Was soll ich machen??

  • Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, studiere im 2. Semester Informatik und beziehe monatlich ca. 100 Euro Bafög (50 geschenkt, 50 geliehen) und ca. 600 Euro Studienkredit. Ich werde Ende Juli 25 Jahre alt.


    Jetzt habe ich mich mit meinem Vater so überworfen, dass er mich kurzerhand vor die Tür gesetzt hat. Ich bin jetzt erstmal bei Kollegen untergekommen aber das kann ja nicht ewig so bleiben. Das Verhältnis zu meinem Vater ist schon lange zerrüttet, ein normales Gespräch ohne angeschrien zu werden ist gar nicht mehr möglich mit ihm.


    Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll... gibt es Möglichkeiten eine Wohnung finanziert zu bekommen ohne mein Studium abbrechen zu müssen? Ich würde es nur sehr ungern aufgeben. Außerdem kann ich aufgrund eines schweren Herzfehlers keine körperlich belastbaren Arbeiten verrichten, also fällt so gut wie alles was nicht am PC stattfindet für mich schon weg.


    Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich? Werden mir die 600 Euro Studienkredit zum Verhängnis? Ich möchte mir ungern eine Wohnung holen und diese auf Pump finanzieren..


    Hoffe mir kann jemand helfen und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen


    PS: Ich habe ein abgeschlossene Ausbildung als Kfm. f. Bürokommunikation und Fachhochschulreife.

  • Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, studiere im 2. Semester Informatik und beziehe monatlich ca. 100 Euro Bafög (50 geschenkt, 50 geliehen) und ca. 600 Euro Studienkredit. Ich werde Ende Juli 25 Jahre alt.


    Jetzt habe ich mich mit meinem Vater so überworfen, dass er mich kurzerhand vor die Tür gesetzt hat. Ich bin jetzt erstmal bei Kollegen untergekommen aber das kann ja nicht ewig so bleiben. Das Verhältnis zu meinem Vater ist schon lange zerrüttet, ein normales Gespräch ohne angeschrien zu werden ist gar nicht mehr möglich mit ihm. ....


    Wenn Du nur 100 Euro BAföG erhälst, muss lt. BAföG-Bescheid anzurechnendes Einkommen vorliegen.
    Evtl. von Deinem Vater?
    Dann muss er das an Dich auszahlen (nennt man landläufig Unterhalt).
    Macht er das nicht, dann Antrag auf Vorausleistung an das BAföG-Amt.
    Dem BAföG-Amt solltest Du auch die Veränderung der Wohnsituation mitteilen.


    Hallo,....
    Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll... gibt es Möglichkeiten eine Wohnung finanziert zu bekommen ohne mein Studium abbrechen zu müssen? ....


    Sieh oben.


    ....
    Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich? Werden mir die 600 Euro Studienkredit zum Verhängnis? Ich möchte mir ungern eine Wohnung holen und diese auf Pump finanzieren..


    Hoffe mir kann jemand helfen und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen


    PS: Ich habe ein abgeschlossene Ausbildung als Kfm. f. Bürokommunikation und Fachhochschulreife.


    Kann sein, dass der Kredit Dir nun auf die Füße fällt. Denn mit 700 euro kann man schon die studienzeit überleben.


    dms
    PS: warum Du im Bereich ALG II nachfragst, ist mir schleierhaft, deine Frage wäre im BAföG-Bereich besser aufgehoben.

  • Natürlich kann man mit 700 Euro überleben, das Problem ist einfach das davon 650 Euro Kredit sind und davon 600 Euro mit Zinsen und ich diesen Kredit eigentlich nicht mehr länger nutzen wollte.


    Ja, mein Vater hat anzurechnendes Einkommen. Nur wenn ich 25 bin, ist er ja nicht länger Unterhaltspflichtig für mich soweit ich weiss. Und dann muss er nichts an mich zahlen und mein Bafög erhöht sich trotzdem nicht. Aus diesem Grund habe ich das auch im ALG II Forum geschrieben.


