Nachvollziehbarkeit des Einkommens

  • hallo,


    vor einem jahr wurde meine ehe geschieden. ich beziehe unterhalt für meinen 17jährigen sohn. die unterhaltsberechnung des familiengerichts bezog sich aus unterhaltsnachweisen von 2009. mein ex-mann bezieht volle altersrente, VBL und fährt auf lohnsteuerkarte taxi. die lohnabrechnung des taxiunternehmens wird von seinem chef persönlich erledigt. da die beiden gut befreundet sind, gehe ich davon aus, dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden. jedenfalls weichen sie erheblich ( nach unten ) von den tatsächlichen einkünften ab, die mein ex anderen leuten mitgeteilt hat.
    jetzt meine frage: in 2 monaten wird mein sohn volljährig, dann wrd eine erhöhung des kindesunterhalts fällig.


    gilt dann immer noch die berechnung des familiengerichts auf grundlage der lohnnachweise aus 2009 ?


    gibt es für mich eine möglichkeit, die TATSÄCHLICHEN einkünfte in erfahrung zu bringen, um eine neuberechnung des kindesunterhalts erwirken zu können ?


    falls sich herausstellt, dass seine tatsächlichen einkünfte höher waren als angegeben, kann ich eine rückwirkende nachzahlung fordern ? falls ja, wie stelle ich das an ?


    ich möchte noch dazu sagen, dass mein ex-mann finanziell nicht auf das taxifahren angewiesen ist.


    luisa

  • Guten Morgen Luisa!


    Du bist mit Deinen Gedanken ein wenig auf dem Holzweg.


    Zitat

    in 2 monaten wird mein sohn volljährig, dann wrd eine erhöhung des kindesunterhalts fällig


    Wie kommst Du darauf? Ab Volljährigkeit des Kindes bist auch Du barunterhaltspflichtig, unabhängig davon wo das Kind wohnt. Desweiteren wird ab Volljährigkeit des Kindes das volle Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Der Bedarf des Kindes richtet sich nach dem addierten, bereinigten Einkommen beider Elternteile.


    Und weiter... Wenn das Kind volljährig ist, hast Du mit dem Geltendmachen des Unterhalts nichts mehr zu tun. Das volljährige Kind muss dieses selber tun, und zwar ggü. beiden Elternteilen.


    Das Kind ist ist jetzt volljährig und voll geschäftsfähig. Die eltern sind nun ja auch nicht mehr sorgeberechtigt. Damit entfällt auch die Vermögenssorge.


    LG chico

  • @ Luisa -

    Zitat

    die lohnabrechnung des taxiunternehmens wird von seinem chef persönlich erledigt. da die beiden gut befreundet sind, gehe ich davon aus, dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden


    Wie weit doch die Gier von Müttern gehen kann wenn sei meinen das der Kindesvater nicht ausreichend genug zahlt ! Ich finde eine solche Unterstellung schon dem Kindesvater gegenüber als eine riesige Sauerei und dann dem Arbeitgeber auch noch eine Beteiligung zu unterstellen, nur der Freundschaft wegen, quasi Ihm Straftaten wie vorsätzlichen Steuerbetrug und Datenfälschung aus niederen eigenen Beweggründen zu unterstellen ist schon ein ganz schön ordentliches Pfund an Dreistigkeit und Unverschämtheit.


    Zitat

    dass die lohnabrechnungen schon in 2009 zu gunsten meines ex-mannes "verändert" wurden. jedenfalls weichen sie erheblich ( nach unten ) von den tatsächlichen einkünften ab, die mein ex anderen leuten mitgeteilt hat.

    - wenn Du dafür nicht nur Gerüchte hast sondern konkrete Beweise frage ich mich warum hier noch die Frage im Raum steht - ich betrachte sowas als Rufmord und will hier einfach mal eine Lanze für die Männer brechen! Das die Ehe geschieden wurde ist sicherlich nicht immer nur die Schuld des Mannes! Mich kotzen Frauen einfach nur an die so hinterlistig und falsch versuchen Hilfe von Dritten zu bekommen weil sie den Mantel des Opfers über sich ziehen!

  • Unfassbar was du hier vom Stapel lässt. Du kennst noch nicht mal annähernd die reale Situation von Luisa und unterstellst ihr derartige Sachen. Dein Hobby scheint Verallgemeinerung zu sein. Dies hast du ja in deinen Antworten meines Beitrags ebenfalls dokumentiert.


    Als wenn es unmöglich wäre, dass Männer und oder Frauen ihr Gehalt vom Bekannten/Befreundeten Arbeitgebern "schönrechnen" lassen. Ich habe dies schon unzählige Male in meiner Sprechstunde erzählt bekommen und zwar von beiderseiten Geschlecht! Hör auf mit dieser Verallgemeinerung und beleidigenden Art!

