Vermietete Eigentumswohnung und Bezug

  • Ich besitze eine 110qm Eigentumswohnung, die ich fuer 400 kalt vermiete und moechte vom Amt Sozialleistungen bekommen, vor allem wegen der Krankenversicherung (akut moechte ich in psychologische Bertreung).


    Jetzt habe ich gelesen, dass ich eventuell die Wohnung nicht veraeussern muss (wenn ich mich auf Altersvorsorge berufe) und die Mieteinnahmen mit den Sozialleistungen verrechnet werden koennen.


    Erwaerbstaetig bin ich nicht, ohne Aussicht auf eine Anstellung, war frueher Selbstaendig, weshalb ich beim Amt nicht gemeldet bin. Ausserdem habe ich noch Schulden von ca. 7000 e.


    Meine Mieter moechte ich nicht rauswerfen und der Wohnungsmarkt ist in dieser Stadt ziemlich gesaettigt.



    Was fuer Moeglichkeiten habe ich?

  • Danke fuer die Antwort, ich hab hier mal ein ZItat, das mir jemand zugeschickt hatte kann also keine Quelle nennen:


    "Beispiel aus der Praxis: Eine 100 qm große Eigentumswohnung einer Hartz 4-Antragstellerin mußte nicht verkauft werden, sie mußte aber untervermieten u. die Mieteinnahmen wurden angerechnet."


    Was wenn ich die Wohnung an z.B. meine Mieter verschenke? Koennte das auf jeden Fall "begruenden" obwohl ich meine Mieter nicht kenne.

  • Zitat

    Eine 100 qm große Eigentumswohnung einer Hartz 4-Antragstellerin mußte nicht verkauft werden, sie mußte aber untervermieten u. die Mieteinnahmen wurden angerechnet."


    falsch, sie muss verkauft werden.


    Zitat

    Was wenn ich die Wohnung an z.B. meine Mieter verschenke?


    auch so eine schapsidee um zu retten, was definitiv nicht zuretten ist. man darf sein vermögen nicht verschleudern, verschenken oder verschleiern.
    also verschenken darfste das eigentlich schon, aber fiktiv rechnen sie dir doch den taxwert der immobilie an. aus der nummer kommste nicht mehr raus.