    Wie würde die Situation denn aussehen wenn ich mein Studium abbreche? Unter der Bedingung mich weiter so zu verschulden wäre es vielleicht doch eine Überlegung wert das Studium abzubrechen...


    PS: Besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht? Eine Ausbildung habe ich ja bereits...

  • ..
    Ja, mein Vater hat anzurechnendes Einkommen. Nur wenn ich 25 bin, ist er ja nicht länger Unterhaltspflichtig für mich soweit ich weiss.
    PS: Besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht? Eine Ausbildung habe ich ja bereits...


    Wo steht das mit den 25 Jahren???:eek:
    Mein Tipp - vergiß es in diesem Zusammenhang; wir reden über BAföG und BGB (bürgerlichem Gesetzbuch, speziell Unterhaltsrecht dort).
    Auch bei einer zweiten weiterführenden/ fortführenden Ausbildung kann Unterhaltspflicht entstehen/ fortbestehen.


    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D


    ..
    Und dann muss er nichts an mich zahlen und mein Bafög erhöht sich trotzdem nicht. Aus diesem Grund habe ich das auch im ALG II Forum geschrieben.


    Wie würde die Situation denn aussehen wenn ich mein Studium abbreche? Unter der Bedingung mich weiter so zu verschulden wäre es vielleicht doch eine Überlegung wert das Studium abzubrechen...


    PS: Besteht überhaupt noch eine Unterhaltspflicht? Eine Ausbildung habe ich ja bereits...


    Warum solltest Du wohl eine Veränderungsanzeige/-mitteilung machen; wohl einzig nur deswegen, dass sich der BAföG-Bedarf evtl. geändert hat.


    Studium abbrechen ? kein Problem, hast ja noch den Kredit,um dich die Sanktionszeit über Wasser zu halten.
    Anschließend ALGII, Schulden und kein Studiumsabschluss.
    Wenn Du das willst...


    dms

  • Allerdings wären die Schulden momentan noch relativ gering, ca. 5000 Euro... am Ende des Studiums wären es über 21.000 Euro...


    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation? Sofern nicht, besteht auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern mehr.


    Und sollte ich diesen Antrag stellen, wäre das Verhältnis zu meinem Vater für alle Zeiten zerstört... und auch wenn wir absolut nicht miteinander klarkommen ist und bleibt er ja trotzdem mein Vater ... Meiner Mutter ihr Einkommen wird übrigens nicht angerechnet... sollte ich den Antrag stellen - müsste mein Vater dann den vollen Unterhaltsbetrag zahlen oder müsste er sich den Betrag mit meiner Mutter (trotz nicht anrechembaren Einkommen) teilen?

  • ....
    Und sollte ich diesen Antrag stellen, wäre das Verhältnis zu meinem Vater für alle Zeiten zerstört... und auch wenn wir absolut nicht miteinander klarkommen ist und bleibt er ja trotzdem mein Vater ... Meiner Mutter ihr Einkommen wird übrigens nicht angerechnet... sollte ich den Antrag stellen - müsste mein Vater dann den vollen Unterhaltsbetrag zahlen oder müsste er sich den Betrag mit meiner Mutter (trotz nicht anrechembaren Einkommen) teilen?


    Hab ich Dich überfordert...

    ...
    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D
    ....


    denn dann müsstest Du jetzt wissen, wie und für wen man den Antrag stellt und wie man verhindern kann, dass Muttern nicht betroffen ist.



    ....
    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation? Sofern nicht, besteht auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern mehr.
    .....


    Hab ich Dich überfordert...

    ...
    GOOGLE nach dem Antrag auf Vorausleistung:D
    ....


    denn sonst wüsstest Du, dass deine Frage eher rethorischer Natur ist. Und letztendlich für den vollen BAföG-Bezug für Dich unrelevant ist. Diese Prüfung ist nicht mehr deine Aufgabe, wenn Du den Antrag stellst.


