Hartz 4 und gewerbe

  • Hallo


    hoffe jemand kann mir eine antwort drauf geben


    ich beziehe hartz 4 und habe vor einen monat ein gewerbeschein angemeldet baudienstleistungen ;und der arge mitgeteilt die antwort war von der arge bitte anlage eks ausfüllen .
    Ich werd in den ersten 3 monaten nicht mehr als 600 euro umsatz pro monat erziehlen da es ja der einstig ist ,
    nun meine frage es ist zwingend notwendig das ich mir ein pkw zulege da der transport von werkzeugen und material notwendig ist und ich zu den baustellen ja sonnst auch nicht anders hin komm :der pkw soll ausschlieslich als betriebsfahrzeug genutzt werden ,habe ein gutes fahrzeug angeboten bekommen ,von einer privat person soll 1200 euro kosten ,könnte es auch in raten abzahlen . Kann ich das als betriebsausgaben bei der arge geltend machen ? Muss ich da erst ein antrag stellen oder mir ne genehmigung einholen was meint ihr dazu

  • @ ronny2007 - ohne das ich Dir was will, und trotz aller Achtung vor dem was Du bereit bist zu tun um nicht in der ALG II Falle fest zu sitzen - Selbstständigkeit aus ALG II heraus ist aus meiner Sicht zu 98% ein tot geborenes Kind. Zum einen weil den meisten Leuten die entsprechenden Qualifikationen fehlen und zum anderen weil die Förderungen die hier im Grunde für einen halbwegs erfolgreichen Start doch gelinde gesagt für den Arsch sind. Die erste kleiner Krise und die Leute gehen über die Wupper, stecken danach in einem Haufen Schulden weil sie sich Geld leihen müssen, bei den Banken bekommst Du ja als ALG II Bezieher ein müdes Lächeln und die 3000 € maximale Förderung für ALG II Bezieher sind doch im Grunde auch nur Pseudo -Leistungen die das Amt sowieso erbringt und jetzt nur aus einem anderen Pool abzweigt. Das beste Beispiel das ich richtig liege, ist doch Deine Anfrage zur Finanzierung des Pkw.


    Betriebsausgaben kannst Du bei der ARGE nicht geltend machen, die kannst Du in der Steuererklärung für die Du in der Regel einen Steuerberater benötigst geltend machen, Progressive oder Degressive Abschreibung sag ich mal. KV und RV wird vom Amt auf Antrag gefördert aber kaum das Du den ersten Monat abgerechnet hast - Gewinn - Verlust-Rechnung stehen die Geier bei Dir und fragen Dich nach Deinem Einkommen. Ich kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, zum Glück damals ohne ALG II, das man im ersten Jahr in der Regel keine Gewinne erwirtschaftet und mancher Steuerberater wirkt bei der Erstellung der Jahresbilanz sogar darauf hin oder auf einen lächerlich kleinen Gewinn und den schluckt dann sein Honorar. Wenn ich lese das Du pro Monat auf keine 600 € Umsatz kommst und dann ein Fahrzeug von 1200 € kaufen willst, dazu Kfz Steuer, Auto-Versicherung, Berufshaftpflicht und vor allem Spritkosten und sicher auch ein Handy aufbringen musst sind das ja super Aussichten für ein erfolgreiches Gewerbe.
    600 € Umsatz sind bei 20 Arbeitstagen 30 € pro Tag bei einem 8-10 Stundentag ist das ein Umsatz pro Stunde von 3,75 bis 3€ da frage ich mich wieviel Gewinn Du machen willst, schließlich verschleißt so ein Auto auch ganz ordentlich und der Abrieb an den Reifen ist von den Kosten vermutlich höher wie Dein Tagesgewinn, selbst wenn ich von 40 % ausgehe! Wenn die Karre dann irgendwann den Geist ganz aufgibt, die Arbeitskleidung verschlissen ist, und das Werkzeug erneuert werden muss, steht Dein SB in der Tür und erklärt Dir das es nun langsam an der Zeit ist das Du mal Gewinne vorweisen musst und bis dahin gehen wir mal davon aus das Du nicht krank wirst, keine Reklamationen in Deinem Gewerke Dich zu kostenloser Nachbesserung zwingen oder kein Unfall am bau eintritt!


    Würde man dort in den Job - Centern wirklich bemüht sein Arbeitsplätze zu schaffen dann würde Dir von da ein Konzept und die entsprechende Unterstützung in allen belangen zuteil. da die aber auch keine Ahnung von den Gegebenheiten einer Selbstständigkeit haben oder maximal über theoretische Kenntnisse verfügen, wirst Du Dich in dem versuch nur unnötig aufreiben. Es ist ja für die Mitarbeiter der JC einfacher den Markt mit Billigangeboten zu überschwemmen indem man die Menschen in 400€ Jobs oder Zeitarbeitsverhältnisse zwingt. Wenn Du das Geld fpr das Auto von Deinem ALG II Regelsatz bezahlen musst vergiss es, es ist wie mit der Riester-Rente in die viele ALG II Bezieher einzahlen, die 5€ jetzt gezahlt ergeben einen Rentenanspruch der Dir im Alter wieder angerechnet wird wenn Du wieder Leistungen beantragen musst! Ein so genanntes Perpedo Mobile ! Du kommst auf keinen grünen Zweig!

  • Horst, guter Beitrag von Dir ist das. Deine Ausführung zu den Jobcenter das die zum größten Teil keine Ahnung haben zu einer Selbständigkeit, kann ich Dir nur Zustimmen., und ich auf jeden Fall jeden sehr Empfehle sich an anderer Stelle sich zu Erkundigen. Beispiel IHK oder Handwerkskammern.


    Zu der EKS von den Jobcentern. vergiss die.