Hallo,
meine Situation ist folgende:
im Zuge der Trennung von meinem Ehemann, bin ich in die 2-Zimmer-Wohnung zu meinem 20-jährigen Sohn gezogen.
Da ich während der Ehe Hausfrau war und mein Sohn zu diesem Zeitpunkt auch arbeitslos wurde, haben wir einen Antrag auf AlG2 gestellt, welcher auch bewilligt wurde.
Auf Grund einer Erkrankung konnte ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben und fange am 30.4. eine 10-monatige Weiterbildung an.
Mein Sohn hat nun wieder Arbeit gefunden und arbeitet in Teilzeit.
Ich erhalte von meinem Ehemann einen Trennungsunterhalt von 272 € monatlich, mein Sohn hat einen Bruttoverdienst von 1200 €, Miete+Gas betragen monatlich ca. 350 €.
Meine Frage ist, ob ich denn nun überhaupt noch Anpruch auf ALG2 habe oder ob das Gehalt meines Sohnes irgendwie angerechnet wird und er sozusagen mich mitfinanzieren muß?
Das wäre für mich katastrophal, da ich ja sowieso froh bin, dass er mich bei sich "aufgenommen" hat und ich natürlich nicht möchte, dass er seine Mutter mitfinanzieren muß.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, leider hab ich noch nichts passendes, d.h. für mich verständliches gefunden, was mir meine Frage beantworten würde.
Vielen Dank und viele Grüße
Roxi