    ....
    Und sollte ich diesen Antrag stellen, wäre das Verhältnis zu meinem Vater für alle Zeiten zerstört... und auch wenn wir absolut nicht miteinander klarkommen ist und bleibt er ja trotzdem mein Vater .......


    Ja dass kann passieren, aber weder der Staat noch sonst eine Sozialbehörde wird Dir Leistungen zahlen, wenn evtl. unterhaltsrechtliche Ansprüche vorgehen.
    Ich verstehe deinen Satz ausdrücklich nicht so, dass Du deinen Vater schützen willst, aber vom neutralen Staat das Geld haben willst; obwohl Vater evtl. gesetzlich verpflichtet ist.


    dms

  • Was soll dieses "Hab ich dich überfordert" ???????? Ich habe danach gegooglet und diese Fragen sind eben offen geblieben!


    .....
    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation? Sofern nicht, besteht auch kein Unterhaltsanspruch gegenüber meinen Eltern mehr.
    ......


    Die unterhaltsrechtliche Beurteilung übernimmt nach dem Antrag das BAföG-Amt. Du erhälst die Leistungen so ausgezahlt, als ob keine Unterhaltspflicht besteht. Bei bestehender Unterhaltspflicht holt sich das Amt das Geld vom Vater zurück; mit allen Konsequenzen (z.B. Unterhaltsklage).


    .....
    sollte ich den Antrag stellen - müsste mein Vater dann den vollen Unterhaltsbetrag zahlen oder müsste er sich den Betrag mit meiner Mutter (trotz nicht anrechembaren Einkommen) teilen?


    Antragsformular Zeile 5

    Zitat

    Der Antrag auf Vorausleistung bezieht sich auf
    meine Eltern
    oder
    meinen Vater
    oder
    meine Mutter


    Ich teile also im Antrag mit, welches Elternteil nicht mitspielt. Macht man das Kreuz beim Vater, wie soll dann die Mutter ins Spiel kommen?


    Hier mal der Link zu den Anträgen


    Hier mal der Link zu den Ausführungsbestimmungen


    Aus meiner Sicht wären also die Fragen selbst zu beantworten gewesen.
    Schon der Blick in den Antrag und die anhängenden Erläuterungen, hätte hier weiter geholfen.
    Soweit dann immer noch was offen ist, wäre allerdings auch eine andere Fragestellung hilfreich.
    Einfach um zu erkennen, was Du schon weisst.


    dms

  • @ Verzweifelt 87 - ich habe mir das hier mal alles durchgelesen und bin zu der Entscheidung gekommen Dir nicht weiter zu helfen. Zum einen weil "dms" hier trotz seines Bemühens von Dir nur wischi-waschi Argumente geliefert bekommt bekommt, und Du nicht von Anbeginn mit offenen Karten hier aggierst. Was Du als BaföG Darlehn darstellst (nette Aufteilung übrigends) ist das was Dir der Staat bewilligt, scheinbar hast Du zudem eine weitere Abgeschlossene Ausbildung von der man hier nur beiläufig erfährt, anders kann ich mir allerdings nicht erklären wie jemand mit 24, bald 25 erst im 2. Semester eines Informatik-Studiums sein kann. Mein jüngster Sohn grade 18 wird das mit 19 Jahren fast hinter sich haben, folglich besteht eine Differenz von 5 Jahren was mich wiederum zu der Überlegung bringt das da wohl irgendwo noch eine Ausbildung vorliegen muss und Dein Vater sich deshalb auch auf die Ü25 Regelungen beruft. Kann er auch sofern diese Ausbildung nicht im Zusammenhang mit dem dann folgenden Studium als eine Art Aufbauzeit zu betrachten ist. Auch ist es schon recht merkwürdig auf der einen Seite den Vater als den "Buhmann" für seine eigenen Situation darstellen zu wollen und dann aber doch wohl noch grade soviel Selbstachtung vor sich hat, letztlich die Folgen seines eigenen unverschämten Handelns nicht auf die Spitze treiben zu wollen - und besinnt sich mal auf das was man vielleicht auch mal gegenüber dem Vater durchblicken lassen sollte, wenn man die entsprechende Reife nach der Pubertät tatsächlich irgendwann einmal erlangt hat! Zu Deiner Frage :

    Zitat

    Steht Informatik denn in einem "fachlichen Zusammen" zu Kfm. f. Bürokommunikation?

    ich dneke ja, denn aufgrund ähnlicher Artikel hier im Forum wird ja an einigen FOS angeboten ein halbes Jahr dran zu hängen an besagten Ausbildungsgang um dann wiederum sowas wie einen Grad des Assistenten der Informatik als Abschluss erlangen zu können! Da ich aber schon über 30 Jahre aus der Berufsschule raus bin, und 2 Söhne habe die wissen was sie wollen, weil sie in der Schule im Unterricht vielleicht ein wenig konzentrierter zu Werke gehen muss ich mich zum Glück nicht auch noch mit solchen Problemen rumschlagen, was vielleicht auch der Grund sein könnte wieso die Unterhaltungen mit Deinem Vater so verlaufen wie sie verlaufen! Ich denke man sollte mit fast 25 Jahren langsam mal wissen wo es lang geht, wenn HARTZ IV Dein Endziel sein sollte bist Du grade auf dem besten Weg dahin, dann stehen Dir auch selbstverständlich alle Mittel zur Verfügung, vielleicht aber nicht das Verständnis derer die Dir dabei helfen dieses Ziel zu erreichen !


    Zitat

    Soweit dann immer noch was offen ist, wäre allerdings auch eine andere Fragestellung hilfreich.
    Einfach um zu erkennen, was Du schon weisst.

    @ Verzweifelt 87 - wie Du siehst ist meine anfängliche Kritik hier wohl nicht nur in meiner Betrachtung gegeben, solltest Du mal drüber nachdenken !°

  • Hallo Horst,



    Zum einen weil "dms" hier trotz seines Bemühens von Dir nur wischi-waschi Argumente geliefert bekommt bekommt, und Du nicht von Anbeginn mit offenen Karten hier aggierst. Was Du als BaföG Darlehn darstellst (nette Aufteilung übrigends) ist das was Dir der Staat bewilligt,


    Wo spiele ich nicht mit offenen Karten?? Ich bekomme ca. 100 Euro Bafög, davon 50 als unverzinsliches Darlehen und 50 als Zuschuss... desweiteren erhalte ich ca. 600 Euro Studienkredit pro Monat als verzinsliches Darlehen. Ist doch eigentlich ganz deutlich, oder nicht?


    Zitat

    scheinbar hast Du zudem eine weitere Abgeschlossene Ausbildung von der man hier nur beiläufig erfährt


    In meinem ersten Post steht ganz am Ende ziemlich deutlich das ich eine Ausbildung abgeschlossen habe!


    PS: Ich habe ein abgeschlossene Ausbildung als Kfm. f. Bürokommunikation und Fachhochschulreife.


    Zitat

    anders kann ich mir allerdings nicht erklären wie jemand mit 24, bald 25 erst im 2. Semester eines Informatik-Studiums sein kann.


    Wie bereits geklärt, habe ich zwischendurch eine Ausbildung gemacht und meine Fachhochschulreife nachgeholt. Dazu kommt 1 FSJ.


    Zitat

    Auch ist es schon recht merkwürdig auf der einen Seite den Vater als den "Buhmann" für seine eigenen Situation darstellen zu wollen und dann aber doch wohl noch grade soviel Selbstachtung vor sich hat, letztlich die Folgen seines eigenen unverschämten Handelns nicht auf die Spitze treiben zu wollen - und besinnt sich mal auf das was man vielleicht auch mal gegenüber dem Vater durchblicken lassen sollte, wenn man die entsprechende Reife nach der Pubertät tatsächlich irgendwann einmal erlangt hat!


