Alleinerziehende bekommen mehr fürs Kind als Paare bei Hartz4?

  • Ich hab mal die Regelsätze verglichen:


    Ein Kind von 6-13 Jahre bekommt bei Hartz 4 251 Euro Bedarf zugesprochen (wenn beide Elternteile halt zusammen sind).


    Ist einer Alleinerziehend, kann es ja sein dass der Andere nicht voll zahlen kann. Sagen wir er zahlt 100 Euro (übers Jugendamt alles geregelt). Das Kind hätte bei sagen wir Alter 10 Jahren einen "Bedarf" von 364, davon geht noch hälftig das Kindergeld weg, also müßte der Unterhaltspflichtige eigentlich 272 zahlen. Kann er nicht, er zahlt 100 Euro. Also stehen 172 Euro aus. Davon mag das Jugendamt ein wenig Unterhaltsvorschuss zahlen, was die auch nicht zahlen wird vom Jobcenter gezahlt.


    Im ersten Fall also kriegt man fürs Kind 251 Euro, im zweiten Fall 272 Euro mindestens (verdient der Unterhaltspflichtige gut, gibts noch mehr, ist klar).


    So, warum "braucht" das Kind in einem Fall 272 Euro, im anderen Fall 251 Euro? Das verstehe ich nicht... (die Differenz ist nicht groß, aber es geht ums allgemeine Verständnis).

  • Das Sozialgeld für ein 10-jähriges Kind beträgt € 251. Eine alleinerziehende Mutter erhält gegenüber Verheirateten noch den Alleinerziehendenzuschlag und dies ist zugleich der einzige Unterschied. Unterhaltszahlungen werden dem Kind als Einkommen angerechnet, das Kindergeld ohnehin in beiden Fällen.

  • Hallo nointerest_1,


    Beim Alg ist der Betrag 251€ das Existensminimum, beim unterhalt der Betrag 272€ das was Statistisch Eltern beim dieser Einkommensgruppe durchschnittlich ausgeben.


    Desweiteren mußt du bedenken beim Alg bekommt das Kind auch noch wohngeld, was beim unterhalt "wegfällt".


    Dahingegen ist es aber auch widerum so , das beim Alg das Kindergeld im Bedarf enthalten ist und beim Unterhalt hinzukommt.



    Die Grundlagen sind: Alg wird am Exiistensminiumsbericht erreicht, Unterhalt vom Steuerfreibetrag.




    Meine Meinung dazu: Der Algsatz für Kinder müßte dem der Unterhaltstabelle der Stufe bis 1500€ gleich sein oder umgekehrt das wäre gerecht, wenn man bedenkt das niedriglöhner auch nicht viel mehr wie Algbezieher haben, sollte sich diese Regierung mal Gedanken machen.



    gruß Sundown

  • @ sundown - hast Du schon mal erlebt das Politiker und Bänker sich über Peanuts Gedanken machen ???


    Da musst Du schon 7 oder 10 stellige Beträge ins Spiel bringen damit die Ihr Köpfchen einschalten, alles andere lohnt sich doch sonst gar nicht für diese Herrschaften!

  • @sundow:
    Danke für die Infos - jetzt wirds mir ein wenig verständlicher (soweit man das verstehen kann *gg*).


    Ja, deshalb fragte ich auch - ich bin auch der Meinung, dass das Existenzminimum und der Mindestunterhalt übereinstimmen sollten - Beides soll halt die Existenz des Kindes sichern (bei höherem Einkommen ist schon klar dass dann auch mehr Kindesunterhalt seine Berechtigung hat).


    Nur was glaubst Du was passiert wenn die Politik das mal ändern "würde"? Man würde natürlich den niedrigeren Betrag ansetzen - niemals den höheren Betrag. Weil sonst müßten die JCs mehr auszahlen.


    Beim Unterhalt wird auch das Kindergeld angerechnet, genauso wie beim Existenzminimum.
    Bei H4 wird das Kindergeld (bei einem H4-beziehenden Paar) komplett angerechnet - beim Unterhalt, da an sich ja Beide Elternteile unterhaltspflichtig sind - wird die Hälfte angerechnet. Eigentlich ist der Unterhaltssatz 92 Euro höher (364 Euro). Zahlen muss man "nur" 272 Euro (wegen dem Kindergeld, das kriegt ja der erziehende Elternteil direkt ausbezahlt).

