Ich habe eine EGV abgeschlossen für 6 Monate.
Inhalt pro Kalendermonat 4 Bewerbungen nachzuweisen.
Als Zusatz ist folgenden geregelt.
Zu den Eigenbemühungen zählen nicht die Vermittlungsvorschläge / Bewerberadressen des Jobcenters, Landkreis Havelland oder sonstiger Dienststellen der Bundesagentur der Arbeit.
Ich habe ein Account im Portal der Arbeitsagentur und einen Jobagenten aktiviert. Auch werde ich über das Internet angeschrieben, weil meine Daten online sind. Ich suche mir oft Stellenangebote über das Portal und das soll nicht als Eigenbemühung gelten?
Ist das nicht reine Schikane und Behördenwillkür? Ich weis einfach nicht, wie ich mich verhalten soll. Sollte ich eine Eingabe an die BA oder die Ministerin machen???
Für Ratschläge und Tipps bin ich dankbar.