Können 2 ALGII-Empfänger eine WG eröffnen?

  • Hallo zusammen!


    Mein bester Freund und ich spielen mit dem Gedanken, aus praktischen Gründen zusammen in eine Wohnung zu ziehen.


    Wir sind beide Empfänger von ALG II. Er macht zur Zeit einen Deutschkurs an der Volkshochschule, ich habe einen 400€ Job. Im Herbst will ich eine Ausbildung beginnen und er sich nach abgeschlossener Schule einen Job suchen.


    Mein Freund musste Anfang des Jahres aus seiner alten Wohnung ausziehen und ist nun quasi obdachlos. Er hat vom Jobcenter die schriftliche Genehmigung, dass er sich eine neue Wohnung suchen darf.


    Bei uns bedeutet das: maximal 45m², maximal 450€ Warmmiete.


    Bis jetzt hat er allerdings noch keine passende Wohnung gefunden. Kleine 1-Zimmer-Wohnungen sind hier bei uns leider rar gesät und viele Vermieter haben Vorbehalte gegen Arbeitslose, Ausländer, wollen keinen Hund etc. pp. Hürden über Hürden.


    Mein Freund und ich haben nun überlegt, dass uns eine große gemeinsame Wohnung weitaus günstiger käme und natürlich auch mehr Wohnqualität bieten würde. Wir könnten dann auch abwechselnd auf seinen Hund aufpassen und den Haushalt erledigen und da wir sowieso jeden Tag zusammenhocken und unsere Freizeit miteinander verbringen, wäre das die ideale Lösung.


    Wie gesagt, wir sind nur gute Freunde, kein Paar. Wir möchten keine Bedarfsgemeinschaft schließen, sondern lediglich eine 2er WG eröffnen.



    Nun meine Frage:


    Werden wir als WG vom Jobcenter getrennt betrachtet oder als eine Art Haushaltsgemeinschaft?


    D.h. haben wir zusammen quasi 2x45m² Wohnfläche und 2x450€ Miete zur Verfügung oder besteht für zwei Leute automatisch ein anderer Satz? Welcher?


    Und ist es ok, wenn wir beide gemeinsam einen Mietvertrag für eine größere Wohnung unterschreiben, und das Jobcenter rechnet dann aus, was jedem an Geld für Miete und Heizkosten zusteht, oder brauchen wir zwei getrennte Mietverträge bzw. Bescheinigungen vom Vermieter?



    Und was meint Ihr, wie sind unsere Chancen, dass das Jobcenter unsere “WG“ genehmigt? Wie gesagt, mein Freund hat die Erlaubnis umzuziehen, ich für meinen Teil würde auch das ok bekommen, aber das bedeutet natürlich noch lange nicht, dass auch eine große gemeinsame Wohnung genehmigt wird.


    Als Paar hätten wir da womöglich mehr Chancen. Wir könnten uns theoretisch ja auch einfach als Paar ausgeben, aber wir möchten halt nicht als Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamen Konto etc. gesehen werden. Jeder hat im Grunde sein Leben, sein Konto, ich verdiene mir jetzt im Gegensatz zu ihm noch etwas dazu, im Herbst haben wir dann wieder andere Einnahmen. Das soll einfach klar getrennt bleiben.



    Was sagt Ihr dazu??



    Vielen, vielen herzlichen Dank für Eure Ratschläge und Tipps,


    Mahsa

  • wieder so eine unverschämte anfrage. nichts leisten, aber es sich auf kosten anderer in eine 90 qm-wohnung bequem machen wollen.
    die anfrage zeigt zudem auch, dass ihr es wohl dauerhaft auf staatliche unterstützung abgesehen habt. aber daraus wird allerdings nichts, denn ihr seit nicht die ersten, die auf diese art und weise abzocken wollen.
    nach einem jahr werdet ihr nämlich als bedarfsgemeinschaft eingestuft, also 60 qm gibt es dann. daher wird euch auch kein jobcenter den traum einer kostenlosen größen wohung genehmigen. auch ein verantwortungsvoller mieter würde sowas nicht machen, denn da ist ein mietausfall vorprogrammiert.
    und denkt mal bitte daran, dass in der regel eine 5-köpfige familie auskommen muss.



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  • Da kann ich lacki nur beipflichten! Besser gleich eine auch für die Zukunft passende Wohnungsgröße suchen, denn nach 1 Jahr wird man euch als eheähnliche Gemeinschaft betrachten und zusammen in eine BG stecken.


