Guten Abend,
mein Partner bezieht seit einer Krankheit Hartz IV.
Er ist geschieden, hat zwei Kinder, welche er alle zwei Wochenenden bei sich hat; die Kinder wohnen in 200km Entfernung. Laut Gerichtsurteil ist seine Ex-Frau dazu angehalten sich mit meinem Partner auf der Mitte der Strecke zu treffen, um die Kinder zu übergeben. Auch sie bezieht Hartz IV.
Mein Partner erhält wegen des Umgangsrechtes einen Mehrbedarf, welcher sich (soweit ich weiß) auf rund 8 Euro pro Kind und Tag beläuft. Desweiteren erhält er Benzingeld. Dieses bezieht er seit einem Jahr, dem Tag des Umzugs seiner Ex-Frau.
Nun erhielt seine Ex die Tage einen Brief vom Amt, dass sie all jene Leistungen zurückzuzahlen hätte, die mein Partner im vergangenen Jahr für die Wochenenden mit seinen Kindern bekommen hat. Das sind horrende Summen, welche vom Benzingeld abgezogen werden, was sie zur Verfügung hat, um die Kinder fahren zu können. Selbstverständlich war sie dementsprechend ungehalten und drohte nun die Kinder nicht mehr zu fahren.
Aber um letzteres soll es mir gar nicht gehen.
Ich würde sehr gern wissen wollen, ob diese Aufforderung zur Rückzahlung an sich rechtens ist.
Sie zog mit den Kindern vor gut einem Jahr eben diese 200km um, die Kommunikation zwischen den zwei verschiedenen Ämtern scheint nicht funktioniert zu haben, sonst hätte doch schon eher auffallen müssen, dass Leistungen doppelt gezahlt werden.
Mein Partner war, so behaupte ich, ein wenig naiv, wollte er seine Ex ja eigentlich nicht schaden, doch verstehe ich auch ihn, denn drei Wochen Sommerferien mit zwei kleinen Kindern erfordern durchaus ein gewisses Budget.
Ich würde mich sehr freuen Meinungen zu hören.
Vielen Dank.
Halma