Ich habe gelesen: "Grundsätzlich wird BAföG nur für eine Erstausbildung gezahlt."
Nun frage ich mich folgendes:
Meine Freundin hat eine Ausbildung zur Verkäuferin beim CJD gemacht und befindet sich nun in einem Freiwilligensozialen Jahr (FSJ) als Kinderpflegerin. Nach dem FSJ möchte Sie eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin an einem Berufskolleg machen.
Unabhängig davon wo sie jetzt wohnt oder sonstiges.
Hat sie Anspruch auf eine Unterstützung seitens des Bafögs? Oder kann man aufgrund der Vorausbildung definitv den Anspruch auf Bafög ausschließen?
Bafög oder kein Bafög, das ist hier die Frage.
Nach gesundem Menschenverstand zururteile würde ich aber sagen, weil sie noch nie Bafög bekommen hat, sollte sie es doch mal bekommen.
Klärt mich bitte auf
Lg Daniel
Schuldigung für den komischen Betreff Fehler durch Copy und Paste...