Hallo,
derzeit bin ich ohne feste Wohnung und muss bei Freunden übernachten, sodass ich jetzt eine Unterstützung vom Jobcenter erhalten habe für eine eigene Wohnung. Sie darf Warmmiete nicht höher als 378 € sein. Bei der Wohnungssuche muss ich allerding immer zuerst ein Wohnungsangebot vom Vermieter vorzeigen, damit man mir ein Mietübernahmegarantieschein (nur für das vorgezeigte Wohnung) gibt. Jetzt habe ich gehört, dass man ein allgemeines Mietübernahmegarantieschein erhalten kann, aber mein Sachbearbeiterin hat dies verneint und meinte, dass ich immer ein Angebot vorzeigen muss, sodass es ziemlich umständlicher und schwieriger ist eine Wohnung zu erhalten, da mit dem hin und her (erst Angebot, danach Jobcenter und danach wieder zum Vermieter usw.) kostbare Zeit vergeht. Und jetzt meien Frage: Hat mein Sachbearbeiterin vom Jobcenter Recht oder kann ich ein allgemeines Mietübernahmegarantieschein verlangen und wenn ja, wie sollte ich vorgehen um es zu erhalten ?
MfG