Von ALG 1 in ALG 2 Vermögen

  • Zitat

    in der Regel sind dies nur die letzten 6 Monate.

    @ Gawain - was heisst da eigentlich in der Regel !???


    Zu welchem Zweck ist denn eigentlich die Einsichtnahme gedacht und sollte es nicht eher die Regel sein, die Glaubwürdigkeit nicht grundsätzlich anzuzweifeln !??? - siehe "lacki" bei dem ist das schon so sehr verinnerlicht das sein Weltbild nur noch aus Abzockern besteht die an seine hart erarbeiteten Steuergelder wollen, bis heute hat er aber noch nicht einmal was dazu gesagt ob er überhaupt Steuern zahlt !:D :D :D Man hört von ihm immer nur das alle nur den Staat melken wollen ! Der Hundt ( AG -Präsident ) ist auch immer nur am rumheulen wie schlecht es den Arbeitgebern geht, auf die Idee seine Jahrestantiemen den armen Arbeitgebern zu spenden, kommt er aber auch nicht, da hörst man dann auch immer nur das er sich den Anspruch verdient hat!

  • Das mit den Kontoauszügen ist dann wohl Ermessenssache, denn hierzulande müssen die Auszüge der vergangenen 6 Monate vorgelegt werden. Aber egal, solange man nicht wissen konnte, dass man erneut in Hartz IV landet, darf man sein Geld auch zum Fenster hinauswerfen. :D

  • Natürlich zählt das aktuelle Vermögen, die von Dir genannten € 6000. Inwieweit dieser Betrag innerhalb Deiner Freibeträge liegt, ist altersabhängig;- Du solltest also 35 oder älter sein, um besagten Betrag im Schonvermögen unterzubringen.


    Gawain

  • @ melange1 -

    Zitat

    Wenn ich jetzt nach einen Jahr arbeitslosengeld Harz4 beantrage und habe auf einmal ein schonvermögen von 6000 eur obwohl ich damals nur 1000 eur hatte

    weist Du, über das Schonvermögen wird man sich sicherlich nicht so sehr wundern, sondern sich eher fragen wie man mit ALG I 5000€ zusätzlich ansparen kann, denn so dolle ist es mit dem ALG I doch eigentlich auch nicht beschieden, das man Monat für Monat 500€ bei Seite packen könnte. Aber vielleicht hast Du es ja im Lotto gewonnen oder Dein Auto verkauft !? Ist schon erstaunlich ! Aber Du hattest ja noch einen geringfügigen Job und durftest deshalb sicherlich in vollem Umfang ALG I beziehen !? Und der Rest stammt jetzt von Deinem Lebenspartner, qausi als Beteiligung am gemeinsamen Haushalt, nicht wahr !?


    Ich denke mal das mit dem Schonvermögen dürfte jetzt bei 2 Persoen in der BG auch nicht so sehr das Problem sein! Vielmehr wird sich die Frage ergeben in wieweit bei der BG mit Deinem Lebenspartner, überhaupt noch ein Leistungsanspruch auf ALG II gegeben sein wird! ? Bei dem was Du an Sparpotential besitzt sehe ich da absolut keine Notwendigkeit gegeben das ALG II bewilligt werden müsste, weil anzunehmen ist das sich Dein Lebenspartner ganz ordentlich an eurer Zweisamkeit beteiligt ! :D

  • eigentlich sollte es kein problem sein, aber:


    Zitat

    ich bin 40 und da steht mir das schonvermögen zu egal wo ich es aufeinmal her habe oder nicht oder?????


    es fällt nur (und mal wieder) auf, dass es genau 40 x 150 € = 6000 € passt. die von der arge sind ja auch nicht blöd.und allein deine frage hier lässt tief blicken! wenn du nichts zu verbergen hast, dann mach dir auch keinen kopf. aber wenn ich mir deine bisherigen fragen so anschaue, dass sieht schon alles nach mehr nehmen als geben aus!

  • Zitat

    es fällt nur (und mal wieder) auf, dass es genau 40 x 150 € = 6000 € passt. die von der arge sind ja auch nicht blöd.und allein deine frage hier lässt tief blicken! wenn du nichts zu verbergen hast, dann mach dir auch keinen kopf. aber wenn ich mir deine bisherigen fragen so anschaue, dass sieht schon alles nach mehr nehmen als geben aus!

    Du bist aber auch ein kritischer Zeitgenosse "lacki" - bei Dir kommt man sich vor wie bei Scotland Yard ! Das melange_1 nur Angst um Ihre Kohle hat ist doch offensichtlich, deswegen krieg ich ja auch die Kritik vollends ab weil sie und Ihr Lebensgefährte haben ja beide auch noch Verpflichtungen gegenüber Kindern ! Apropo Kind davon war im Eingangstread auch nichts zu lesen, wohl wegen dem Kindergeld, ist unter ALG II dann ja auch kein Einkommen, zumindest wohl nicht bei dem Rechner den man benutzt und in punkto Schönvermögen zählt dann jedes Einkommen wohl auch extra, ich denke mir dann einfach mal meinen Teil und wenn sie Glück hat fragt der SB nicht danach wie man mit ALG I in 12 Monaten 5000€ dazu sparen kann, weil das ja in das Schonvermögen fällt und weil man dann nicht dazu eine Auskunft geben muss wenn der SB die Bedürftigkeit ermittelt, selbiges gilt dann auch wohl für den Lebenspartner ( weil der ja auch noch anderen gegenüber Unterhaltspflichtig ist) und somit auch nicht der BG zuzurechnen ist sofern noch keine 12 Monate Zusammenleben die Annahme eines eheänlichen Verhältnisses in Betracht kommen lassen, deswegen ja auch nichts zum Kind weil man da von Seiten des SB dann ja grundsätzlich schon mal davon ausgehen könnte! Ist mir auch einfach zu blöd ständig von den Leuten noch ne Info, und noch ne Info so hinten herum reingeschoben zu bekommen! Sollen sie doch auf's Amt dackeln und da auf die Fresse fliegen! Wir sind ja hier alle ohne entsprechende Erfahrung und wollen ja nur das die nichts bekommen !!

  • das bei der was nicht sitmmt, sieht man doch auf den ersten blick. nur abfassen ohne ende, nun schon seit mindestens 3 jahren. zudem hat sie ja ihren eigenen letzten beitrag der zwischen den beiträgen nummer 12 und 13 stand von Philipp entfernen lassen. darin schilderte sie ellenlang ihre leidens-lebens-und krankengeschichte. mit anderen worten: alle anderen haben schuld, nur sie nicht! also das übliche!

  • aber hier wird man wenigsten nicht gelöscht, wenn man seine Meinung zu irgendetwas abgibt, im 24-er Forum von der S-Kröte bin ich schon gesperrt worden, zeigt mir wieder einmal Du kannst die Ossis immer noch nicht an die Macht lassen, die reagieren immer noch wie Honecker ! :D Dafür klappt es dann bestimmt mit dem guten Verhältnis zu China!