  • nointerest_1 ,


    Du verwechselt hier ein paar Sachen. die 364€ laut DDT sind der BEDARFBETRAG ohne Kindergeld, das Kinder wird nur hälftig angerechnet, damit beide Eltern das Kindergeld zur Deckung des Bedarfs haben. Wobei der Unterhaltspflichtige die 92€ aus eigenen Mittel aufbringen muß um bsp. den Umgang zu bezahlen. Dieser muß also doch die 364€ irgendwie zahlen.


    Andersrum kann man auch Argumentieren das es zu einer Überdeckung beim KU kommt.


    Rechnung:
    364€Bedarfsatz - 92€ Kindergeld = 272€ Zahlbetrag.


    Auszahlung an Betreuenden Elternteil:


    272€ Zahlbetrag + 184€ Kindergeld = 456€ gesamt Betrag.


    Wenn jetzt mal überdenkt das der Bedarf "nur" 364€ beträgt und Kinder mit Unterhaltsanspruch laut Rechtsprechung keine Miete zahlen, müsste man schon mal überdenken wieso diese Betrag so hoch ist und dies ist nur der Mindestbetrag der Altersstufe 2.


    wenn du jetzt die Aufwendung im gesamten betrachtest sieht das ganze so aus:


    Gesamt Aufwendung Unterhaltszahler: 272€ Zahlbetrag + 92€ Umgangskosten = 364€ gesamt.


    Gesamtbetrag beide Eltern: 364€ Unterhaltspflichtiger +184€ Kindergeld = 548€ die dem Kind von beiden Eltern per Gesetz in der Realität zustehen.


    gruß Sundown

  • Oh weih, dann ist der "Bedarfsbetrag" ja noch viel höher als das Existenzminimum. Das verstehe ich bei Stufe 1 der DDT aber noch weniger...
    Gut, der Mietanteil - aber der ist doch nicht soooo hoch!


    Ich hab einfach das Gefühl, dass "Alleinerziehend mit H4" oder "neuer Partner" mit H4 ein besseres Geschäft ist als zusammenzubleiben und fürs eigene Kind H4 zu beziehen. Also na ja, wer das weiß...

  • Oh weih, dann ist der "Bedarfsbetrag" ja noch viel höher als das Existenzminimum. Das verstehe ich bei Stufe 1 der DDT aber noch weniger...
    Gut, der Mietanteil - aber der ist doch nicht soooo hoch!


    Ich hab einfach das Gefühl, dass "Alleinerziehend mit H4" oder "neuer Partner" mit H4 ein besseres Geschäft ist als zusammenzubleiben und fürs eigene Kind H4 zu beziehen. Also na ja, wer das weiß...


    Naja, so darf man die Sache nicht sehen, die Rechung geht nur auf wenn der Unterhaltspflichtige überhaupt in der Lage ist den Unterhalt zu bezahlen, wenn man laut VAMV der Aussage glauben kann, schaffen 66% der meist Väter es nicht den Unterhalt zu bezahlen, also das beste ist wenn man als Alleinerziehender Elternteil selbst Arbeit und genug verdient um kein H4 zu beantragen und dann noch den vollen Unterhalt bekommt.


    Allerdings kommt dies nur in jedem 3. Fall vor, also sollte man doch einmal den ganzen Unterhalt NEU überdenken ob die DDT so in dieser Form noch bestand haben sollte, wenn eh die meisten den Unterhalt nicht zahlen KÖNNEN.


    Also ein kind mit H4 ist weitaus schlechter dran, denn in den 251€ ist das GESAMTE Kindergeld mitdrin ( von Erziehungsleistung der Mutter wird da nicht gesprochen im gegensatz zum Unterhaltsrecht), gut die Miete wird mit gezahlt.


    Aber du kannst es dir ja selbst ausrechnen, wenn man H4 Satz , 1 Erwachsener + Kind nimmt, oder 1000€ Netto bei Teilzeit + Kindergeld 184€ + 272€ Unterhalt und wenn jetzt noch ein neuer Partner mit Einkommen hinzukommt, also wer fährt da wohl besser.



    gruß Sundown