ich wohne in thüringen, mein lebensgefährte in NRW, er hat Arbeit, ich leider nicht, bekomme Hartz IV
Kann das Arbeitsamt mir jetzt den Umzug verweigern weil ich noch keine Arbeit nachweisen kann?
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Warum sollten die Dir das verweigern ? Wenn Du zu Deinem Lebensgefährten ziehst besteht zudem für das Job -Center die hohe Wahrscheinlichkeit das er Dich mitversorgen kann auf jeden Fall würde doch eine Miete wegfallen wenn Ihr zusammen zieht. was passieren kann ist das man Dir den Umzug nicht bezahlt, aber solange das Amt einsparen kann sind sie vom Grundsatz her sogar verpflichtet, dies zu tun! Solltest die Absicht aber vorab nicht nur mit dem SB Deines gegenwärtigen Job-Centers sondern auch mit dem des zukünftigen Job-Centers sofern noch notwendig, absprechen!
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Danke für die Antwort. Weil mir wurde heute gesagt das das Amt mir den Umzug verweigern kann, weil ich in dem anderen Wohnort keine Wohnung habe.
Ich lass mich überraschen, werde mir einen Termin in der Leistungsabteilung holen und mit denen das besprechen. -
Danke für die Antwort. Weil mir wurde heute gesagt das das Amt mir den Umzug verweigern kann, weil ich in dem anderen Wohnort keine Wohnung habe.
Ich lass mich überraschen, werde mir einen Termin in der Leistungsabteilung holen und mit denen das besprechen.Den Umzug kann dir niemand verweigern. Was man dir verweigern kann ist nur die Übernahme zusätzlicher Kosten. Die werden nur bei anerkannter Notwendigkeit wie z.B. Arbeitsaufnahme gezahlt.
Ansonsten ziehe einfach um, melde dich beim alten JC ab und beim neuen JC an.
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Irgendwie scheint es so zu sein, dass viele die Gesetze nicht verstehen.
In Deutschland besteht Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit. Sprich, du kannst da wohnen, wo du willst.
Die Job-Center verweigern oder verbieten auch niemals einen Umzug. Sie lehnen nur die Kostenübernahme ab. Das mag für viele zwar als "Verbot" interpretiert werden, ist es aber nicht. Es steht ja jedem unbenommen frei umzuziehen. Das ist auch keine Diskriminierung, denn ich kann leider - trotz Arbeit - auch nicht da leben, wo ich es gerne täte. ALGII soll ja nicht dazu dienen, hin- und herzuziehen.
Insofern gehe ich davon aus, dass bei dir eine Kostenübernahme verweigert wird. Denn das Job-Center übernimmt nur notwendige Kosten, z.B. wenn es den Umzug selber herbeiführt oder wenn eine mögliche Arbeitsaufnahme dies zwingend macht.
Tipp: Bewirb dich doch da, wo dein Freund wohnt. Sollte in Aussicht sein, dass du eine Stelle bekommst, dann übernimmt das Job-Center sogar die Kosten.
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Danke für den Tipp. Klar werde ich mich in dem neuen WOhnort bewerben bzw bin an Bewerbungschreiben.
Dazu kommt jetzt noch, das Arbeitsamt weiß das ich wegziehe und die stecken mich doch jetzt noch wegen acht wochen in eine Maßnahme. Da sieht man doch auch das die einfach noch zuviel Geld haben, Der Lehrgang kosten an die 10000€.
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