    Mein unverschämtes Handeln?? Du lehnst dich jetzt aber ein bisschen arg weit aus dem Fenster so über mich zu urteilen!


    Zitat

    weil sie in der Schule im Unterricht vielleicht ein wenig konzentrierter zu Werke gehen


    Auch das ist wieder eine Anmaßung die sich absolut nicht gehört!




    Es freut mich wirklich, dass du und deine Familie ein so perfektes Leben führen und ich entschuldige mich an dieser Stelle AUFRICHTIG dafür das es bei mir nicht so ist!!!

  • dms :


    Das mit dem Einkommen meiner Mutter. Ich erhalte von ihr auch keinen Unterhalt (Eltern leben getrennt, ich wohnte, wie man sicher gemerkt hat, bisher beim Vater). Nun ist die Frage, ob sie trotzdem Unterhaltspflichtig ist, auch wenn sie kein berechenbares Einkommen hat? Ist die Frage nun besser formuliert? :D

  • dms :


    Das mit dem Einkommen meiner Mutter. Ich erhalte von ihr auch keinen Unterhalt (Eltern leben getrennt, ich wohnte, wie man sicher gemerkt hat, bisher beim Vater). Nun ist die Frage, ob sie trotzdem Unterhaltspflichtig ist, auch wenn sie kein berechenbares Einkommen hat? Ist die Frage nun besser formuliert? :D


    Grundsätzlich ja.
    Unterhaltspflicht und daraus resultierende Zahlungen sind zwei verschiedene Dinge.
    Wenn Vater unterhaltspflichtig ist, dann ist es auch die Mutter - logisch?
    Die Frage ob sie Unterhalt zahlen muss, ist hier vorerst nicht gestellt wurden - ODER ?


    Zunächst wird festgestellt, ob grundsätzlich Unterhaltspflicht bestehen kann.
    Wenn dies bejaht wird, wird die Leistungsfähigkeit festgestellt.
    Anschließend wird der unterhaltsrechtliche Bedarf des Unterhaltbegehrenden ermittelt.
    Nun wird der zu deckende offene Bedarf im Verhältnis der Leistungsfähigkeit aufgeteilt.
    Dabei findet noch eine weitere Prüfung, aber das würde zuweit führen.


    Zitat

    Ich teile also im Antrag mit, welches Elternteil nicht mitspielt. Macht man das Kreuz beim Vater, wie soll dann die Mutter ins Spiel kommen?


    Zitat

    Ja, mein Vater hat anzurechnendes Einkommen. Nur wenn ich 25 bin, ist er ja nicht länger Unterhaltspflichtig für mich soweit ich weiss. Und dann muss er nichts an mich zahlen und mein Bafög erhöht sich trotzdem nicht.


    Hat denn die Mutter auch anzurechnendes Einkommen?
    Für welche Fälle ist der Antrag auf Vorausleistung vorgesehen?


    Du hast ja mittlerweile bestimmt schoon gegoogelt.
    Wo steht nun das mit 25 die Unterhaltspflicht endet?
    Das möchte ich gern wissen, daher stelle ich die Frage an Dich.
    Ich find leider beim googlen nichts.


    PS: mich interessieren die Paragraphen und Gesetze


    dms

  • Zitat

    PS: Ich habe ein abgeschlossene Ausbildung als Kfm. f. Bürokommunikation und Fachhochschulreife.

