Liebe Mitglieder des Forums,
ich habe eine folgende Frage
Meine Ehegattin und ich haben uns nach 4-wöchigem Eheleben getrennt (keine Kinder!).
Nach 5-monatigem Aufenthalt im Ausland (Heimatland) ist sie nun nach Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt.
Den Scheidungsantrag habe ich breits gestellt.
Meine Frage ist nun,Bin ich jetzt verpflichtet nach diesem 4-wöchigen Zusammenleben einen Unterhalt für sie zu zahlen?
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus !