Kürzung wegen gesundheitlicher Probleme

  • Ich war selbstständig und hatte im Mai 2011 einen Motorradunfall.:eek:
    Meine Verletzungen waren so stark, das ich meine kleine Firme (Handwerksbetrieb) im November aufgeben mußte. Zum Glück hatte ich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abgeschlossen.


    Nach meiner Anmeldung beim Arbeitsamt wurde auch mein Arbeitslosengeld festgelegt.
    Neben bei wurde ich auch zur Untersuchung meiner Arbeitstauglichkeit zu einem Sozialmedizinischen Institut geschickt.
    Das ich in einem handwerklichen Beruf nicht mehr arbeiten konnte war mir klar, jedoch wurde dort meine max. Arbeitszeit auf 6 Std. festgelegt.


    Gestern bestellte mich das Arbeitamt zu einem "abschließenden Gespräch". :confused:
    Das ich mit 57 Jahren keine Perpektive mehr habe und mir das AA nicht helfen kann oder will konnte ich mir auch schon denken.
    Dafür informierte man mich, das mir das AA meine Leistungen um 25 % kürzen will, da ich nur noch 6 Std. arbeitfähig bin.:eek:


    Ist das rechtens, ich fühle mich diskriminiert, denn meine jetzige ALU wurde ja durch meine vorangegangene Tätigkeit ermittelt.
    Das AA ist zwar was die Vermittlung etc. betrifft ralos und will auch keinen Cent für eine etwaige Umschulung etc. investieren, kürzt mir aber weil ich ein halber Krüppel bin drastisch die Bezüge.
    Was ist das für ein "SOZIALSTAAT"????

  • Zitat

    da ich nur noch 6 Std. arbeitfähig bin

    täglich, wöchentlich oder monatlich ???


    Du musst ja im Grunde mindestens 15 Wochenstunden arbeiten können, damit eine Erwerbsfähigkeit besteht. mit 14,99 Stunden sagt Dir das Job - Center "Tschüss" und Du musst Deine Leistungen anders als über das SGB II beantragen. In Deinem Fall könnte ja eine Erwerbsunfähigkeitsrente greifen, vielleicht ergibt sich daraus die Kürzung - ist ja so das man die Arbeitslosenzahlen runter bekommen will und da wird im Moment wieder gekickt was zu kicken ist! Selbst wenn Du, wie ich eine Gehbehinderung hast, oder wie bei Dir das Handwerk nicht mehr als Selbstständiger ausübbar ist oder nur noch eingeschränkt, so kann man ja auch andere Tätigkeiten ausüben, zB. eine sitzende im Büro oder als Ausbilder in einem größeren Betrieb. Für mich ist nicht zu erkennen ob Du noch ALG I beziehst, denke mal ja und wenn Du einen entsprechenden Bescheid bekommst oder schon hast solltest Du dagegen immer erst mal in Widerspruch gehen! Setzt Dich doch auch mal mit der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger in Verbindung die können aufgrund der Akteneinsicht eventuell auch schon weitere Informationen geben. Mir ist der Grund der Kürzung nicht ganz geläufig, denn auch behinderte Arbeitsuchende werden ja vermittelt, vielleicht steht Dir aber auch ein Mehrbedarf an anderer Stelle zu wegen der nur noch begrenzten Arbeitsfähigkeit, so kaschiert man nämlich auch Leistungen und jeder Monat wo Du diese Zusatzleistungen nicht stellst spart Vater Staat ja wieder etwas. Der SB müsste Dich aber eigentlich vollständig, richtig und umfassend aufklären!

  • Meiner Meinung nach resultiert das ALG I aus einem Versicherungsverhältnis und kann zwar u. U. einer totalen Sperre unterliegen, nicht aber einer Kürzung!


    Die Höhe des ALG I wird bei einer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung auf auf Vollzeit-Basis berechnet.
    er kann aber hier nicht mehr vollschichtig tätig sein. Somit wird auch die Höhe des ALG I auf dieses Verhältniss beschränkt. (6std/ 8 Std= 75 %).



