Bafög Rückzahlung nach Exmatrikulation

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe im vergangenen Jahr nach dem 2. Semester mein Studium abgebrochen.
    Während meiner Studienzeit habe ich 10 Monate Bafög bezogen.
    Nun habe ich vom Studentenwerk Bayern Post bekommen, in welcher die volle Förderugnsleistung sofort zurückgefordert wird.
    Bisher dachte ich, ich muss nur die Hälfte der Summe zurückzahlen und dies auch erst in einigen Jahren.
    Da ich das Geld nicht habe (warum hätte ich sonst Bafög beantragt) und ich zum Winter ein neues Studium beginnen möchte, wollte ich mal fragen ob das Amt hier im Recht ist und ich irgendetwas übersehen habe oder gegen den Antrag vorgehen kann.


    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar


    Mit freundlichen Grüßen


    Freddy24

  • Ich denke mal das mit der Bewilligung des Bezugs von BaföG doch auch eine Zielsetzung verbunden ist/war, durch exmatrikulation ist im Grunde angezeigt das Du dieses Ziel nicht mehr verfolgst und die Rückzahlungsbestimmungen nach dem Studium sind ja auch an eben dieses Ziel geknüpft.


    Wenn Du Dir ein Handy zulegst und einen Vertrag eingehst mit einer mtl. Pauschale und diesen Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abschließt damit das Handy für 1€ zu bekommen ist, und dann nach 2 Monaten entscheidest nicht mehr damit zu telefonieren, kriegst Du doch auch weiterhin die Rechnungen oder man macht Dir das Angebot dann das Handy für den vollen Kaufpreis zu erwerben !?


    Ich frage mich manchmal was in den Schulen eigentlich vermittelt wird ! Wieso sollte da jemand etwas unrichtig sehen, außer das Du einer vielleicht nicht ganz realistische Ansicht von Studienförderung unterliegst.


    Wenn Du nicht nur beabsichtigst ein neues Studium zu beginnen, sondern dies tatsächlich nachweisbar erfolgt, kann ich mir vorstellen das einen Mitteilung mit Nachweis an das Studienwerk, dann dazu führt das man Dir die bereits gezahlten Monate auf den dann neuen Studienzeitraum anrechnet und eine Rückzahlung des gesamten Bezugs dann erst nach diesem Studium zu den Dir bereits bekannten Konditionen erfolgen wird.

  • In meinen Augen sind die einzig unfähigen Leute meine Vorredner.


    Müllt lieber nicht meinen Thread voll und stellt mich als dumm dar, sondern antwortet lieber auf meine Frage, ob in den Bafög Bestimmungen steht wann und wieviel ich von den Leistungen zurückzahlen muss. Am besten noch mit ner Quelle dann bin ich glücklich.


    Ich bitte um produktive Antworten


    Mit freundlichen Grüßen


    Freddy24