Einen guten Abend,
da ich hier im Forum keinen ähnlichen Fall finden konnte, stelle ich die Frage direkt.
Für vergangenen Bewilligungszeitraum erhielt ich elternunabhängiges Bafög für mein Studium, inklusive Wohngeld pauschale, da ich 26Jahre alt und verheiratet bin.
Meine Berufsausbildung schloss ich vor 5Jahren ab und arbeitete seit dem bis vergangenes Jahr, kurz vor Studiumbegin auch.
Bezogen habe ich wegen entgegen gerechnetem Vermögen (ein Kleinwagen) nur 355€/Monat, anstelle der eigentlichen ~568€ für die ersten 9Monate (der erste Bewilligungszeitraum, September 2011 - July 2012).
Ich wohne seit 5Jahren in meiner derzeitigen Wohnung zur Miete. 60m² zu 440€ Warmmiete, also pro Kopf 220€.
Nun erhielt ich heute einen Brief, das ich nachträglich die bereits erhaltenen Leistungen rückwirkend gestrichen bekäme, somit die kommenden 4,3 Monate keine Leistung beziehe um die "Zuvielzahlung" auszugleichen und ab dann gekürzte Leistung, also nur die 349€ bekomme (entfallende Wohngeld pauschale).
Grund hierfür sei, dass mein Vater zugleich Mieter ist.
Nun besitze ich aber seit Einzug einen Mietvertrag und zahle auch meine Miete. Mein Herr Vater hat eben auch nichts zu verschenken.
Erwähnt sei noch das meine Frau knapp 930€ Brutto verdient, wir also auch so schon sehr knapp bemessen leben.
Es kann ja nicht sein, das wir gezwungen umzuziehen oder gar Sozialhilfe zu beantragen?!
Ist das streichen der Wohngeld pauschale denn Rechtens, trotz dessen ich 26Jahre, unabhängig bin und Miete zahlen muss?
Ich werde hier keiner Lösung findig und hoffe auf eine Antwort!!!
Mit freundlichen Grüßen eines verärgerten Studenten