Haushaltsgemeinschaft 22 J. nach der Lehre übernommen, Einkommenverteilung??

  • Guten Abend,


    ...meine Frage dazu ist, demnächst beende ich meine Lehre und werde ca. 1.300€ netto verdienen. Ich lebe noch zurzeit bei meinen Eltern beziehe selbst kein Harz 4, aber meine Eltern. Wird mein Einkommen das vom Harz 4 meiner Eltern gegen gerechnet? Also muss ich mit meinem Einkommen meine Eltern versorgen?? Wenn ja, wie wird dieses berechnet?


    Wer kann mir da Helfen??


    LGhttp://www.sozialleistungen.info/foren/images/icons/icon7.gif

  • Hallo Feminin - ich denke Du willst auf nachfolgendes hinaus:

    Zitat

    § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren

    hier greift aber das SGB II


    Hier ein Link, den Du Dir in diesem Zusammenhang mal durchlesen solltest:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199fb111410c.php


    aber kurz erklärt: Du fällst aus der BG Deiner Eltern jetzt heraus und bildest eine eigenständige BG (ohne ALG II Bezug) Ihr bildet zudem jetzt aber eine Haushaltsgemeinschaft http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html §9 Abs.5 SGB II
    Dies gilt auch für Kinder U25, Denn

    Zitat

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.

    Du aber kannst Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und fällst somit aus dieser Regelung raus, gehörst also nicht mehr zur BG Deiner Eltern und das wird sehr oft von den Job-Centern falsch gesehen.


    Bei Deinen Eltern fällt allerdings einiges weg, nämlich Dein Anteil zum Lebensbedarf sowie Deine Person bei der Berechnung der Wohnungsgröße.
    Jetzt das Wichtigste !!!
    Das Amt geht nun von folgendem aus:

    Zitat

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Dies soll das Job - Center dann prüfen - allerdings gilt für Dich ein Freibetrag plus der Mietanteil an der Haushaltsgemeinschaft * 1,5 - bevor dies erfolgt. Ich habe leider keinen aktuellen Link zu diesen Weisungen der BA


    Einen mtl. Einkommensnachweis kann das Job-Center aber auch nicht von Dir verlangen, da Du kein Leistungsbezieher bist, es reicht eine Erklärung Deinerseits.

  • Ab dem Monat wo du dann praktisch in deiner Firma fest arbeitest sollten deine Eltern dem JC mitteilen das sie mit dir nun ein Haushaltsgemeinschaft bilden und keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Du bist durch dein Einkommen nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten. Da deine Eltern dann nur noch Leistungen für sich selbst und den Mietanteil bekommen müßtest du eben deinen Mietanteil zahlen und das was du für deinen Unterhalt brauchst. Meistens will das JC deinen ersten Lohnschein sehen mehr aber auch nicht.

  • Zitat
    Zitat

    Ab dem Monat wo du dann praktisch in deiner Firma fest arbeitest sollten deine Eltern dem JC mitteilen das sie mit dir nun ein Haushaltsgemeinschaft bilden

    dies sollte vorab geschehen da ALG II Leistungen im voraus gezahlt werden, sonst kommt es zu einer Überzahlung bei Deinen Eltern und dann wird eine Rückforderung fällig und das ist dann nicht sehr erfreulich.


    Hört sich jetzt nach Abzocke an aber frag doch mal in diesem Zusammenhang nach einem Einstiegsgeld § 16 SGB II für Dich nach, der Arbeitgeber könnte dies im Grunde auch machen nach SGB III irgendwas um §§ 200 rum soll er sich selber schlau machen! Das Einstiegsgeld ist im Grunde wie ALG II auf das Du quasi nach Deinem Abschluss ja keinen Anspruch mehr hast aber Du musst ja erst mal den Monat zur Arbeit kommen, kostet Sprit oder Tickets, und es ist eine Kann-Regelung!


    Zitat

    Du bist durch dein Einkommen nicht verpflichtet deine Eltern zu unterhalten.

