn: für den vollen Monat April steht Deinem Schwager noch ALG II zu weil das erste Einkommen erst am 15. des Folgemonats eingehen wird, es lag also während des Monats April noch im vollen Umfang eine Bedürftigkeit vor. Im Mai ist zwar auch eine Bedürftigkeit gegeben aber diese besteht nur bis zur Mitte des Monats und von da ab nicht mehr. ALG II wird aber immer vorab gezahlt also am Monatsanfang für den Monat Mai, April usw. ist quasi ein Vorschuss und um diesen könnte jemand seinen Arbeitgeber auch bitten wenn er eine neue Arbeit antritt, also eigentlich auch schon am 01.04 und von daher bestünde im Grunde schon von dem Tag an keine Bedürftigkeit mehr und wäre eigentlich auch im April schon ungerechtfertigt gewesen. Da aber den Ämtern bekannt ist das so eine Praktik nicht nur unrealistisch ist, sagt man das die Bedürftigkeit im April noch bestanden hat, schließlich muss der AN ja auch zur Arbeit gelangen und sich von etwas ernähren. Das Amt hat dafür das aber die Bedürftigkeit mit dm Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme wegfällt den §16 Einstiegsgeld und dieser ist Eingliederungsbeihilfe für den AN für AG gibt es auch etwas ähnliches. Dies hat dann aber nichts mehr mit dem ALG II im herkömmlichen Sinne zu tun und müsste extra beantragt werden. Leider werden die Leistungsbezieher nicht unbedingt so aufgeklärt das dis jedem sofort klar ist, manwird grob informiert das jede Veränderugn dem SB anzuzeigen ist und der hat eigentlich richtig, umfassend und vollständig einem Hilfesuchenden zu beraten, aber man kennt das ja 7 Min hat jeder SB in der Regel für einen Kunden Zeit zu haben, so schnell kann a) kein Mensch sprechen und b) kein unerfahrener Kunde das Verwaltungschinesich durchblicken!
    Dein Schwager, und das kann man ihm jetzt schon vorwerfen, hätte also eigentlich wissen müssen, weil ja schon mal in dieser Situation, das er dieses Einstiegsgeld ab dem 01.04. hätte geltend machen müssen! Wenn jetzt also das Amt schon für April keine Rückforderung stellt, dann ist er mit den 2 Wochen Ausfall/ Rückforderung noch gut bedient. Trotzdem würde ich an seiner Stelle diese scheinbar nicht erfolgte Information zum Anlass nehmen für den gesamten Zeitraum 01.04.-15.05 dieses Einstiegsgeld auch jetzt noch zu fordern und wenn es nur anteilig bewilligt wird, so ist dies immer noch eine gewisse Schadensbegrenzung. Denn der Hauptanteil seines Verdienstes geht ja sicherlich für die versorgung bis zum nächsten Gehaltszugang drauf!

  • Zitat

    nur eben im Aufstockungsbereich

    @ Kitty 121 - hat mit der Problematik überhaupt nichts zu tun und ist zudem wahrscheinlich nicht notwendig weil die erste Abrechnung volle 6 Wochen umfasst wenn dann noch aufgestockt werden muss, na dann Hallelujah für das Deutsche Tariflohnsystem ! Wir sind ja nicht in Rumänien !

  • @ Gawain - nee bin grade auf dem Sprung zum JC - kann am Wochenende noch was arbeiten und da sitzt ein neuer auf dem Stuhl von dem hab ich noch nicht die e-mail adress und um 12:30 ist da ja immer Schicht im Schacht besonders Freitags!


    Hab den einen Tread grade schon gelöscht und wohl Bäumchen wechsel Dich in der Tastatur eingegeben, zudem noch dei PN 's schenll beantwortet und durchgelesen - weist ja in dem Alter da ist man diesem Leistungsdruck einfach nicht mehr gewachsen :D - fehlende Qualifikation halt ! Aber wir haben ja bald Wochenende !!


    Übrigends, Kaffee trink ich nur sehr sehr selten es gibt Gesünderes!

  • @ Horst Grunert Vielen Dank für deine Antwort!! Du hast geschrieben das man meinem Schwager vorwerfen könnte, dass er das Einstiegsgeld noch nicht beantragt hat. Wie denn wenn er nichts davon wusste. Als er schonmal in dieser Situation war, hat man ihm den Monat die komplette Regelleistung bezahlt und nicht das Einstiegsgeld, deshalb waren wir ja jetzt so verwirrt, das es diesmal anders ist. Von Einstiegsgeld wussten wir bis zu deinem Beitrag nichts. Also nochmals Danke und wir werden es gleich mal mit dem Antrag aufs Einstiegsgeld versuchen! Einen schönen Tag noch!!

  • Zitat

    Wie denn wenn er nichts davon wusste.

    ...gibt ja nur drei Möglichkeiten, die haben es Hausintern darüber verbucht, weil ja eine Überzahlung statt gefunden hat, oder zwei. sie haben die Überzahlung bis heute nicht bemerkt oder drei. sie haben es Deinem Schwager erklärt und dann intern gelöst - nur dann hätte er es wissen können/müssen und auf das bezieht sich meine Feststellung! Da Du aber erklärst das auch bei Dir so verfahren wurde wird wohl eher Punkt 1 oder 2 zutreffen, lies Dir vorher mal den Link durch führt Dich exakt auf die Gesetzesseite im SGB II .


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html soviel ich weis geht das formlos - zur Not einfach zur Niederschrift erklären das man den § 16b gerne in Anspruch nehmen möchte und fragen warum man da nicht drauf hingewiesen wird ! Dann bekommt Ihr eine Zweitschrift und es ist in der Akte abgeheftet. Der Unterschied ist einfach der das Einstiegsgeld nicht zwingend zurück gefordert werden muss, ALG II Überzahlung hingegen schon !

  • @ Horst Wie kommst du darauf das die erste Abrechnung sechs Wochen umfasst. Berechnet wird immer nur ein Monat. In diesem Fall hier der April welcher im Folgemonat also Mai zum 15. ausbezahlt wird. Insofern kann es durchaus möglich sein das noch zusätzlich Leistungen gezahlt werden wenn das Einkommen nicht so hoch ist. Außerdem sind ja noch für den Monat Mai Leistungen geflossen. Irgendwie muß diese Zahlung ja auch errechnet worden sein.