Umzug hier möglich?

  • Kurze Zusammenfassung:


    Person, die ALG II bezieht und zusätzlich eine Bürgerarbeit ausübt, will aus privaten Gründen Heimat verlassen und in anderes Bundesland ziehen.


    Man geht also von folgendem aus:


    - Vertrag mit Bürgerarbeitsstelle ist noch bis Februar 2013 gültig,
    - da in Bürgerarbeit, ist betreffende Person natürlich in keiner Statistik als arbeitslos vermekt,
    - Person hat sich bis jetzt noch nicht in der neuen Stadt in welche sie ziehen will beworben, und wäre dort quasi direkt ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeitsplatz.



    Die Person will im Juni oder Juli in die neue Stadt ziehen, und jetzt Anfang Mai ihren Bürgerarbeitsplatz kündigen.


    MEINE FRAGE:


    Macht das Jobcenter so etwas einfach so mit?
    Also wenn jemand sagt: "Ich will gerne ausziehen und mein Bundesland verlassen" (obwohl dort Bürgerarbeit vorhanden ist), darf er dann einfach so ausziehen, quasi jedes stadt-spezifische Jobcenter ist froh wenn jemand weg zieht, oder könnte es sein dass es Probleme geben wird, eben weil in der neuen Stadt noch keine (Bürger)Arbeit in Aussicht ist?



    Gruß

  • Es geht nicht um mich sondern um nen guten Kumpel, aber ist ja egal da es an den Fakten nix ändert. :D


    Also erst mal danke an Euch beiden!


    @ Kitty


    Welche Gründe könnten das sein?


    Er will aus seiner jetzigen Wohnung raus weil die Miete wegen unvermeidlichen Renovierungen um 80 Euro im Monat steigt. Leistungsabteilung hat gesagt sie können nichts erhöhen da seine Wohnung eh zu groß für eine Person ist.


    Seine Freundin wohnt in der Stadt, in welche er jetzt ziehen will. Allerdings nicht mit ihr in einen Haushalt sondern getrennt.


    Ich nehm aber stark an dass ist für s Jobcenter kein Grund um dort hin zu ziehen...



    ALSO FOLGENDE ZUSAMMENFASSUNG:


    - Auszug wegen zu hoher Miete
    - Bürgerarbeit (Vertrag bis Februar 2013)
    - in der neuen Stadt bis jetzt nicht beworben und somit direkt bei Ankunft ein ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeit oder sonst was


    Er sagt dem Jobcenter in der Stadt wo er jetzt noch wohnt: "Ich will in anderes Bundesland in die Nähe meiner Freundin ziehen, habe dort aber vorerst keine Arbeit (egal ob Bügerarbeit oder was anderes)."



    Wie warscheinlich meint Ihr dass die beim Jobcenter das mitmachen und er umziehen darf?

  • Wenn die Miete erhöht wird und das Jobcenter diese Erhöhung nicht bezahlt (6 Monate lang müssen sie das dennoch bezahlen) ist er berechtigt, ja sogar gefordert sich eine andere, angemessene Wohnung zu suchen, wo auch immer.
    Da er eine Arbeit hat, darf der Umstand des Umzuges diese Arbeit nicht gefährten! Wirft er dennoch hin, gibt es 3 Monate lang garnichts! Besser wäre es, bis zum Ende der Bürgerarbeit zu warten, und dann zur Freundin zu ziehen. What's another Year? ;)


    Gawain

  • Zitat

    und wäre dort quasi direkt ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeitsplatz.

    ...und darum geht es wohl im Wesentlichen, und wie auch schon richtig gepostet, die Folge sind Sanktionen !


    Die Wohnung muss mindestens noch für 6 Monate weiter bezahlt werden, Dein Bekannter sollte aber auch tunlichst dokumentieren das er sich nachweislich um eine Alternativ kleinere oder angemessener Wohnung bemüht hat, kann er das nicht, könnte er selber hinzuzahlen müssen! Kann er belegen das seien Bemühungen erfolglos waren muss das JC beweisen das es adäquate Alternativen gab, können die das nicht müssen sie die nächst höhere Stufe der Mietspiegelregelung (ortsübliche Miete) leisten !


    Klar kann er jeder Zeit umziehen, aber wie Gawain schon schrieb dann hat er ne Sanktion an der Backe ! Bürgerarbeit, (1€ -Job) ist Arbeit und Du kannst Deinen Arbeitsplatz auch nicht als unerreichbar darstellen nur weil Du 200 km zur Freundin umziehen möchtest, oder ? Also leuchte es doch wohl jedem vernünftigen Menschen ein, das wenn er seinen Arbeitsplatz riskiert und das passiert ja wenn er kündigt, seine daraus resultierende Hilfsbedürftigkeit selbst verschuldet ist. Wenn zudem seine Freundin nicht für Ihn aufkommen mag, kann es so doll mit dem sich gegenseitig auf der Pelle hocken müssen ja auch nicht sein!
    Wenn er sich in der neuen Stadt anmeldet und ALG II beantragen will wird man fragen was er vorher gemacht hat, macht er dann keine Wahrheitsgemäßen angaben, kann es sein das er irgendwann ein Einzimmerappartment auf Staatskosten belegen darf, allerdings ist es dann mit dem sich frei bewegen können nicht mehr so dolle, die paar qm² gehen einem schon nach wenigen Tagen auf den Sack und die schönen runden Formen der Schwedischen Gardinen Marke Eisenhart lassen in der Regel auch keinen Balkonblick mehr zu.


