Forderung vom sozialamt nach 8jahren

  • Hi hab ein problem habe 2004 vom sozialamt ein dahrlen für die miet- kaution bekommen .


    jetzt nach 8jahren melden die sich und wollen die kaution zurück


    die haben mir nie eine mahnung oder sonst was geschickt ist diese forderung richtig muss ich diese zahlen .


    sorry wenn ich hier falsch bin


    dann bitte verschieben .

  • Wenn man gegen Dich weder einen Titel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat noch Dich einen "Verzicht auf die Einrede der Verjährung" hat unterschreiben lassen, ist diese Forderung seit dem 31.12.2007 verjährt (§ 195, 199 BGB).


    Gawain


  • Bist Du mittlerweile mal umgezogen?


    dms

  • ja aber erst dieses jahr aber nur 1 stock tiefer im gleichen haus


    Leider kann ich Gawain nicht so richtig zustimmen.
    Die Verjährung sollte m.e. erst mit dem Umzug beginnen. Aber das ist die Verjährung, welche für dich gilt.
    In dem augenblick, wo Du aus der Wohnung ausziehst, für welche damals das Darlehen erbracht wurde,
    bist Du die Rückzahlung des Darlehens schuldig, weil Du erst dann die Kaution vom Vermieter zurückfordern kannst. Für die neue Wohnung musst Du ganz normal eine neue Kaution hinterlegen.


    Anscheinend hast Du evtl. stillschweigend die alte Kaution dir nicht auszahlen lassen, sondern evtl. gleich wieder als neue Kaution hinterlegt. Kann man alles machen, aber das Darlehen muss halt auch zurückgezahlt werden. Und da hattest Du mit dem Umzug die Möglichkeit, dir die alte Kaution auszahlen zu lassen und somit auch das Darlehen zurückzuzahlen.


    Die Verjährung, welche Gawain angesprochen hat, gilt im Verhältnis Mieter <-> Vermieter.
    Das Darlehen (nach dem BSHG) gilt für dich <-> Sozialamt.


    PS:Sollte ich falsch liegen, so möge man mich korrigieren


    dms

  • Zitat

    Die Verjährung sollte m.e. erst mit dem Umzug beginnen.


    Das könnte durchaus sein! Ich bin davon ausgegangen, dass dario22 längst von Hartz IV weg ist. Falls nicht würde es mich wundern, dass das Darlehen nicht schon längst getilgt wurde. In meiner Region werden den Betroffenen hierfür € 20/Monat in Abzug gebracht.

  • .... In meiner Region werden den Betroffenen hierfür € 20/Monat in Abzug gebracht.


    Kann ja sein, aber hier galt noch das BSHG. Und da gibt es bei zweckgebunden Darlehen (hier Kautionsdarlehen) andere rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Das Sozialamt kann den Rückforderungsanspruch erst gelten machen, wenn der Mieter wieder über die Kaution rechtmäßig verfügen kann oder er vorher leistungsfähig ist.


    Sollte ich falsch liegen, so möge man mich korrigieren.


    dms