Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr mit geringer Lehrlingsvergütung (etwa 300€). Aus diesem Grund erhalte ich auch noch berufsausbildungsbeihilfe (340€), die mir jetzt allersdings gekürzt wurde, aufgrund meiner Schwangerschaft (jetzt 25. SSw). Seit Januar befinde ich mich im Beschäftigungsverbot. Bei der Stiftung , die mir unter die arme greift hatte ich erfahren , dass ich zwecks des Mehrbedarfes Hartz 4 beantragen muss, und den bescheid abwarten muss, um die Fördermittel der Stiftung für die Erstausstattung beantragen zu können, da erst der Staat für mich aufkommen muss. Dies habe ich auch getan.
Nun wurde mir allerdings von der Arge mittgeteilt, dass ich den Mehrbedarf angeblich selbst bestreiten könne, da ich ja genug Geld erhalten würde.
Hier mal zu meinen Einnahmen:
Lehrlingsgehalt 300€
Kindergeld 184€
BAB 340€
Ausgaben:
Wohnung 100€
Versicherungen 46€
Benzinkosten für Fahrt zur Berufsschule (wird nicht von BAB unterstützt) 250-300€
Unterbringung für Zeit während Berufsschule (auch nicht von BAB unterstützt) etwa 70€
Und zum Leben, also Essen, Trinken und Kleidung benötige ich ja auch noch Geld. Ist es denn dann so, dass mir dieser Mehrbetrag nicht zusteht?
Wäre dankbar für Hilfe