Hallo,
ich habe eine Umzugsberechtigung in einen anderen Landkreis bekommen, mein Mietvertrag läuft auf den 30.04.2012 aus, da ich leider keine Wohnung dort gefunden habe bin ich seit dem 14.04.12 bei einem Bekannten vorübergehend wohnhaft gemeldet, da man ja ohne Meldebescheinigung kein ALG 2 beantragen kann.
Ich habe nun den Antrag ausgefüllt wie folgt: Nur Angaben zu mir gemacht und bei "ggf. wohnhaft bei" seinen Namen eingetragen.
Bei Antragsabgabe am Freitag hat der SB ihn bei HG eingetragen und mir aufgegeben folgendes mitzubringen:
- Anlage VE
- Genehmigung Untervermietung vom Vermieter
- Mietbescheinigung Vermieter-Bekannter
- Untermietvertrag zw. mir und meinem Bekannten
Nun haben wir die Genehmigung geholt, die Mietbescheinigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag vorbereitet.
Ich weiß nicht ob ich die Anlage VE ausfüllen soll, haben die den Verdacht auf eine Partnerschaft? Davon gehe ich aus.
Wir haben ein Schreiben zusätzlich zum Untermietvertrag aufgesetzt in diesem er mir nur genehmigt bis maximal 15.07 bei ihm zu wohnen.
Dazu noch ein Schreiben zur Widerlegung der HG da wir nichts von den folgenden Punkten erfüllen:
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.
folgendes geschrieben:
Person 1 ER bestätigt hiermit Person 2 MIR
Keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lasse. Ich widerlege hiermit die Vermutung nach SGB II §9 (5). Aus diesem Grund werde ich keinerlei Angaben zu meinen Vermögensverhältnissen im Antrag auf Arbeitslosengeld II des Antragstellers machen. Wir sind weder verwandt noch verschwägert.
Evtl. habe ich morgen oder übermorgen noch die Mietbescheinigung und einen Mietvertrag (ohne Unterschrift) für eine Wohnung wo ich ab 1.6 einziehen kann.
Wird das Amt dann eine WG anerkennen oder weiterhin irgendwas verlangen???
Mein Bekannter wird mich keinesfalls durchfüttern.