    Anscheinend greift hier diese Regelung. Dies sollte jedoch auch aus den Bescheid (en) und
    Gesprächen hervorgehen.


    dms

  • Zitat

    Die Höhe des ALG I wird bei einer vorhergehenden Vollzeitbeschäftigung auf auf Vollzeit-Basis berechnet.
    er kann aber hier nicht mehr vollschichtig tätig sein. Somit wird auch die Höhe des ALG I auf dieses Verhältniss beschränkt. (6std/ 8 Std= 75 %).

    dies alles betrifft ja die ALG I Regelung - kann es denn im Zuge dieser Kürzungen nicht auch dazu kommen das er noch aufstockende Leistungen nach ALG II beantragen könnte - hier sind ja keine Zahlen genannt worden, aber wenn er dadurch plötzlich so wenig zum Leben hat, stehen ihm ja vielleicht noch andere, eben aufstockende Leistungen zu ??? oder Leistungen von anderen Trägern ???

  • ....- kann es denn im Zuge dieser Kürzungen nicht auch dazu kommen das er noch aufstockende Leistungen nach ALG II beantragen könnte - ....


    So wie ich das gelesen habe, tauchte die Frage nach ALG II hier nicht auf - weder direkt noch indirekt.
    Nichtsdestotrotz kann ein Anspruch auf ergänzendes ALG II auch unabhängig von der "Kürzung" bestehen.
    Es gibt bestimmt viele Aufstocker (ALG I -Bezieher), welche ungekürzt ihr ALG I erhalten und zusätzlich eben ALG II Anspruch haben/ erhalten.


    dms

  • Hallo,
    derzeit beziehe ich ALG I, Ausgleich über Hartz iV kommt nicht in betracht, da durch die Berufstätigkeit meiner Frau unser Gesamteinkommen über dem Limit ligen.
    Die Variante, das ich zumindest teilweise eine Rente zur Erwerbsminderung bekomme ist auch ausgeschlossen, da ich als "Selbstständiger" auf Grund der hohen Kosten in den letzten 5 Jahren keine Rentenbeiträge eingezahlt habe.
    Um eine derartige Rente zu beantragen ist Grundvoraussetzung, das man in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung, mindestens 3 Jahre hintereinander Rentenversichert gewesen sein muß.
    Ich war bis 2004 im Angestelltenverhältnis, ab da war ich selbstständig und habe, weil man es sich nicht mehr leisten konnte keine Rentenbeiträge bezahlt.
    Obwohl ich die Mindestanforderungen für die freiwillige Rentenbeitragszahlung erfüllt habe, verfallen durch diese 5 Jahresregelung sämtliche Ansprüche für eine Rente wegen Erwerbslosigkeit.
    Heute sage ich mir das ich weiter freiwillig eingezahlt hätte, dagegen steht aber, das man ja nicht nur für Versicherungen etc. arbeiten kann, denn das eigentliche Leben muß ja auch irgendwie bezahlt werden.
    MfG
    R.

  • Zitat

    dagegen steht aber, das man ja nicht nur für Versicherungen etc. arbeiten kann, denn das eigentliche Leben muß ja auch irgendwie bezahlt werden.

    ....da hast Du wohl vollends recht. Wie egal das aber unseren Politikern ist hat man ja an Helmut Kohl gesehene, der erstmals quasi die Werbetrommel nur zur Senkung der Arbeitslosenzahlen in Richtung Risikobereitschaft zur mehr Selbstständigkeit predigte! Nicht nur die vielen Insolvenzen bei den "ich-AG's" sind ein Ergebnis dieses unsozialen Vorschlages, da hilft dann auch kein Riestern!


    Zitat

    So wie ich das gelesen habe, tauchte die Frage nach ALG II hier nicht auf - weder direkt noch indirekt.

    @ dms - das ist richtig, Du hast aber ebenso richtig erkannt worauf ich hinaus wollte, leider sind durch die weiteren Angaben von " reiausbla" - das seine Frau berufstätig ist und zudem das Gesamteinkommen über dem Limit liegt, diese Überlegungen nicht zum Tragen gekommen. Im Zuge des "helfen wollen" hatte ich nur auch an diese weitere Möglichkeit gedacht.