Folgeantrag stellen?

  • Hallo,


    ich bin gerade echt verzweifelt und hoffe jemand kann mir helfen...


    Erstmal zu meiner Person.
    Ich bin 22 Jahre alt und alleinerziehend.


    Ich habe 3 Jahre Ausbildung gemacht, dann 1 Jahr gearbeitet und bin dann in Elternzeit.
    Nach 14 Monaten bekam ich kein Elterngeld mehr und wurde leider Harz 4 abhängig.


    Da ich seit Januar einen 400 Euro Job habe bekomme ich monatlich noch 127,11 € vom Amt.


    Jetzt liegt der Weiterbewilligungsantrag vor... den ich in den nächsten Tagen stellen muss.


    Nun ist es so, ich habe die letzten Monate sehr sparsam gelebt, mir nichts mehr gegönnt und so 2000 Euro auf dem Girokonto angespart.


    Ich besitze zudem einen Bausparvertrag. Ich wusste bis vor kurzem selbst nicht was drauf ist.
    Es sind 3500 Euro.


    Jetzt habe ich Angst dass der Antrag abgelehnt wird, da ich ja die Freigrenze überschreite.


    Hab mir auch schon überlegt einfach den Monat sehr viel Geld auszugeben, aber das würde ja auffallen.


    Wird denn mein Bauparvertrag angerechnet obwohl er noch 1 Jahr Laufzeit hat?


    Der Bausparvertrag hab ich bei Antragstellung damals angegeben. Da war aber noch nicht so viel drauf.


    Soll ich den Folgeantrag überhaupt stellen? Hab zudem nämlich noch Angst dass sie Geld von mir zurück wollen, da ich eben über der Freigrenze liege.


    Was soll ich machen? Könnt nur heulen :(

  • @ amy 89 - wenn keine Bedürftigkeit mehr besteht ist es eben so, HARTZ IV soll ja eben nur das Notwendigste machen, wer dann noch in der Lage ist derartige Summen anzusparen verfügt definitiv über mehr wie er zum Überleben braucht. Irgendwo muss eine Grenze sein, meinst Du nicht auch ? Wenn Du jetzt immer noch unter diesen Bedingungen zuviel Geld bekämst stünde doch bei der nächsten Antragsweiterbewiligung, sicherlich wieder eine ähnliche Frage im Raum! Es soll ja bisweilen sogar Millionärte und Milliardere geben - wie war das doch gleich mit Frau Schickedanz - die einfach nie wissen wo eine Grenze ist, als nächstes kommt noch der Schlecker und jeder denkt es steht ihm zu auch mal ALG II abzugreifen!


    Wenn es nun mal so ist wie es ist, kannst Du ja dem SB sagen das Du erst mal versuchen willst ohne AALG II weiter durchs Leben zu kommen, die 127,11 € sind ja schon in sofern ein Grund weil 240 € Doch schon beim Amt aus der Freibetragsregelung heraus fallen, die hättest Du doch so auch noch es wird Dir ja lediglich ein Eigenbehalt von 160€ belassen das Kindergeld wird zudem ja auch voll angerechnet eventuell fährst Du mit einem Mietzuschuss sogar besser - wenn Du eine soziale Beratungsstelle vor Ort aufsuchen kannst würde ich das mal machen und mit denen gemeinsam die Situation durchrechnen und wenn Du das dem SB geschickt verkaufst, bleibt der der Einstieg in ALG II auch zukünftig weiterhin offen !


    Zitat

    Könnt nur heulen

    wer in ALG II wohl nicht !? :D Humor ist wenn man trotzdem lacht!