    Fakt ist dieser empfundene Zwang ist gewollt, nennt sich mit sanften Druck gefügig machen und soll bewirken das sich seien Einstellung zum grundsätzlichen Arbeiten sollen und nicht wollen, entsprechend ändern sollte. Hat sicher damit zu tun das er in der Vergangenheit diesbezüglich wenig Ambitionen erkennen lassen hat daran etwas zu ändern!


    Alles in allem 3 x Nein:D

  • Hallo!


    Der Samurai ist ein guter Freund von mir und hat aus Sorge um mich hier diese Fragen im Forum gestellt, allerdings einige Eckpunkte nicht ganz klar dargestellt.


    Es geht um folgendes:


    Ich bekam letztes Jahr im November ein neues Bad, die Vermieterin hat dann dieses Jahr im April mir bei einem Besuch angekündigt, einen neuen Mietvertrag mit mir machen zu wollen. Der alte Vertrag ging von 2007 bis 2009, aber weder sie noch ich haben uns danach gemeldet, was das Auslaufen angeht.


    Der NEUE Mietvertrag beinhaltet eine gestiegene Kaltmiete von 80 Euro; ob berechtigt oder nicht sei dahingestellt...dazu kommt ein sogenannter "Kündigungsausschluss von 2 Jahren.


    Ich bin dann zum Jobcenter und habe den neuen Mietvertrag (den ich noch nicht unterschrieben habe), der Leistungsabteilung vorgelegt. Es wurde abgelehnt soviel Kaltmiete (von 266 auf 345 Euro) zu bezahlen. Ich müsse umziehen hieß es.


    Dazu kommt folgender Sachverhalt (den mein guter Freund Samurai nicht wußte):


    Ich bin in Bürgerarbeit, das ist korrekt, allerdings befristet bis 02.09.2012 vom Arbeitgeber her, genehmigt wäre es ansich bis Ende Februar 2013 vom Jobcenter gewesen!


    Ob ich danach verlängert werde weiß ich nicht, aber es siehst stark nach einem "Nein" aus.


    Ich habe einen Lebensgefährten, der in einem anderen Bundesland lebt, das ist korrekt. Ich habe auch mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen und sie versteht meine Lage.


    Unterschreibe ich den Vertrag, bin ich 2 Jahre lang dran gebunden, aber wenn ich als "Aufstocker" jetzt im September nicht verlängert kriege, was dann???


    Der Neue Vertrag beginnt zum 01.06.2012.


    Ich werde am Montag auf das dortige Jobcenter gehen und mich erstmal erkundigen.
    Mein Lebensgefährte könnte mir sogar notfalls ne Teilzeitstelle besorgen wenn es sein müsste (Fastfoodkette).


    Ich hoffe Herr Grunert, ich konnte den Sachverhalt wesentlich komplettieren.


    Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie diese mir gerne Stellen, bin für jeden Rat dankbar!


    MfG


    Krischnak

  • Hallo Herr Krischnak,


    bin grade etwas kurz angebunden, aber schon mal vor ab ein paar Punkte. Die Mieterhöhung darf meines Wissens nach, sofern Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, Wärmedämmung ect. maximal 11% betragen dies sollten sie schon mal prüfen.


    Wenn der alte Mietvertrag bis 2009 lief und dann nichts neues vom Vermieter mitgeteilt wurde, verlängert dieser sich zunächst einmal stillschweigend unter Einbeziehung der geltenden Fristen die abhängig von den Gesamtmietjahren durchaus auch mehr wie 3 Monate reguläre Kündigungsfrist beinhalten kann.


    Die Zusendung eines neuen Vertrages stellt zudem noch keine Kündigung dar !!!


    Ist ja auch irgendwie logisch weil dadurch ja die Fristen die der Mieter geltend machen könnte, will er nicht dort wohnen bleiben, ausgehebelt wären. Folglich sollten sie mal schauen ob irgendwo das Wort Kündigung des Mietverhältnisses auftaucht.


    Sollte dies nicht der Fall sein, ist das nur positiv, denn dann muss der Vermieter fristgerecht kündigen! Da wir jetzt bereits Mai haben wird das also frühestens zum 31.05 mit entsprechenden Kündigungsmonaten möglich sein. Fristlos ist nur möglich wenn sie z.B. ihren Verpflichtungen hinsichtlich Mietzins nicht nachkommen!


    Steht da nichts von Kündigung würde ich sogar auf Zeit spielen und dem Vermieter zunächst einmal mitteilen das die "Kündigungsausschlussklausel von 2 Jahren für sie nicht in Betracht kommt und eine Fortführung des Mietverhältnis zu den neuen Bedingungen für sie so nicht tragbar sei, - dann muss der Vermieter entweder fristgerecht kündigen oder ein anderes Alternativangebot für die Fortführung des Mietverhältnisses zwecks Einigung erstellen! Auch ist eine Mieterhöhung für sie ab der Zusendung des neuen Vertrages noch nicht bindend, solange sie dieser nicht durch Unterzeichnung zugestimmt haben. Dies bitte einmal mit dem SB abstimmen, denn wenn der Vermieter kündigt muss eine Zusage für eine neue Wohnung erfolgen oder die Zustimmung zum Umzug !


    Sollte noch was unklar sein, bitte PN schicken ich schau heute Nacht nochmal rein !