    ...ist auch nicht so ganz richtig, allerdings müsstest Du über ein Einkommen von wohl mehr als 8000 € verfügen, somit greift hier das SGB II

  • Guten Abend,


    Danke erstmal:)


    nich alle so einfach hier!!


    Habe noch mal in den Unterlagen von meinen Eltern geschaut: - Zähle zu der Bedarfsgemeinschaft mit, aber beziehe von JC kein Harz 4, da ich mit meinem Ausbildungslohn drüber liege...
    Und dann dem Vermutungsbesand von Harz 4, dass ich meine Eltern unterstütze, greift auch nicht ein.


    Wenn meine Eltern und dass bis noch Ausgust (ab August bin ich dann Angestellte), einen Antrag zur Haushaltsgemeinschaft einreichen, werde ich dann noch Namentlich auf den Papieren von JC stehen?? Ich muss ja irgendwie erreichen, dass ich aus der ganzen Berechnung rausfalle und da bin ich mir noch immer nicht sicher, ob ich zur Berechnung hinzugezogen werde oder nicht??


    Wie kann den JC beweisen, dass ich meine Eltern finaziell unterstütze?? Wenn ich dagegen Einspruch lege, komme ich rechtlich durch??


    LG

  • @ feminin -


    Nochmal, Du gehörst nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft die ALG II bezieht, dies sind jetzt nur noch Vater, Mutter und sofern vorhanden, weitere Kinder die noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzen und unter 25 sind, denn denen gegenüber sind die Eltern Unterhaltspflichtig!


    Da Du ausgelernt hast, kann man davon ausgehen das Du jetzt für Deinen Lebensunterhalt selber sorgen kannst, selbst wenn Du jetzt auch noch ALG II beziehen müsstest weil Du keine Arbeit hättest würdest Du eine eigene BG unabhängig von Deinen Eltern bilden und lediglich mit diesen dann eine Haushaltgemeinschaft bilden. Es reicht daher aus wenn Du dem Amt gegenüber erklärst das Du in dieser Haushaltsgemeinschaft Deine Verpflegung selbst organisierst und Deinen Miet und Nebenkostenanteil in Höhe des gekürzten Betrags einbringst. Du musst noch nicht einmal Summen nennen! Sollte das Amt Dir mehr unterstellen wollen, so müssen sie dies hieb und stichfest begründen und benennen können! wie sieht es denn Bei Dir mit der Versorgung bis August aus, hatte in Erinnerung das Du doch schon jetzt über ein eigenes Einkommen verfügst, hier aber etwas von August schreibst!?


    Zitat

    Wie kann den JC beweisen, dass ich meine Eltern finaziell unterstütze?? Wenn ich dagegen Einspruch lege, komme ich rechtlich durch??


    Nein !!! Da Du nicht Leistungsbezieherin bist sondern Deine Eltern, können nur die Widerspruch einlegen !!! Macht Sinn, oder !?


    Wichtig ist - nochmal: Du bist lediglich Mitglied der Haushaltsgemeinschaft - lasst Euch nichts anderes vom Amt erzählen! Unterhaltpflicht lt BGB ist etwas völlig anderes und hier kommt es mit ALG II zu Leistungen aus einem Arbeitslosenversichungstechnischen Verhältnis!

  • @ Horst Gunert


    ich glaube die habe mich doch etwas unklar ausgedrückt, sorry!!


    Also ich bin jetzt noch zurzeit in der Lehre und werde dann ab August also nach Beenden meiner Ausbildung weiter übernommen. Was dann doch richtig ist, dass ich noch in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...auch laut den Papieren. Aber ab meiner Ausbildung eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern bilde.


    Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum mein Bruder als er mit seiner Ausbildung angefangen hat, nicht zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gezählt hat, aber dafür ich!!??

  • Es reicht daher aus wenn Du dem Amt gegenüber erklärst das Du in dieser Haushaltsgemeinschaft Deine Verpflegung selbst organisierst und Deinen Miet und Nebenkostenanteil in Höhe des gekürzten Betrags einbringst.


    Du spricht hier von Miet- und Nebenkostenanteil in Höhe gekürzten Betrag?? Von welchem gekürzten Betrag??