  • Aber da steht "Partner"...nur weil Mann und Frau zusammen leben, heißt das ja nicht automatisch, dass sie auch zusammen sind. Ich finde diese Regelung vollkommen unsinnig. Das Gesetz ist da ja auch klar: es spricht von Partnern.


    Muss das Amt nicht erstmal belegen, dass Mann und Frau nicht nur die Wohnung, sondern auch mehr teilen?

  • @ lacki - Dreh Dich nicht um, man könnte Dich verfolgen ! -Junge, Junge lacki hinter allem und jedem gleich Faulenzerei und Abzocke vermuten, dabei steht da für beide eine Zukunftsperspektive!


    auch Teile ich euer beider Auffassung nicht das erst nach einem Jahr eine eheähnliche Beziehung gegeben ist dafür, das dies bereits ab sofort festzusetellen ist sprechen folge zwei weitere Aussagen neben der klaren Betitelung "Freund"!
    1.

    Zitat

    Wir könnten dann auch abwechselnd auf seinen Hund aufpassen und den Haushalt erledigen und da wir sowieso jeden Tag zusammenhocken und unsere Freizeit miteinander verbringen,

    was eine klare Aussage für ein gegenseitiges füreinander einstehen ist und noch viel schlimmer
    2.

    Zitat

    Wir könnten uns theoretisch ja auch einfach als Paar ausgeben, aber wir möchten halt nicht als Bedarfsgemeinschaft mit gemeinsamen Konto etc. gesehen werden. Jeder hat im Grunde sein Leben, sein Konto, ich verdiene mir jetzt im Gegensatz zu ihm noch etwas dazu, im Herbst haben wir dann wieder andere Einnahmen.


    Hier steckt eine klare planerische Absicht dahinter trotz offensichtlichen Zusammenwirtschaftens, wenn auch auf 2 Konten ein finanzelles Plus gegenüber anderen alleinstehenden LB zu machen. Im Moment will man aber nur nicht die Person sein die mehr in besagte Beziehung buttert wie der andere Lebenspartner, aber es wird ein gemeinsames Interesse verfolgt und das lautet nicht Einsparungen auf seiten des Staates durch diese Lösung zu erzielen, sondern möglichst als Zweck-Gemeinschaft ein Plus zu machen indem man das Optimum aus einer Einzelsituation in die Gemeinschaft einbringt und damit ist ein gemeinsames füreinander gegeben!

  • Zitat

    Muss das Amt nicht erstmal belegen, dass Mann und Frau nicht nur die Wohnung, sondern auch mehr teilen?


    Nein, umgekehrt! Nach 1 Jahr müssten die beiden beweisen, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften. Zudem hat Mahsa ja bereits durchblicken lassen, dass sie eigentlich ein Paar sind.

  • @ brabakbw

    Zitat

    Aber da steht "Partner".

    nicht nur !!


    Zitat

    Mein bester Freund und ich


    Zitat

    Wie gesagt, mein Freund hat die Erlaubnis

    usw. - hier soll eine nur WG Situation deklariert werden!
    und im Gesetz steht auch:

    Zitat

    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen

    da war unter anderem die Situation mit dem Hund und dem Haushalt und wie gesagt noch viel schlimmer das gemeinsame Ziel!

  • wir brauchen hier doch nicht lange lamentieren. wenn es denn so einfach wäre, dann hätten wir in Deutschland nur derartige konstrukte, der staat als beute. noch ein zitat:


    Zitat

    da wir sowieso jeden Tag zusammenhocken und unsere Freizeit miteinander verbringen


    schade eigentlich, dass die Marsha kein feedback gibt zu ihrer ersten frage, die ich umfangreich beantwortet hatte. aber undank ist der welten lohn. die typen kommen hier nur her, wenn sie etwas abfassen wollen!:o



    Zitat

    @ lacki - Dreh Dich nicht um, man könnte Dich verfolgen !


    meine Devise in solchen fällen ist: lass sie kommen!


    und noch was zum thema abzocken: das in berlin mehr abgezockt wird als in einer kleinstadt wie geilenkirchen dürfte doch auch klar sein. bei euch kennt jeder jeden, bei uns weiß der nachbar nicht wovon sein nebenan lebt.



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  • Ihr könnt euch auch ein Häuschen suchen mit Swimmingpool, bezahlt alles das Jobcenter. Sag mal, gehts euch noch gut? Wir gehen jeden Tag malochen und können uns gerade mal eine 75 qm Wohnung leisten und du meinst, der Staat finanziert euch eine 90 qm Luxusbude für 900 Euro. Dafür braucht ihr beide dann auch nix weiter tun, als in den Tag hinein zu leben. Auf welchem Mond lebt ihr denn? Eine Frechheit ist das.