    @ Verzweifelt 87 - da muss ich mich wohl entschuldigen denn den besagten Zusatz habe ich nicht in meiner Erinnerung, er erklärt aber Eiiniges. Zu der hier auch schon von dms angesprochenen U25 Regelung nur mal das wesentliche, sollte man die zwischenzeitliche Ausbildung quasi als ein Aufbauen zum eigentlichen Studium bewerten können und da ich dies hier in anderen Treads für das Informatik-Studium schon gelesen habe, wird es wohl entsprechend zu bewerten sein, dann geht die Unterhaltspflicht der Eltern sogar über das 25 LJ hinaus, nämlich bis zum Abschluss des Studiums. Etwas anderes wäre es wenn Du z.B. Bäcker oder Kfz-Mechaniker als Berufsabschluss vorzuweisen hättest, dann könnten sich die Eltern darauf berufen das sie Dir eine Ausbildung finanziert haben und Du in der Folge für Deinen Lebensunterhalt eigenständig sorgen sollst das könnte aber auch schon mit 22 Jahren der Fall sein. Die U25 Regelung hat etwas mit der Regelung im Sozialgesetz zu tun und mit dem Umstand wann ein Kind noch zur BG zu zählen ist und wann dies nicht mehr der Fall ist wenn keine Ausbildung vorliegt.
    Die Ausbildung zum Bürokaufmann ist meines Wissens nach durchaus geeignet als Vorqualifizierungsmassnahme zum Informatik Studium bewertet zu werden, dies müsste man aber aus den Studien-Anmeldebedingungen sowie der FOS Vorgabe zum erworbenen Abschluss ersehen können! Sollte dies der Fall sein, dann sind beide Eltern zunächst einmal unterhaltspflichtig, egal ob sie dies können oder nicht, zu diesem Procedere hat dms aber bereits ausführlich geantwortet.

  • Also um auf der FOS sein Fachabi machen zu können brauchts GAR KEINE Ausbildung. Die Mittlere Reife/der Mittlere Bildungsabschluss genügt.
    Was anderes wäre es, wenn er auf der BOS gewesen wäre - da brauchts zwingend eine Berufsausbildung.


    Mit dem Fachabi kann man dann alles an ner FH studieren was die so anbieten - egal ob man da ne Ausbildung hat die zufällig ungefähr passt oder eben nicht. Insofern ist seine Ausbildung zwar sicher schön gewesen, aber keine ZWINGEND notwendige Qualifikationsmaßnahme. Die Frage nach der grundsätzlichen Unterhaltspflicht halte ich daher für sehr berechtigt!!!


    So, Verzweifelt87 :
    Auf welchen Schulen hast Du genau was für Abschlüsse gemacht? Wie lange hast Du bisher gearbeitet (inklusive Ausbildung)? Weil - es gibt auch sowas wie elternunabhängiges Bafög. Dafür muss man 6 Jahre gearbeitet haben - inkl. Ausbildung. Und bevor jetzt jemand hier rumtut - man kann mit 16 anfangen zu lernen, dann hat man die 6 Jahre mit 22 voll. Dazu 1 Jahr BOS oder so - und man hat mit 23 Abi und geht studieren. Damit könnten seine Angaben in etwa hinkommen.


    dms :
    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist? Wenn die jetzt den Antrag bekommen - zahlen die einfach blind (und man muss evtl. zurückzahlen) oder prüfen die erst mal monatelang ob er für diesen Vorschuss berechtigt ist? Bei uns hat das Bafög-Amt zuletzt über 6 Monate gebraucht um Anträge zu bearbeiten (wohl wegen dem G9/G8-Dingens - viel mehr Anträge als sonst halt, die waren überfordert).


    Verzweifelt87 :
    Warum hast Du denn bisher den Studienkredit überhaupt genommen? Ich meine, der ist ein Volldarlehen mit Vollverzinsung - sowas nimmt man doch nur im äußersten Notfall überhaupt an.


    Horst GRUNERT :
    Die Aufschüsselung des Bafög in zinsloses Darlehen und Zuschuss ist kein Wischi-Waschi-Dingens - das ist REALITÄT. Weißte - es gibt fei sowas wie elternunabhängiges Schülerbafög - und stell Dir mal vot: Das ist ein reiner Zuschuss! Boah - und schon ist die Welt nicht mehr so einfach wie Du das gerne hättest.


    Disclaimer:
    Die schulischen Dinge beziehen sich auf Bayern, wie das in anderen Bundesländern läuft mit Fachabi, Abi und so weiß ich nicht.

