Unterhalt muss ich zahlen ???

  • Liebe Mitglieder des Forums,
    ich habe eine folgende Frage
    Meine Ehegattin und ich haben uns nach 4-wöchigem Eheleben getrennt (keine Kinder!).
    Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
    Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.
    Meine Frage ist nun,Bin ich jetzt verpflichtet nach diesem 4-wöchigen Zusammenleben einen Unterhalt für sie zu zahlen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus :) !

  • Guten Abend,


    ja, im Trennungsjahr schuldet der wirtschaftlich Stärkere dem Schwächeren Trennungsunterhalt. Unabhängig von der Ehedauer.


    Nach der Scheidung sollte aber Ehegattenunterhalt nicht angesagt sein.


    LG chico

  • Zitat

    ja, im Trennungsjahr schuldet der wirtschaftlich Stärkere dem Schwächeren Trennungsunterhalt. Unabhängig von der Ehedauer


    @ chico - das ist schlicht weg falsch !


    Zitat

    Muss ich Trennungsunterhalt auch dann zahlen, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war?


    Das Kriterium „Dauer der Ehe“ ist im Rahmen des § 1361 Abs. 2 ein äußerst bedeutsames Merkmal, da § 1361 Abs. 3 BGB ausdrücklich § 1579 Nr. 1 BGB ausschließt und der Anspruch auf Trennungsunterhalt deshalb nur nach § 1361 Abs. 2 BGB begrenzt werden kann. Der Begriff „Dauer der Ehe“ bestimmt sich dabei – abweichend von §1579 Nr. 1BGB – von der Eheschließung an auf die Zeit der ehebedingten Erwerbslosigkeit. Ist der unterhaltsbegehrende Ehegatte noch jung und gesund, dann sprechen die Umstände für eine verstärkte Erwerbsobliegenheit. War die Ehe nur von kurzer Dauer, darf sich der Untenhalt begehrende Ehegatte zur Begründung der Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nicht auf den erst durch die Eheschließung erlangten Status berufen (BGH FamRZ 1979, 571). Vielmehr ist ihm grundsätzlich innerhalb einer nur kurzen Frist die baldige Wiederaufnahme bzw. die Ausweitung der Erwerbstätigkeit zuzumuten. Das kurze Funktionieren einer Ehe soll nicht zu einem Rentendasein auf Kosten des anderen Teils führen (OLG Frankfurt FamRZ 1979, 700). Haben die Eheleute nur kurz zusammengelebt, steht der Ehefrau jedenfalls dann kein Unterhaltsanspruch zu, wenn sie vor der Ehe und während des ehelichen Zusammenlebens verdiente und noch verdient (OLG Frankfurt FamRZ 1980, 141).


    Ich denke wenn Du Deinen Anwalt mal auf diesen Link hin ansprichst wird er Dir mehr rechtssichere Auskünfte dazu geben können!
    http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nuetzliches/kategorie01/510572994d1284313.html


    Auch besteht die Möglichkeit aufgrund der Kürze der Ehe, das die Trennungsjahr Regelung erst gar nicht zum Tragen kommt! Denn bisher hat sich der andere Ehepartner doch sicherlich auch selbst oder anderweitig versorgt ! Die 4 Wochen begründen daher keinen grundsätzlichen Anspruch aber das wird Dir Dein Rechtsanwalt den Du Dir für so einen Fall in jedem Fall nehmen solltest dann sicherlich erläutern können!°

  • Guten Morgen,


    Horst, ich denke nicht, dass der letzte, rot markierte Satz von Dir, hier zutrifft. Sollte die Frau Transferleistungen beziehen, wird sich der Träger auf jeden Fall auf die vorrangige Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes berufen.


    rex, hat Deine Frau vor der Ehe gearbeitet? Arbeit sie zur Zeit?


    Dein SB ggü. der Frau beträgt 1.050€. Wie hoch ist Dein durchschnittliches Netto-EK?


    Mal so rein aus Interesse, wieso heiratet man, wenn man sich nach 4 Wochen wieder trennt? Hat hier eine der Parteien die Zustimmung zur Eheschließung vor einem falschen Hintergrund gegeben?


    LG chico

  • Zitat

    Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
    Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.

    @ Chico - das sieht mir sowieso nur nach Ehelichung zwecks Unterhaltsleistung aus - Tippe mal auf Rumänien oder Ukraine - ist zwar jetzt sehr Vorurteilslastig aber man kennt ja die Beispiele aus den Medien! So wie ich das sehe hat er geheiratet und nach einem Monat ist die Gute in Ihr Heimatland gereist zwecks Besuch und hat sich dann fleissig Geld schicken lassen! Bin mal gespannt was rex8y4 dazu postet!

  • Guten Abend,


    Horst, dann sehen wir es vom Grunde her ja ähnlich.


    Vorurteilslastig würde ich nicht behaupten. Die Beispiele gibt es ja nicht nur in den Medien.


    Zitat

    Bin mal gespannt was rex8y4 dazu postet!


    Dito!


    LG chico