  • Zitat

    D.h. haben wir zusammen quasi 2x45m² Wohnfläche und 2x450€ Miete zur Verfügung oder besteht für zwei Leute automatisch ein anderer Satz? Welcher?


    Das ist ja ne echt Coole Rechnung. Richtig wäre aber für zwei Personen 60 m². Miete garantiert keine 900 €.!?

  • wieder so eine unverschämte anfrage. nichts leisten, aber es sich auf kosten anderer in eine 90 qm-wohnung bequem machen wollen.
    die anfrage zeigt zudem auch, dass ihr es wohl dauerhaft auf staatliche unterstützung abgesehen habt. aber daraus wird allerdings nichts, denn ihr seit nicht die ersten, die auf diese art und weise abzocken wollen.
    nach einem jahr werdet ihr nämlich als bedarfsgemeinschaft eingestuft, also 60 qm gibt es dann. daher wird euch auch kein jobcenter den traum einer kostenlosen größen wohung genehmigen. auch ein verantwortungsvoller mieter würde sowas nicht machen, denn da ist ein mietausfall vorprogrammiert.
    und denkt mal bitte daran, dass in der regel eine 5-köpfige familie auskommen muss.


    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.


    Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.


    Die Unterstellung, dass wir quasi Schmarotzer und Abzocker wären, habe ich mal überlesen... Du kennst uns doch gar nicht und weißt nichts über uns, aber glaubst, uns sofort durchschaut zu haben! Es ist immer einfach, alle HartzIV-Empfänger über einen Kamm zu scheren, gell??

  • Da kann ich lacki nur beipflichten! Besser gleich eine auch für die Zukunft passende Wohnungsgröße suchen, denn nach 1 Jahr wird man euch als eheähnliche Gemeinschaft betrachten und zusammen in eine BG stecken.


    Hallo Gawain!


    Vielen Dank für Deine (im Gegensatz zu lacki) seriöse Antwort!!


    Genau darauf zielte meine Anfrage eigentlich ab – inwiefern zwei Personen getrennt oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.


    Jetzt weiß ich also: nach 1 Jahr wird man als Bedarfsgemeinschaft angesehen und hat dann einen Anspruch auf 60m²!


    Größer braucht die Wohnung nun auch wirklich nicht zu sein, wir sind keine verwöhnten Luxusmenschen!


    Wenn ich bei uns in der Tageszeitung gucke, gibt es viele Wohnungen, die 60m² haben und entweder zwei große oder drei kleine Zimmer haben. Perfekt!! Wie teuer darf die Wohnung denn sein? Hier läuft es meist auf ca. 600-700€ Kaltmiete hinaus. Ich schätze mal, dass man zusätzlich noch mit etwa 100€ Nebenkosten rechnen muss, oder?


    Vielen herzlichen Dank,


    Mahsa

  • schade eigentlich, dass die Marsha kein feedback gibt zu ihrer ersten frage, die ich umfangreich beantwortet hatte. aber undank ist der welten lohn. die typen kommen hier nur her, wenn sie etwas abfassen wollen!:o


    Ich hatte leider keine Benachrichtigung per Email bekommen, dass bereits Antworten eingegangen sind. Außerdem hänge ich nicht (wie einige hier wahrscheinlich vermuten) den ganzen Tag vor dem PC bzw. im Internet (oder wahlweise vor dem Fernseher)...

  • Ihr könnt euch auch ein Häuschen suchen mit Swimmingpool, bezahlt alles das Jobcenter. Sag mal, gehts euch noch gut? Wir gehen jeden Tag malochen und können uns gerade mal eine 75 qm Wohnung leisten und du meinst, der Staat finanziert euch eine 90 qm Luxusbude für 900 Euro. Dafür braucht ihr beide dann auch nix weiter tun, als in den Tag hinein zu leben. Auf welchem Mond lebt ihr denn? Eine Frechheit ist das.


    Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt! Wir wollen keine 90m² große Wohnung haben, sondern ich wollte lediglich wissen, ob wir in einer WG vom Amt weiterhin getrennt betrachtet werden (also quasi jeder von uns theoretisch weiterhin einen Anspruch auf 45m² hat) oder ob für zwei Personen automatisch ein anderer Satz gilt.


    Ob wir also als zwei getrennte Personen oder als Haushaltsgemeinschaft oder als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Und wie groß und teuer eine Wohnung letztlich sein darf.