  • Deine Eltern bekommen die Miete nur anteilig, d. h. du fällst raus. Das sollte allerdings auch schon während deiner Ausbildung so gewesen sein. Das bedeutet, dass du deinen eigenen Mietanteil (bei 3 Personen im Haushalt 1/3) selbst tragen musst. Auch bekommen deine Eltern ja für dich keine Kosten zum Lebensunterhalt. Auch die musst du von deinem Verdienst selbst tragen. Wie das mit Telefon, Strom, Internet läuft, musst du mit deinen Eltern klären, das wird ja sowieso vom Regelsatz bezahlt.

  • Ich bekomme wie du schon erwähnst, während meiner Ausbildung keine Leistung an Miete etc. Komischerweise darf ich dann bei den Berechnungen meiner Eltern Anspruch auf Harz 4 nicht mehr auftauchen, tue ich aber. Die Rechnen mein Einkommen mit dazu, rechnen es gegen den Anspruch den ich von Harz4 bekommen kann und mercken, dass ich über den Regelsatz liege somit kein Anspruch auf Leistung brauche. Ist das den Korrekt??

  • @ feminin - die ursprüngliche Fragestellung bezog sich auf die Stuation das Du demnächst mit der Ausbildung fertig bist und dann in etwa über 1300 € verfügst - es bringt nichts wenn jetzt in die Fragebeantwortung Äpfel und Birnen geschüttet werden und sich eine völlig neue Fragestellung daraus ergibt. Geht es Dir jetzt um die Situation, das Du demnächst über ein ewinkommen in Höhe "X" verfügst oder geht es Dir darum die Richtiugkeit der gegenwärtigen Situation erklärt zu bekommen !?


    Es sind zwei Dinge zwischen dem "Ist" und dem fiktiven "Sein" Zustand die zu beachten sind. Im Moment bist Du noch Unterhaltsbereichtigt, heisst Deine eltern müssen Dich bis zum Abschluss einer Ausbildung oder dem Erreichen des 25 LJ versorgen somit gehörst Du erst einmal Ihrer BG an egal was dann noch wie zu beachten ist! Ab dem Tag der Prüfung sodenn Du sie bestehst was Dir zu wünschen ist, ist diese Pflicht Deiner Eltern dann überholt, denn Mit dem Abschluss einer Ausbildung kann man davon ausgehen das Du selbst in der Lage bist Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, egal wie alt Du bist, die Altersgrenze käme erst dann zum tragen wenn Du bis dahin noch keine abgeschlossene Ausbildung besitzt. Was Deine Fragestellung betrifft war für mich die Frage so zu verstehen, das Du für den Zeitpunkt nach dem Erwerb des Abschlusses die Situation erklärt haben wolltest und nicht wie jetzt zuletzt die Gegenwärtige!

  • Zitat

    ch bekomme wie du schon erwähnst, während meiner Ausbildung keine Leistung an Miete etc. Komischerweise darf ich dann bei den Berechnungen meiner Eltern Anspruch auf Harz 4 nicht mehr auftauchen, tue ich aber.


    ganz einfach Du gehörst zur BG Deiner Eltern, daher wird dies bei den Leistungen für Wohnen und Heizung als eine weitere Person mit zu berücksichtigen sein - Unterhaltspflicht der Eltern bis zum Abschluss der Ausbildung ! Schlägt sich nieder in der Notwendigkeit einer angemessen Wohnungsgröße ebenso Dein Bruder wenn er denn Zuhause wohnt und sich noch in einer Ausbildung befindet oder unter 25 ist, es sei denn er verfügt über ein eigenes Einkommen von dem er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnte, sich quasi auch ne eigene Bude nehmen und dort angemessen selbst versorgen könnte! Also immer schön drauf achten ob man eine eigene BG bildet oder noch zu der BG der Eltern zu zählen hat, sind eigentlich nur diese beiden Kriterien " U25 und noch keine Ausbildung" Ausnahme ungelernt aber gut bezahlt, z.B. Hilfsarbeiter auf dem Bau, Strassenbau ect. sofern über dem Regelsatz.

