hallo habe eine frage versuche es mal so konkret wie möglich zu erklären ich 26j, alleinerziehende mutter beziehe hatz 4 855 euro ca da drinne ist aber 400 euro miete mit nebenkosten und 105 gasheizung und bekomme noch zusätzlich 184 kindergeld für mein sohn (9jahre )alt ,ich bezahle in moment ein teil der miete selber mit da der satz ja eigentlich bei kalt miete 288 euro bei 60 qm bei 2 personen ich aber 70 qm habe ist ich aber eine kaltmiete von 315 euro habe ich muss aber in 2 monate umziehen weil der jetzige vermister das heuas verkauft hat wo ich da gerade bei bin mir eine passende wohnung zu suchen =) was aber gerade mit nix meiner frage zu tun hat ich hatte mich im internet informiert den cih weiss echt nciht wie alle das mache wie gesgat bekomme 855 euro ca +184 euro kindergeld einmal schaffe aber es kaum alle fixkosten zu zahlen meine frage ist ich habe ein sohn 9 jahre alt der auf eine schule geht zur förderung der geistigen entwicklung und hat auch ein schwerbehinderten auswaus mit 50% buchstaben steht drauf G und B habe gerade erst den neuen ausweis beantragt ich habe zwar immer bei beim weiterbewilligungsantrag eine kopie bei geschickt habe jetzt das gefühl das dies nciht berücksichtigt wurde und wollte mal wissen was mir da zu steht den eine freundin die in exakt die ähnliche situation ist wie ich bekommt wesentlich mehr ? und im internet hatte ich geforscht etwas und da beim rechner im internet ebend steht immer das mir 1200-1400 euro zu stehen würde die ich aber keinen fall bekomme und wie gesagt von 858 euro +184 kindergeld geht alles ab also -400 miete essensgeld strom gas telefon internet was man ebend so alles hat
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Hallo wolves26,
Dein Bedarf wäre....
a) € 374 Regelleistung für Dich
b) € 251 Sozialgeld für das Kind
c) € 30,12 Alleinerziehendenzuschlag
d) die angemessenen Kosten der Unterkunft.Von der Summe dieser 4 Punkte werden Kindergeld und ggf. Unterhaltszahlungen des Kindesvaters oder auch UVG abgezogen.
Was in Deiner Region als angemessene Wohnung gilt, müsstest Du selber mal gucken. Nutze hierfür bitte den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur.Gawain
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erstmal danke für die antwort und den link aber meine frage war speziele wegen den behinderten ausweiss eigentlich gedacht den lese überall das es da zuschüsse bekommt abe rich nie was bekomme aber weiss auch ncie wie das berechnet wird oder so und ichd as ganz gerne wissen würde den wen müsste ichd as schnell beantragen da ich septmeber für 3monate mit mein sohn nach irland fliege wegen ein praktikum =)
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Zitat
wegen den behinderten ausweiss eigentlich gedacht den lese überall das es da zuschüsse bekommt
Es wird nur dann ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Das wäre zum Beispiel eine aus medizinischen Gründen notwendige, kostenaufwendige Ernährung. Allein der Ausweis auf den Du Dich berufst, bringt da garnichts.
Entstehen Dir denn durch die Behinderung des Kindes derartige, laufende Mehrkosten? Wenn ja, welche?
Gawain
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ok danke für deine antwort.
also ich weiss nicht ob es dazu zählt aber da mein sohn ein problem mit den darmverschluss hat benötigt obwohl er ebend schon 9 jahre ist ebend immernoch windel und gerade für seine grösse sind die immer sehr teuer das weiss meine sach bearbeiterin aber hatte sich bisher nie dazu etwas geäussert
und wahrscheinlich wird mein sohn auch noch paar jahre die tragen müssen -
Erfahrungsgemäß bringt es nicht viel, wenn man die Sachbearbeiterin darauf anspricht, d.h. man wird in der Regel einfach abgewimmelt.
Du solltest Dir mal ausrechnen, welchen Betrag Du monatlich für Windeln ausgibst und dann einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen, z.B. so...Hiermit beantrage ich gemäß §21 Abs. 6 SGB II die Kostenübernahme für Windeln für meinen behinderten Sohn in Höhe von € ... monatlich.
Du wirst daraufhin einen schriftlichen Bescheid vom Jobcenter erhalten und sollte dieser nicht nach Deinen Wünschen ausfallen, einfach hier nochmal melden.
Gruß Gawain
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ok danke schön =)
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