Hallo liebes Forum,
es geht hier um meine Freundin, wir haben uns schon ein wenig belesen, aber es gibt doch teils widersprüchliche Aussagen.
Zur Situation:
- Meine Freundin ist 24
- wird vorraussichtlich in 2-3 Monaten ihr Studium beenden, Abschluss Diplom-Ingenieur
- wohnt seit 4 Jahren in einer eigenen Wohnung, als Hauptwohnsitz
- wird nach Ihrem Abschluss zu mir ziehen
Sie hat momentan ein Guthaben von ca.3.000 EUR, was aber innerhalb der Freigrenzen sein sollte und zudem
zum abbezahlen des Bafögs zurückgelegt wurde.
Was ist nun richtig:
1. da sie U25 ist, seit vielen Jahren eine eigene Wohnung hat und ein abgeschlossenes Studium,
wird Sie NICHT an Ihre Eltern verwiesen? Da diese mit dem Abschluss ja nicht mehr unterhaltspflichtig sind?
2. da ich selbst angestellt bin, wir aber nicht verheiratet sind und ja noch nicht länger als 12 Monate
zusammen wohnen, werde ich NICHT zur Berechnung herangezogen, also KEINE Bedarfsgemeinschafft unterstellt?
Muss ich zur Not sonst eine Schreiben aufsetzen, dass ich nicht für Ihren Unterhalt aufkommen werde?
3. Welchen Anspruch hätte Sie? Regelsatz + Miete + Nebenkosten?
Sollte ich einen Untermietvertrag aufsetzen, wo eine Kaltmiete und Nebenkosten ausgewiesen werden?
4. Könnte man eventuell noch Umzugskosten ansetzen? Ihre jetzige Wohnung ist ja teurer.
Da Sie als junger Mensch mit Dipl.-Ing. sicher schnell Arbeit finden wird, geht es hier nur um die Überbrückung von ein paar wenigen Monaten.
Beschimpfungen und Vermutungen bitte unterlassen!
Bitte nur ernst gemeinte Antworten und Ratschläge.
DANKE