  • @ Horst Grunert


    In erster Linie ging es mir darum, ob mein Einkommen, was ich nach der Ausbildung also als Angestelle bekomme, mit zu meinen Eltern hinzugerechnet wird und ich dann dadurch am Ende weniger bekomme. Die zweite Frage hat sich sozusagen durch die Schreiberei hier ergeben, also allg. auch zu verstehen wie die derzeitige Situation aussieht!


    Da Sie aber immer wussten auf was ich hinaus wil, habe ich meine derzeitige Situation verstanden und kann es nachvoll ziehen.


    Zur zuküntigen Situation allgemein gefasst: Ich entfalle aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern, wenn Sie ein Schreiben ausfertigen oder ein Antrag ausfüllen, indem beschrieben ist, dass ich in keinerlei meine Eltern finanziell unterstütze oder unterstützen werde. Dieses Schreiben kann das Amt aber nicht auf anhieb glauben und meine Eltern müssen beweise oder Argumente aufbringen.
    Habe ich soweit alles richtig verstanden?? und gibt es rechtliche Sachen zu beachten, die auf meine Eltern zukommen können??

  • Nein !!!


    1. Meldepflicht der Eltern - sie müssen dem Amt mitteilen das Du die Ausbildung vom Tag X an bestanden hast und dem zufolge aus der BG fällst.


    2. Sie, Deine Eltern teilen dem JC mit das Du allerdings weiterhin in einer "Haushaltsgemeinschaft" mit Ihnen leben wirst, allerdings Deinen Anteil an der Miete über sie an den Vermieter leisten wirst und Du ansonsten auch einen Anteil du den Kosten der Heizung und strom in Höhe von 100€ zahlst. Es könnte sein das Das JC diese Leistungen an den Wohnkosten so bewertet das sie diese dem einkommen Deiner Eltern hinzurechnen, sofern aber keiner von Ihnen einen Nebenjob ect ausübt sind dann diese 100€ auf der Einkommensseite sogar noch im Freibetrag, werden also auf der Habenseite "Einkommen" der Eltern nicht vom Regelbedarf abgezogen. Die Verpflegung Deiner Person würdest Du allerdings von nun an selbst übernehmen, Beispiel Frühstückst Du auf dem Weg zur Arbeit, oder erst in der Frühstückspause und ebenso Mittags, Abends machst Du Dir halt im Haushalt Deiner Eltern selber etwas.


    Sollte das JC dann mit dem Argument kommen und unterstellen das Du Deine Eltern unterstützen würdest weil dies aufgrund der Verwandtschaftlichen Nähe der Beziehung anzunehmen ist, musst Du lediglich erklären das dies nicht so sein, das JC ist hier in der Beweispflicht und würde ohne Beweise keine Chance in einem Gerichtsverfahren haben.


    Um die Leistungen an Deine Eltern zu dokumentieren empfehle ich dies über eine Banküberweisung auf das Konto der Eltern zu machen! Mietkostenanteil + Nebenkostenanteil - fertig !


    DAs Amt muss beweisen, nicht Deine Eltern und Du erst recht nicht denn Du bist nur Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft, keiner BG mehr ! Darauf müssen Du und Deine Eltern drängen sollte vom JC irgendetwas anderes unterstellt werden. Die haben auch kein Recht Deine Konten, Auszüge oder sonst was zu fordern, das geht nur gegenüber Deinen Eltern - alles gültig ab Zeitpunkt X wenn Du den Abschluss in der Tasche hast!


    Wie gesagt selbst wenn Du dann Arbeitslos würdest gilt, Du bist nach der erworbenen Ausbildung eine eigene BG und das auch wenn Du mit den Eltern in einer HG lebst!

  • Ich danke dir vielmals für die ausführliche Antwort:)


    Aufjedenfall bin ich gespannt, ob JC also nach meiner Ausbildung wenn ich in der Husgemeinschaft bin, dann wirklich tief bei meinen Eltern wegen meinen Anteil zur Miete- und Nebenkosten nachbohren werden.


    Dann schon mal ein schönes verlängertes we:)


    LG