Eine betriebliche Ausbildung verbraucht nämlich den Grundförderungsanspruch nicht

  • Ich habe gelesen: "Grundsätzlich wird BAföG nur für eine Erstausbildung gezahlt."


    Nun frage ich mich folgendes:
    Meine Freundin hat eine Ausbildung zur Verkäuferin beim CJD gemacht und befindet sich nun in einem Freiwilligensozialen Jahr (FSJ) als Kinderpflegerin. Nach dem FSJ möchte Sie eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin an einem Berufskolleg machen.


    Unabhängig davon wo sie jetzt wohnt oder sonstiges.


    Hat sie Anspruch auf eine Unterstützung seitens des Bafögs? Oder kann man aufgrund der Vorausbildung definitv den Anspruch auf Bafög ausschließen?


    Bafög oder kein Bafög, das ist hier die Frage.


    Nach gesundem Menschenverstand zururteile würde ich aber sagen, weil sie noch nie Bafög bekommen hat, sollte sie es doch mal bekommen.


    Klärt mich bitte auf :)


    Lg Daniel



    Schuldigung für den komischen Betreff :/ Fehler durch Copy und Paste...

  • Sie hat Bafög-Anspruch.


    "Betriebliche Ausbildungen, die nicht an einer Ausbildungsstätte durchgeführt werden, bei der nach dem BAföG gefördert werden kann (z. B. Ausbildung zum Automechaniker in einer Kfz-Werkstatt), verbrauchen den Grundförderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG nicht"


    Quelle: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/386.php

  • Okay danke erstmal für die Antwort und auch der Referenz!


    Eine kleine weitere Frage:


    Meine Freundin und ich wohnen zusammen seit einem Jahr, sie ist bei ihrer Mutter ausgezogen. Wir möchte während ihrer Ausbildung zusammen wohnen bleiben , ich hab nun folgendes gefunden:

    " Aber selbst wenn man nicht bei den Eltern wohnt, besteht nicht zwigend ein Anspruch auf BAföG.
    Unter anderem besteht in diesem Fall nur dann überhaupt die Möglichkeit auf BAföG,


    - wenn der Antragsteller verheiratet ist oder war
    oder
    - wenn der Antragsteller einen eigenen Haushalt führt und eigene Kinder betreut.
    "
    (http://www.sozialleistungen.in…oeg-dann-alg-ii-2267.html
    vom Admin gepostet)


    Wenn wir also heiraten würden, könnte sie also hier die Ausbildung machen und müsste nicht nach Hause ziehen?
    Wo stehen dafür die Gesetze auf der "das-neue-bafög"-Seite, hab rein garnichts gefunden!?


    LG BeeRe