Schonvermögen bei Heimunterbringung

  • Hallo,


    ich weiß gar nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin.
    Ich bin Ende 40, derzeit Hausfrau.
    Mein Mann ist älter, schon Bezieher von Altersrente.
    Nun ist er seit einiger Zeit gesundheitlich nicht ganz auf der Höhe, ich versorge ihn, so gut ich kann und organisiere auch einiges drumherum.


    Meine Sorge ist, wie es weitergeht, noch gibt es keine Pflegestufe, aber ich sehe das in den nächsten Jahren auf uns zukommen.


    Was ist, wenn er mal so gebrechlich wird, daß ich das selbst nicht mehr schaffe und er in ein Heim müßte?


    Im Moment leben wir ja von seiner Rente, bei einer Heimunterbringung entstünde aber eine Deckungslücke.
    Mal angenommen, es käme schon in 5 Jahren auf uns zu.
    Würde man dann Hartz 4 für mich beantragen müssen oder Sozialhilfe für uns beide, also welches SGB greift da überhaupt - ich bin ja eigentlich im Erwerbsalter, was in dieser Lage bei gleichaltrigen Paaren ja anders ist.


    Welches Schonvermögen gilt dann überhaupt?
    Wie ist es mit Anlagen zur Alterssicherung? Ich habe eine zertifizierte Basis-RV bei einer Versicherung abgeschlossen, auf der derzeit etwa 10.000 angespart sind. Macht eigentlich Sinn, weil meine eigenen Ansprüche aus der DRV unter Grundsicherung liegen.
    Müßte ich die in so einem Fall dann auflösen und verwerten?


    Wie ist es, wenn in einer solchen Phase eine Erbschaft anfällt?
    Wie ist es, wenn eine Erbschaft anfällt, wenn mein Partner schon verstorben wäre, müßte dann evtl. bezogene Sozialhilfe zurückgezahlt werden?


    Im Moment alles worst-case-Szenarien, aber ich habe derzeit Angst vor eigener Altersarmut und wüßte gerne, woran ich bin...


    lg lotte

  • Die Eltern meines Mannes sind schon verstorben, Kinder hat er keine.
    Es gibt Bruder und Schwester, beide schon in Rente, leben in Frankreich (mein Mann ist Franzose, hat aber sein Arbeitslebens hier verbracht).
    Ja, wir sind verheiratet.


    lg lotte

  • Zitat

    Welches Schonvermögen gilt dann überhaupt?...Wie ist es, wenn in einer solchen Phase eine Erbschaft anfällt?...Müßte ich die in so einem Fall dann auflösen und verwerten?...müßte dann evtl. bezogene Sozialhilfe zurückgezahlt werden?...aber ich habe derzeit Angst vor eigener Altersarmut...


    man, ihr wollt doch nur eure kohle beiseite schaffen und bequem von transferleistungen des staates leben. da aber alles 10 jahre zurück verfolgt wird und auch erbschaften gemeldet werden, ist deine angst vor altersarmut berechtigt. aber du bist da ja dann nicht allein!(in der altersarmut)

  • man, ihr wollt doch nur eure kohle beiseite schaffen und bequem von transferleistungen des staates leben. da aber alles 10 jahre zurück verfolgt wird und auch erbschaften gemeldet werden, ist deine angst vor altersarmut berechtigt. aber du bist da ja dann nicht allein!(in der altersarmut)


    Reizende Antwort. Erstens bin ich ja der Meinung, daß man von Transferleistungen nicht "bequem leben" kann (das mag auch nicht der Sinn der Sache sein).
    Wenn ich einen entsprechenden Betrag in die Rentenkasse der DRV eingezahlt hätte, würde der im Fall der Fälle ja auch nicht verwertet im Sinne von aufgebraucht und man wird ja immer angehalten private Altersvorsorge zu betreiben.
    Und zum freundlichen Hinweis, daß ich dann in der Altersarmut nicht allein wäre: da mein Mann ja deutlich älter ist, muß ich ja davon ausgehen, daß er evtl. nicht mehr da ist, wenn ich mal ein höheres Alter erreiche.


    Ich wüßte einfach gerne mal, woran ich bin. Irgendwo muß man diese Bestimmungen doch auch nachlesen können...


    lg lotte

  • @ Lotte - das Problem liegt doch darin das keiner weis was in den nächsten Jahrzehnten noch alles politisch so gestrickt wird. was man jetzt machen könnte ist anhand der gegenwärtigen Gesetzeslage ein "Ist-Wenn" Szenario durch zu denken, bringt aber nichts wenn morgen eine ganz andere politische Situation dazu führt das völlig andere Gegebenheiten bestehen werden. genau so könnte man darüber nachdenken was passieren wird wenn morgen ein Virus auftaucht der 90 % aller Frauen über 30 dahin rafft.Musst Du Dir dann noch Sorgen um die Versorgung im Alter machen ???


    Zudem gibt es eine Vielzahl zu beachtender Gesetze, BGB und SGB dürften hier maßgeblich bestimmend sein hier mal ein Link, wo Du im Grunde jedes Gesetz, jede Verordnung und auch etliche Anweisung findest sicherlich wird was Pflege und Versorgung betrifft im SGB nach dem SGB 10 und 11 zu schauen sein!


    http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_S.html

  • @ Lotte - das Problem liegt doch darin das keiner weis was in den nächsten Jahrzehnten noch alles politisch so gestrickt wird. was man jetzt machen könnte ist anhand der gegenwärtigen Gesetzeslage ein "Ist-Wenn" Szenario durch zu denken, bringt aber nichts wenn morgen eine ganz andere politische Situation dazu führt das völlig andere Gegebenheiten bestehen werden. l[/URL]


    Naja, solche Überlegungen helfen einem doch nicht weiter.
    Natürlich muß man vom Jetzt-Zustand ausgehen bzw. dem, was absehbar ist.


    Ich schließe aus den bisherigen Antworten, daß in dieser Sache wohl keiner Bescheid weiß?


    lg lotte