Ein Recht auf eine Wohnung?

  • Hallo miteinander,


    ich wende mich an euch, da ich ziemlich ratlos bin.


    Zur Gesamtsituation ein paar Daten:


    Nach langjähriger Selbstständikeit mit meinem Lebensgefährten, verlor ich letztes Jahr sowohl Beziehung als auch Geschäft. Geblieben sind mir Schulden, negative Schufa und ansonsten kein Hab und Gut.
    Mein Sohn ( 23 ) hat mit mir eine WG gegründet.
    Im Juni vergangenen Jahres kamen noch akute Krankheiten dazu, so das ich mich zum ersten Mal an das Jobcenter gewand habe.
    Mein Antrag auf vorübergehende Unterstützung wurde abgelehnt, mit der Begründung; Bedarfsgemeinschaft und Sohn verdient mit 1200 Euro netto genug , um uns beide zu finanzieren...:eek:


    Ok, ich habe mich wieder auf Arbeit gemacht, schliesslich soll mein Kind mich nicht unterhalten.
    Nun nachfast einem Jahr, hat sich mein Sohn einen Freund als Mitbewohner gesucht. Ich sollte vielleicht dazu sagen, das ich beruflich im ganzen Bundesgebiet unterwegs bin und seit dem in Hotels/ Pensionen wohne.
    Mein Problem ist das ich gesundheitlich am Ende bin, nicht mehr zu meinem Sohn ziehen kann und auch sonst keine Alternative habe, irgendwo zu wohnen., da auch alle alten Sozialkontakte verloren gegeangen sind nach der Trennung vor einem Jahr.
    Also faktisch sowas wie " Obdachlos" bin, jede Woche mehr psychische und gesundheitliche Probleme bekomme ( Herz/ Burn Out/ Erschöpfung/ Depressionen etc etc )


    Meine Frage:
    Habe ich mit 47 Jahren nicht das Recht auf eine eigene Wohnung?
    An welche Stelle / Behörde wende ich mich?
    Auf was sollte ich achten, das ich nicht wieder abgewiesen werde?


    Ach so Standort ist Berlin.


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Antworten

  • was ich nicht ganz verstehe ist:


    I

    Zitat

    ch sollte vielleicht dazu sagen, das ich beruflich im ganzen Bundesgebiet unterwegs bin und seit dem in Hotels/ Pensionen wohne.


    also hat du doch einkommen. wenn ja, wo ist das problem. in berlin gibt es genug wohnungen, auch wenn sie derzeit immer teurer werden. nimm dir eine bis zu 394 € warm- wohnung, die ist hartz4-sicher. da gibt es keine behörde, die dir beim wohnungssuchen hilft.
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  • Vielen Dank für die Antwort


    Ja richtig...NOCHhabe ich als Selbstständige ein Einkommen, doch in dem Moment wo ich auf höre zu arbeiten bleibt mir nur H4.Und da ich laut ärtzlichem Rat schon längst hätte aufhören müssen zu arbeiten....möchte ich diesem Rat bald nachkommen

  • nach dem ende deiner beruflichen tätigkeit also zeitnahe zum zuständigen jobcenter und hartz4-apanage beantragen. eine wohnung musst du dir schon selbst suchen. fier mal die berliner richtlinien:


    http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Berlin---14.05.2012.pdf


    wird aber schwer was passenden und annehmbares in berlin zufinden. bruchbuden oder handwerkerobjekte sind leicht möglich, oder nach marzahn.hellersdorf, spandauer gartenstadt, da gibt es noch einiges an leerstand.



    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]

  • Vilen Dank für die Antwort.


    Ich hatte es glaube ich falsch ausgedrückt mit der Behörde, welche zuständig ist. Ich hatte nicht erwartet, das man mir die Wohungssuche abnimmt.
    Es ging darum, welche Behörde eine Kostenübernahme für die Wohnung ausstellt.