  • nointerest_1 :


    Habe auf einer Gesamtschule meinen Realschulabschluß gemacht, dann auf der Berufsschule meine Berufsausbildung abgeschlossen und dann auf einer Fachoberschule meine Fachhochschulreife. Nach der Ausbildung habe ich ca. 1 Jahr gearbeitet (Also insgesamt 4 Jahre) und 1 Jahr FSJ. Den Studienkredit habe ich genommen um mein Auto reparieren zu können und mal ein paar Euro auf die Seite zu legen falls es mal eng wird (worüber ich jetzt momentan auch mehr als froh bin).


    dms : Nein, die Mutter hat laut Bafög Bescheid kein anrechenbares Einkommen.


    Voraussetzungen der Vorausleistung


    Eine Vorausleistung durch das BAföG-Amt kann erfolgen, wenn


    der Auszubildende einen entsprechenden Antrag auf Vorausleistungen stellt
    die Ausbildung aufgrund der Nichterfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht gefährdet ist
    der Auszubildende dies glaubhaft macht
    eine Anhörung der Eltern stattgefunden hat
    keine abweichende Unterhaltsbestimmung vorliegt



    Und wie Horst Grunert schon geschrieben hat bin ich davon ausgegangen das Unterhaltspflicht mit 25 endet weil man ab dann nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern dazugezählt wird.

  • Zitat

    man kann mit 16 anfangen zu lernen,

    @ no_interest_1 - das erklärt dem "lacki" sicher einiges :D :D :D ich dachte immer das Lernen beginnt spätestens mit der Einschulung !??????? bisweilen soll sowas aber auch schon spielerisch in den Kindergärten beginnen!


    Zitat


    Verzweifelt87 :
    Warum hast Du denn bisher den Studienkredit überhaupt genommen? Ich meine, der ist ein Volldarlehen mit Vollverzinsung - sowas nimmt man doch nur im äußersten Notfall überhaupt an.

    mir eher bekannt wenn das BaföG ausläuft und noch die Doktorarbeit geschrieben wird!


    Zitat

    - es gibt fei sowas wie elternunabhängiges Schülerbafög -

    echt ??? und da kann man dann sogar alleine Wohnen, nicht wahr!?


    Zitat

    Die schulischen Dinge beziehen sich auf Bayern, wie das in anderen Bundesländern läuft mit Fachabi, Abi und so weiß ich nicht.

    Bayern ist halt in vielen Dingen vorbildlich, i bin holt a Preissn


  • Hallo Verzweifelt87,


    schau Dir auch mal die Seite an.


    Da deine Mutter bzw.deren Einkommen nicht angerechnet wird, ist also die Frage im Hinblick auf einen Antrag auf Vorausleistung in Bezug auf die Mutter tatsächlich eher theoretischer Natur.
    Allerdings sollte man trotzdem aufpassen, dass der Antrag auch nur bei Vater angekreuzt wird.
    Sonst kann Mutter auch ein bißchen Post bekommen und sich evtl. unnütz aufregen.


    Das mit 25 und dem Ende der Unterhaltspflicht hat sich ja nun so geklärt, wie ich mir das schon dachte.;)


    Lies Dir mal die neue Seite (mein Link oben) durch und stelle dann evtl. noch offene Fragen.


    Soviel sollten es nicht mehr sein, denn das Wichtigste hast Du bereits selbst erkannt/ hinterfragt
    (die Beziehung zum Vater kann dadurch endgültig zerbrechen).


    dms

  • ....
    dms :
    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist? Wenn die jetzt den Antrag bekommen - zahlen die einfach blind (und man muss evtl. zurückzahlen) oder prüfen die erst mal monatelang ob er für diesen Vorschuss berechtigt ist? Bei uns hat das Bafög-Amt zuletzt über 6 Monate gebraucht um Anträge zu bearbeiten (wohl wegen dem G9/G8-Dingens - viel mehr Anträge als sonst halt, die waren überfordert).
    .....


