Ich hab mal die Regelsätze verglichen:
Ein Kind von 6-13 Jahre bekommt bei Hartz 4 251 Euro Bedarf zugesprochen (wenn beide Elternteile halt zusammen sind).
Ist einer Alleinerziehend, kann es ja sein dass der Andere nicht voll zahlen kann. Sagen wir er zahlt 100 Euro (übers Jugendamt alles geregelt). Das Kind hätte bei sagen wir Alter 10 Jahren einen "Bedarf" von 364, davon geht noch hälftig das Kindergeld weg, also müßte der Unterhaltspflichtige eigentlich 272 zahlen. Kann er nicht, er zahlt 100 Euro. Also stehen 172 Euro aus. Davon mag das Jugendamt ein wenig Unterhaltsvorschuss zahlen, was die auch nicht zahlen wird vom Jobcenter gezahlt.
Im ersten Fall also kriegt man fürs Kind 251 Euro, im zweiten Fall 272 Euro mindestens (verdient der Unterhaltspflichtige gut, gibts noch mehr, ist klar).
So, warum "braucht" das Kind in einem Fall 272 Euro, im anderen Fall 251 Euro? Das verstehe ich nicht... (die Differenz ist nicht groß, aber es geht ums allgemeine Verständnis).