KIndergeld

  • Hallo,


    ich habe heute meinen ersten Bescheid erhalten, der mir eigentlich verständlich ist. Was ich nicht verstehe.: Meine Kinder haben beide zuviel Einkommen und fallen somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ihnen wird bei der Berechnung das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Dies ist auch verständlich, aber warum wird bei meiner Bedarfsberechnung mir auch nochmal das Kindergeld ( aber nur zur Hälfte) als Einkommen angerechnet? Meine Tochter ist in der Ausbildung und sie bekommt das Kindergeld, die andere geht noch zur Schule.


    Und wie kommt die Stadt an meine Strom/ Gasabrechnung von den Stadtwerken? Ich hatte sie kaum hier und wollte sie weiterleiten, da bekam ich schon ein Schreiben, das ich ja Guthaben hätte und mir das angezogen wird im nächsten Monat...Geht sowas ohne Zustimmung?


    Vielen Dank:)

  • Das KIndergeld ist Einkommen der Kinder, übersteigt das Einkommen den Bedarf, was wahrscheinlich bei Deiner in Ausbildung befindlichen Tochter der Fall sein dürfte, wird das Überhangeinkommen den Eltern als Einkommen angerechnet.


    Den Gasanteil an den Heizkosten bezahlt das Jobcenter. Ergibt sich für Dich nunmehr ein Guthaben, so darf das Jobcenter diesen Anteil mit Leistungen verrechnen. Es spielt dabei keine Rolle, wenn dieses Guthaben außerhalb des ALG II-Bezuges aufgelaufen sein sollte!
    Da Stadt und Stadtwerke wohl irgendwie miteinander zu tun haben und zudem die Stadt Deine Unterkunftskosten trägt, ist das Schreiben der Stadt irgendwo nachvollziehbar.


    Gawain

  • Zitat

    Da Stadt und Stadtwerke wohl irgendwie miteinander zu tun haben

    ...na dann brauchen wir uns um den Datenschutz ja nicht sorgen, irgendwo ist bestimmt immer irgendwie etwas miteinander verknüpft, was stört uns da die Rechtslage !?


    @ Anin - also wundere Dich nicht wenn man demnächst Deine Krankendaten dann auch in Deiner Akte hat sofern es ein Städtisches Krankenhaus ist in dem Du behandelt wirst, der behandelnde Arzt ist dann vermutlich auch von seiner ärztlichen Schweigepflicht automatisch entbunden wenn der Amtsleiter des JC sein Bruder ist !

  • Danke für die Antworten. Also werde ich mich jetzt mit meiner Großen auseinandersetzten müssen, damit ich Geld von ihr bekomme :-(. Denn was ich ausgezahlt bekomme am ersten, reicht nicht um die Unkosten zu decken die anfallen. Kindergeld und Unterhalt bekomme ich nämlich immer erst am 15. des Monats....:mad:

  • Gawain : Ja kann sein das sie eins sind und das die jetzt Zusammenarbeiten...früher war es aber nicht so, da lief alles getrennt und man mußte die Abrechnungen einreichen. Schlecht für die nun, die sowas unter den Tisch fallen lassen wollen. Mir ging es nur ums Prinzip..man sollte darüber informiert werden. Hoffe ja das ich schnell wieder auf die Beine komme , es loswerde und wieder unabhängig bin:)