Kurze Zusammenfassung:
Person, die ALG II bezieht und zusätzlich eine Bürgerarbeit ausübt, will aus privaten Gründen Heimat verlassen und in anderes Bundesland ziehen.
Man geht also von folgendem aus:
- Vertrag mit Bürgerarbeitsstelle ist noch bis Februar 2013 gültig,
- da in Bürgerarbeit, ist betreffende Person natürlich in keiner Statistik als arbeitslos vermekt,
- Person hat sich bis jetzt noch nicht in der neuen Stadt in welche sie ziehen will beworben, und wäre dort quasi direkt ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeitsplatz.
Die Person will im Juni oder Juli in die neue Stadt ziehen, und jetzt Anfang Mai ihren Bürgerarbeitsplatz kündigen.
MEINE FRAGE:
Macht das Jobcenter so etwas einfach so mit?
Also wenn jemand sagt: "Ich will gerne ausziehen und mein Bundesland verlassen" (obwohl dort Bürgerarbeit vorhanden ist), darf er dann einfach so ausziehen, quasi jedes stadt-spezifische Jobcenter ist froh wenn jemand weg zieht, oder könnte es sein dass es Probleme geben wird, eben weil in der neuen Stadt noch keine (Bürger)Arbeit in Aussicht ist?
Gruß