  • @ Luisa -


    Wie weit doch die Gier von Müttern gehen kann wenn sei meinen das der Kindesvater nicht ausreichend genug zahlt ! Ich finde eine solche Unterstellung schon dem Kindesvater gegenüber als eine riesige Sauerei und dann dem Arbeitgeber auch noch eine Beteiligung zu unterstellen, nur der Freundschaft wegen, quasi Ihm Straftaten wie vorsätzlichen Steuerbetrug und Datenfälschung aus niederen eigenen Beweggründen zu unterstellen ist schon ein ganz schön ordentliches Pfund an Dreistigkeit und Unverschämtheit.


    - wenn Du dafür nicht nur Gerüchte hast sondern konkrete Beweise frage ich mich warum hier noch die Frage im Raum steht - ich betrachte sowas als Rufmord und will hier einfach mal eine Lanze für die Männer brechen! Das die Ehe geschieden wurde ist sicherlich nicht immer nur die Schuld des Mannes! Mich kotzen Frauen einfach nur an die so hinterlistig und falsch versuchen Hilfe von Dritten zu bekommen weil sie den Mantel des Opfers über sich ziehen!


    hallo horst,


    sag mal, was hast du denn bitte für ein problem ? du scheinst das forum hier als gladiatoren-arena zu sehen, wo du nach herzenslust deinen hass ausleben kannst, ohne die näheren umstände, die mich betreffen zu kennen, oder kennen zu wollen.
    du brichst in deinem beitrag keine lanze für die männer, sondern zeigst in deiner ausdrucksweise einfach nur die peinliche bestätigung eines scheidungsgrundes.
    ansonsten bedanke ich mich für die bisherigen antworten.


    luisa

  • Zitat

    Unfassbar was du hier vom Stapel lässt. Du kennst noch nicht mal annähernd die reale Situation von Luisa und unterstellst ihr derartige Sachen.


    - Hilfesuchender 32 - was ist daran bitte unfassbar ? Für mich ist es unfassbar nur weil Du solche Fälle kennst das man den Mann hier im Forum einfach mal den Dir bekannten Fällen zuordnen darf und genau so einem Unternehmer mal eben Betrug nachsagen darf alles anonym versteht sich und alles auf der Basis "Klischee wird bestätigt" Ist schon richtig das ich Lucias's Situation nicht kenne, Du aber auch nicht !

    Zitat

    gibt es für mich eine möglichkeit, die TATSÄCHLICHEN einkünfte in erfahrung zu bringen,

    ist so eine Farge für Dich der Grund Lucia zu glauben und zwei andere Menschen nur weil Männer in Verruf zu bringen !
    die tatsächlichen Einkünfte sind zunächst einmal jene die vom AG gemeldet werden und diese anzuzweifeln mag ja nach einer Trennung das übliche Prozedere gegenüber dem Ex-Partner sein, ich betrachte es aber als eine typische Reaktion von Menschen die meinen den Ex-Partner als Unglaubwürdig in der Öffentlichkeit darstellen zu müssen! wenn sowas in ein Forum gehört, dann gehört auch eine gegenteilige Darstellung ins Forum.


    Lucia hat keine Beweise außer "Hören-sagen!" - am Besten noch von Personen die eh für sie Partei beziehen würden, oft genug sind es doch die Männer denen Missbrauch unterstellt wird, wie ihr reagiert wenn man euch etwas unterstellt habe ich in Euren Reaktionen zu euren Tread gelesen! Oft ist das eigenen Denken ein Spiegelbild des eigenen Handelns!

  • Hallo Luisa,


    Ich bring jetzt mal wieder etwas Ruhe hierrein und zurück zum Thema.



    - Mit der Volljährigkeit sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet, die genaue Zahl ergibt sich aus einer Rechnung des Haftungsanteils.


    - JA wenn der Gerichtstitel nicht Zeitlich begrenzt ist, gilt dieser immernoch, ABER VORSICHT ein Titel DARF nur eingesetzt werden um GÜLTIGE ANSPRÜCHE zu fordern, ein Titel aus Minderjährigkeit ist sehr oft fehl interpretiert, wenn man einfach aus dem Titel Pfändet endet dies sehr schnell in einem Verfahren öfter als man denkt zum Unwohl des Kindes.


    - Ist der Sohn noch Previligiert? Denn das ist wichtig für den Selbstbehalt der Eltern.


    - Was die Gehaltsabrechnung angeht, vorsicht mit solchen Unterstellungen!!!!!! Das kann böse enden.


    -Also du kannst nur davon ausgehen was an Unterlagen vorliegt, Dein einkommen und das des KV zugerechnet ergeben diese eine Stufe der DDT, falls der Sohn eine Ausbildung macht wird diese in die Rechnung Bedarfsmindert mit eingerechnet.


    - Wenn du mal Zahlen mitteilst kann man dir weiters sagen.


    - Setz den Titel nicht leichtfertig ein, schau mal hier:


    http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=1177


    Das kann auch teuer für den Sohn werden.


    gruß Sundown