WG mit ALG2 Bezieher Gründen

  • Hallo!


    Ich habe eine Frage bezüglich einer WG Gründung zwischen mir (Angestellte) und einem Freund aus Schulzeiten (ALG2 Bezieher)


    Ich bin Angestellte und verdiene ca.1400,00€ brutto (da bleiben 1020,00€ netto übrig). Vor kurzem bin ich in eine neue Wohnung eingezogen aus der ich auf Grund erheblicher Mängel leider so schnell wie möglich wieder ausziehen muss.
    Die Mutter meines Freundes ist vor 9 Monaten arbeitslos geworden und muss demnächst aus ihrer Wohnung ausziehen. Das bedeutet, dass mein Freund, der zusammen mit seiner Mutter lebt, auch bald aus dieser Wohnung ausziehen muss. Nun haben wir uns überlegt, dass wir beide eine WG gründen könnten.


    Vielleicht gibt es ja jemanden hier im Forum, der auch mit einem ALG2 Bezieher eine WG gegründet hat und der uns schon mal seine Erfahrungen mitteilen kann. Es versteht sich natürlich von selbst, dass ich nicht vor habe meinen Freund in irgendeiner weise finanziell zu unterstützen! Jeder bekommt sein eigenes Schlafzimmer in der Wohnung und jeder wirtschaftet für sich! Soooo gut ist die Freundschaft dann auch nicht :p


    Danke schon mal vorab!

  • Sicher kannst du mit ihm eine WG gründen. Ihr würdet euch dann nur die Miete teilen und ansonsten hast du dein Einkommen und er bekommt Leistungen. Allerdings solltet ihr darauf achten das ihr wirklich getrennt lebt und wirtschaftet denn ansonsten könnte es sein das das JC euch nach einem Jahr als BG rechnet.

  • THallo und danke für deine Antwort! Mein freund war zwischenzeitlich beim konkreter um die Höhe der miete zu erfragen,mit der er rechnen kann aber man konnte ihm keine Antwort geben! Er soll mit einem mietangebot rein kommen!- aber wie denn,wenn wir nicht wissen wieviel er dazu steuern kann?
    weiß hier vielleicht jemand was das Amt ihm dann zahlt? Und die Nebenkosten und die Heizung dann auch einfach durch zwei teilen?

  • Zitat

    Die Mutter meines Freundes ist vor 9 Monaten arbeitslos geworden und muss demnächst aus ihrer Wohnung ausziehen. Das bedeutet, dass mein Freund, der zusammen mit seiner Mutter lebt, auch bald aus dieser Wohnung ausziehen muss. Nun haben wir uns überlegt, dass wir beide eine WG gründen könnten.


    1. Vermeide die Begriffe Freund und alles was bei einem Gespräch mit dem SB den Eindruck einer näheren Beziehung erwecken könnte, diese wird man Euch sowieso automatisch nach 12 Monaten unterstellen und dann müsst ihr dies entkräften!
    2. Die Frage macht mich sehr stutzig, nämlich wenn Dein Bekannter aus Schulzeiten, die ja scheinbar noch nicht sehr lange beendet sind , denke mal so 4 Jahre, dann ergeben sich noch ganz andere Probleme, immer noch bei der Mutti lebt, kann er ja noch U25 sein und ungelernt dazu, dann ist da erst mal gar nichts mit eigener BG und WG denn dann muss er auch weiterhin erst mal bei Muttern unterkommen egal ob die nun eine kleiner Wohnung suchen muss oder nicht!
    3.

    Zitat

    Mein freund war zwischenzeitlich beim konkreter um die Höhe der miete zu erfragen,mit der er rechnen kann

    was ist denn das ??? konkreter ???
    Auch in diesem Abschnit schreibst Du Freund!


    Schlage vor Du erklärst hier erst einmal die Situation warum Dein Bekannter noch bei Mutti wohn und wieso er nicht in Arbeit ist, oder was ihn daran hindert, denn bei Mutti schein für Ihn diese Notwendigkjeit ja nicht gegeben zu sein und dieser Grund denke ich mal wird auch wohl der sein weshalb er nicht mal eben eine eigene WG mit Dir bilden kann !

  • Zitat

    Die Mutter meines Freundes ist vor 9 Monaten arbeitslos geworden und muss demnächst aus ihrer Wohnung ausziehen. Das bedeutet, dass mein Freund, der zusammen mit seiner Mutter lebt, auch bald aus dieser Wohnung ausziehen muss.


    Zitat

    kann er ja noch U25 sein und ungelernt dazu, dann ist da erst mal gar nichts mit eigener BG und WG denn dann muss er auch weiterhin erst mal bei Muttern unterkommen egal ob die nun eine kleiner Wohnung suchen muss oder nicht!


    Die Mutter muss ihn ja nicht mitnehmen;- erwachsen wird er ja wohl sein! :)

  • Danke für die antworten! Also zur Erklärung: Mein Bekannter ist 29 Jahre alt und nachdem er damals mit seiner ex Freundin auseinander gegangen ist ist er wieder bei Mutti eingezogen! Ich glaube,dass ist mittlerweile auch schon 5 Jahre her...
    Die Bezeichnung Freund benutze ich weil wir uns halt schon über 15 Jahre kennen und unter einem Bekannten verstehe ich etwas flüchtig! Mit einem "einfachen" Bekannten würde ich nie zusammen ziehen! Es ist eher wie Bruder und Schwester da sich unsere Mütter auch schon kennen seit dem sie klein waren...
    Hmm also wie ich das so aus den Antworten und Reaktionen entnehmen kann ist unsere Idee wohl garnicht so einfach umzusetzen. Schade,denn ob man nun zusammen oder alleine wohnt zahlen müssen die es ja trotzdem....
    Ein wohnungsangebot haben wir mittlerweile, morgen wird mein "Freund" dies dann dem Jobcenter vorlegen... Ich verlier die Hoffnung nicht,dass es vielleicht klappt...

  • Hallo Princess_Style,


    man wird euch nach 1 Jahr des Zusammenlebens eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellen und es obliegt dann euch zu beweisen, dass dem nicht so ist, was ein schier unmögliches Unterfangen ist, wie auch der Fall "haggy" zeigt, der hier ebenfalls einen entsprechenden Thread gepostet hat. Man wird euch dann also in eine BG stecken und Dein Einkommen mit anrechnen... davon solltest Du ausgehen!


    Gawain