    Die Unterstellung, dass wir quasi Schmarotzer und Abzocker wären, habe ich mal überlesen... Du kennst uns doch gar nicht und weißt nichts über uns, aber glaubst, uns sofort durchschaut zu haben! Es ist immer einfach, alle HartzIV-Empfänger über einen Kamm zu scheren, gell??

  • Das ist ja ne echt Coole Rechnung. Richtig wäre aber für zwei Personen 60 m². Miete garantiert keine 900 €.!?


    60m² wären ja auch mehr als ausreichend!! (Ich begnüge mich seit meiner Studentenzeit mit 20m²!! Zeitweise hatte ich sogar nur 13m² in einer 4er WG!) Aber wie hoch darf die Miete sein?? Ich wohne leider in einer sehr, sehr teuren Studentenstadt...

  • 7 antworten am stück!?:confused::o hätteste das nicht in einer machen können, zumal ja immer das gleiche drin steht! du hast doch von 90 qm und 900 € warmmiete geschrieben. dann wundere dich nicht gefälligst über ein derartiges feedback!:rolleyes:


    Zitat

    Hier läuft es meist auf ca. 600-700€ Kaltmiete hinaus.


    zu den kosten der unterkunft: im bundesdurchschnitt gibt es für 2 personen 450 € warmendmiete. ballungsräume wie München oder Frankfurt/M zahlen da schon mal 150 -200 € mehr.
    also doch bescheiden sein und demütig bleiben. ihr könnt übrigens alles machen und mieten, nur bezahlen tut man das euch nicht!




    [Blockierte Grafik: http://i48.photobucket.com/albums/f232/miss_minty/Deutschland/germany_wf_mw.gif]

  • 7 antworten am stück!?:confused::o hätteste das nicht in einer machen können, zumal ja immer das gleiche drin steht!


    Sorry! Ich wollte einfach jedem kurz persönlich antworten und hatte gehofft, dass die Antworten (wie in anderen Foren machbar) sofort unter dem jeweiligen Posting landen und nicht alle unten drunter.


    du hast doch von 90 qm und 900 € warmmiete geschrieben. dann wundere dich nicht gefälligst über ein derartiges feedback!:rolleyes:



    Wie gesagt, ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt, das gebe ich zu! (Deutsche Sprache, schwere Sprache *lach*). Ich wollte nur wissen, ob wir auch in einer WG vom Amt getrennt betrachtet werden (deswegen 2x 45m², 2x 450€) oder ob es für ein "2er Team“ automatisch einen anderen Satz gibt. Ich glaube, jetzt hat jeder verstanden, was ich sagen wollte, den 7 Postings sei dank...

    zu den kosten der unterkunft: im bundesdurchschnitt gibt es für 2 personen 450 € warmendmiete. ballungsräume wie München oder Frankfurt/M zahlen da schon mal 150 -200 € mehr.
    also doch bescheiden sein und demütig bleiben. ihr könnt übrigens alles machen und mieten, nur bezahlen tut man das euch nicht:


    Also in unserer Stadt bezahlt das Jobcenter für einen Single (!) schon bis 450€ warm, da hier die Mietpreise sehr, sehr hoch sind.

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte gerne noch mal einen Punkt auffassen, den einige Leute hier angesprochen haben.


    Mein bester Freund und ich sind wie gesagt nur Freunde, kein Paar. Und wir haben auch nicht die Absicht, jemals ein Paar zu werden. Wir leben im Hier und Jetzt und wissen nicht, was die Zukunft bringt. Vielleicht hat er in einem Jahr eine Freundin, mit der er eine Familie gründen will, vielleicht ergeht es mir so mit einem Mann. Who knows. Außerdem haben wir beide vor, so schnell wie möglich aus HartzIV zu kommen, dann sind die einzelnen finanziellen Positionen sowieso völlig verschieden.


    Deswegen ist es doch wohl verständlich, dass wir zwar die Miete und das Haushaltsgeld teilen wollen, nicht aber unsere Konten zusammenlegen möchten. Jeder hat nach wie vor sein Leben, auch wenn wir aktuell viel Zeit miteinander verbringen. Aber jeder hat andere Prioritäten, für was er sein Geld ausgibt, ob und für was er spart etc. Das ist doch normal, oder etwa nicht?!



    Gehe ich eigentlich richtig in der Annahme, dass man als Bedarfsgemeinschaft einen anderen Satz “zum Lebensunterhalt“ bekommt als ein alleinstehender Single??
    Bin ich automatisch ein Schmarotzer, wenn ich (unter den oben genannten Umständen) gerne weiterhin “den vollen Betrag“ (374€) für meinen Lebensunterhalt haben möchte?


    Viele Grüße,


    Mahsa