    Hallo nointerest_1,
    ich hatte erst einen Beitrag geschrieben gehabt, den habe ich jedoch wieder rausgenommen.


    Zitat

    Wie ist denn das mit dem tollen Antrag auf Bafög-Vorschuss den Du hier so anpreist?


    Der TE hatte nach einer Lösung im ALG II Bereich gefragt; ich habe ihm eine Lösung im BAföG-Bereich vorgeschlagen.


    Aufgrund deiner (negativen) Erfahrungen hinsichtlich Wartezeit, sollte man trotzdem nicht diese Zeit verallgemeinern.
    Und schon gar nicht die Wartezeiten von grundsätzlich verschiedenen Anträgen miteinander gleich setzen.
    Hier liegt eine Bewilligung bereits vor, welche "nur" abgeändert werden muss.


    Nur so am Rande: Regelmäßig zu Studienbeginn/ Schulbeginn kommen die Anträge stapelweise in die BAföG-Ämter. Es staut sich also. Der Gesetzgeber hat diesen Fall aber vorgesehen, und eine Vorschussregelung geschaffen, wenn die Bearbeitung länger dauern sollte. Zu den genauen Bedingungen für diesen Vorschuss werde ich mich hier nicht auslassen, weil es in diesem Thread um was anderes geht.
    dms

  • Ja das ist schon schön, aber 6 Monate waren doch etwas sehr lang (ich selbst bin schon lange fertig mit dem Studium). Ich meine den doppelten Abiturjahrgang konnte man... wie viele... 8 Jahre lang... voraussehen? Und trotzdem hat mal wieder keiner rechtzeitig reagiert und die Mitarbeiterzahl hochgefahren (geht ja auch über Angestelltenverträge - das gibts im ÖD heute auch).


    Horst GRUNERT :
    Ja ja, man fängt schon eher mit dem lernen an (hoffentlich), aber die "Lehre" kann man mit 16, sogar mit 15 (bei Quali) beginnen. Da ist man mit 18 nicht nur volljährig - man verdient schon "fett" Kohle *gg*.


    Was das "alleine leben" angeht gibts da schon Auflagen. Wohnungskosten kriegt man auch nur unter bestimmten Umständen (die Schule/Uni muß eine bestimmte KM-Zahl weg sein oder so).


    verzweifelt 87:
    Kann es sein dass Dir nur 1 Jahr fürs elternunabhängige Bafög fehlt? Ob das FSJ angerechnet wird weiß ich nicht - wenn ja, dann wäre es nur ein Jahr gewesen. Da hättest Du lieber ein Jahr länger arbeiten sollen...


    Nun ja, jetzt ist es so wie es ist.
    Also ich weiß nicht, einen Kredit aufnehmen um was auf Seite zu haben... das ist doch zinstechnischer Selbstmord. Nun gut, momentan kannst Du davon zehren. Allerdings hoffe ich, dass Dir das nicht mal noch ins Gesicht schlägt...

  • Zitat

    Ja ja, man fängt schon eher mit dem lernen an (hoffentlich), aber die "Lehre" kann man mit 16, sogar mit 15 (bei Quali) beginnen. Da ist man mit 18 nicht nur volljährig - man verdient schon "fett" Kohle *gg*.

    Jaja heißt: :leck mich am A...!


    Zitat

    Also ich weiß nicht, einen Kredit aufnehmen um was auf Seite zu haben... das ist doch zinstechnischer Selbstmord.

    ...kommt wohl eher auf die Höhe des Kredits an und wo man den nimmt :D bei Luigi aus Sizilien wird es wohl danach aussehen! :D Der Pate hat auch nichts mit dem Pater zu tun, letztere sind zwar auch Halsabschneider aber Selbstmord ist in der Kirche verpöhnt und somit ist ja schon mal eine Alternative gegeben bei der dies nicht der Fall sein muss, und "wer suchet, der findet" die Hausbank muss es sicherlich auch nicht sein!